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Autor Thema: IN eröffnet 07/2011, Was zählt zum Einkommen?  (Gelesen 1923 mal)

Upspassiert

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IN eröffnet 07/2011, Was zählt zum Einkommen?
« am: 25. September 2011, 11:49:22 »

Hallo Leute,

bin neu hier und hoffe das Forum vorab gut durchstöbert zu haben. Habe bisher leider keine richtige Antwort auf meine Frage bei euch finden können, daher stelle ich Sie euch hiermit mal als neues Thema rein:

Gehöre seit kurzes auch zur IN-Gruppe  :rougi: Hat Alles leider nicht so klappen wollen ...
IN-Verfahren ist auch seit 07/2011 eröffnet, Ins.-Anwalt bekommt alle benötigten Unterlagen ...

Ich weis ja mittlerweile, dass es eine Grenze gibt, (ca. 900 Euro) ab der gepfändet werden darf. Doch wie ist das mit ALG II eigentlich richtig? Was gilt als Einkommen? Und was nicht? Hierzu die Fakten:

1.) Bin ALG II Empfängerin
2.) Lebe in einer WG (Amt weis bescheid)
3.) Mein ALG II-Einkommen = ca. 600 Euro
4.) Weiteres Einkommen = 0 Euro

Jetzt ist es doch so, dass ich die ca. 900 Euro Pfändungsgrenze ja locker nicht erreichtw werden. Aber was zählt eigentlich zum Einkommen, und ist daher Pfändbar? Wie sieht es mit Gegenständen aus, die ich in meinem Besitz habe und bei eBay verkaufe? Ist das ein Einkommen? Wenn ich zum Beispiel Kleidungsstücke verkaufe? Oder wie sieht es mit Heizkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnungen (Jahresabschluss) aus? Wenn sich hier ein Guthaben ergibt, gilt das als Einkommen? Nach meinem Verständnis eigentlich nciht, oder?  Es ist ja kein Einkommen.

Kennt sich jemand damit aus? Was ist also in folgender Beispielsituation:

600,00 Euro ALG II - Einkommen
+70,00 Euro Heizkostenabrechnung
+20,00 Euro Einnahmen aus eBay-Verkauf (3 T-Shirts)
-----------
690,00 Euro Gesamtbetrag

Diesem Beispiel entspricht so ziemlich meiner aktuellen Situation. Jetzt kommt der Indsolvenzanwalt, und möchte, dass ich sowohl die 70 Euro als auch die 20 Euro auf das Treuhandkosto zahle. Ist das richtig? Das kann ich mir aus folgenden Gründen garnicht vorstellen:

1.) Es handelt sich doch hierbei garnicht um ein Einkommen
2.) Selbst wenn es Einkommen währe, ich liege in der Summe noch unter der Pfändungsgrenze

Oder wie seht ihr das? Insolvenzanwälte bzw. seine "Handlanger" machen ja schließlich auch mal Fehler. Beispielsweise wolten die mir ne Riester platt machen. Bis ich sie darauf hingewiesen habe, dass das nicht geht ;) Daher bin ich auch in dieser Angelegenheit etwas vorsichtig. Kann ja sein, dass das eigentlich garnicht so edacht/erlaubt ist. Vielleicht hat ja der eine oder andere schon mal seine Erfahrungen damit gemacht. Würde mich in jedem Fall über ein Feedback freuen.

Liebe Grüße
Upspassiert





« Letzte Änderung: 25. September 2011, 11:53:47 von Upspassiert »
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Achdujeh

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Re: IN eröffnet 07/2011, Was zählt zum Einkommen?
« Antwort #1 am: 25. September 2011, 12:58:45 »

Im Insolvenzverfahren ist nicht so sehr das sog. Einkommen  wichtig, sondern das Vermögen bzw. die Einnahmen. Und leider gehören dazu z.B. Guthaben bei Energieversorgern. Der kluge Insolaner vermeidet daher Guthaben bei seinem Energieversorger. Das lässt sich normalerweise auch gut steuern.

Auch Verkäufe bei Ebay generieren Einnahmen bzw. Vermögen, dass in die sog. Masse fällt und damit futsch ist. Zumindest, wenn man so ehrlich ist, dass dem TH anzugeben. Wenn man aber z.B. vergesslich ist, kann es natürlich passieren, dass man dieses Bagatelleinnahmen nicht meldet. Was aber zumindest theoretisch problematisch werden könnte.

Weniger nervenstarke Menschen wickeln daher die Verkäufe über befreundete Personen ab und wundern sich nur, dass das Haushaltsgeld irgendwie gerade mal nicht weniger wird.

In der WVP zählt dann nur noch das Einkommen aus Arbeitstätigkeit oder ähnliches Einkommen (ALG II etc.). Und da beginnt übrigens der pfändbare Bereich bei ca. 1000 Euro, nicht bei 900 Euro.

FG Achdujeh

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Upspassiert

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Re: IN eröffnet 07/2011, Was zählt zum Einkommen?
« Antwort #2 am: 25. September 2011, 13:19:59 »

hmmm,

danke schon mal für die Antwort :) Habe da aber noch eine Nachfrage.

Wie kann es sein, dass ich als Insolaner ein vorhandenen freigegebenen PKW verkaufen und den Erlös in den Erwerb eines neuen PKW invenstieren kann (den Erlös also nicht abtreten muss), das Gleiche aber nicht für meine T-Shirts gelten soll? Verstehe ich nicht.

Was das Vermeiden von Guthaben beim Versorger betrifft, bin wie beschrieben erst kürzlich Insolaner geworden. Die Abrechnung galt also einem viel früheren Zeitraum, in dem es nicht so relevant war. Mal davon abgesehen, dass ich schon ewig in WG wohne, und es somit nicht wirklich beeinflussen kann, da ich ja nicht allein wohne ;)

Bedeutet das jetzt grundlegend für mich, dass ich nichts aus meinem Hausstand verkaufen kann, ohne das Geld komplett den IV übergeben zu müssen?

Und dann noch eine andere Frage: Habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, dass Rückzahlungen aus der PKV auch als Einkommen gelten. Habe aber nicht ganz durchgesehen. Ich war auch selbständig, bin also rivat krankenversichert. Im Grundtarif (keine Zusatzversicherung). Bin dieses Jahr schon das ein oder andere Mal beim Arzt gewesen. Hab die Rechnungen von meiner Grundsicherung (ALG II) bezahlt. Jetzt steht ne große Rechnung (1.300 Euro) vom Zahnarzt an (war noch nicht da, hab bisher nur ein Angebot bekommen). Muss ich jetzt tatsächlich damit rechnen, dass ich die Rechnung von meinen 600 Euro ALG II zahlen muss, und wenn ich die Rückzahlung von der Krankenkasse bekomme, diese gleich an den IV weiterleiten muss, weil es Einkommen ist? Das kann doch nicht wahr sein, oder? Ich muss doch zum Arzt gehen können, wie ein gesetzlich Versicherter auch. Oder nicht? Das versteh ich jetzt wirklich nicht.

Hoffe und freue mich auf ein Feedback :)

Vielen lieben Dank
« Letzte Änderung: 25. September 2011, 13:26:12 von Upspassiert »
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