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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: IN; Fragen zum Einkommenssteuerbescheid  (Gelesen 2902 mal)

Elfi

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IN; Fragen zum Einkommenssteuerbescheid
« am: 24. August 2010, 13:44:40 »

Hallo zusammen  :hi:,

wir sind eine kleine Familie mit zwei Kindern aus Süddeutschland. Mein Mann ist in der Regelinsolvenz und das Verfahren läuft seit Januar 2009. Er arbeitet im Ausland und ich bin Studentin und Hausfrau aber nicht erwerbstätig.
Da wir keinen Schuldenberater haben, der unsere Fragen beantworten kann, habe ich mich hier angemeldet und hoffe auf Hilfe.

Generell kommen wir ganz gut klar, mit Hochs und Tiefs, die wahrscheinlich bei niemandem ausbleiben. Gerade wenn beispielsweise das Weihnachtsgeld kommt und genauso schnell wieder geht  :heulen:

Nun ist der Einkommenssteuerbescheid für 2009 bekommen und das Guthaben steht voll der Insolvenzmasse zu, da die Einkommenssteuervorauszahlungen bei der Berechnung der pfändbaren Beträge berücksichtigt wurden. Ich nehme an, das stimmt so.
Allerdings fährt mein Mann knapp über 80km am Tag zur Arbeit. Dies wurde bisher noch nirgends berücksichtigt. Damals ging es zwar mal darum, ob man die Steuern senkt, aber dann wäre mehr vom Lohn gepfändet worden. Also hätten wir deshalb unsere Kosten auch nicht rausbekommen.
Für die Zukunft, das habe ich hier schon erfahren können, müssen wir einen Antrag auf Erhöhung des nichtpfändbaren Betrag aufgrund hoher Kosten stellen. Gilt dieser auch Rückwirkend? Wenn nicht, besteht da eine Möglichkeit diese Kosten wieder zurückzubekommen?

Des weiteren will der Insolvenzverwalter auch die Erstattung, die an mich ausbezahlt wurde, einziehen, da er davon ausgeht, dass mein Mann die Einkommenssteuervorauszahlungen selbst geleistet hat, da ich keine Einkünfte habe. Ist das richtig?

Gerne hätte ich ein Handbuch oder etwas ähnliches, wo ich das eine oder andere nachlesen könnte. Gibt es derartiges für Laien, bzw. kann mir jemand etwas empfehlen?

Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe

Gruß Elfi
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Elfi

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Re: IN; Fragen zum Einkommenssteuerbescheid
« Antwort #1 am: 24. August 2010, 14:47:36 »

Jetzt habe ich mich noch weiter eingelesen und habe deswegen noch eine Frage, die ich einfach hier anhänge:

Mein Mann und ich sind seit letzten Juli verheiratet. Da lief das Verfahren schon ein halbes Jahr. Davor wurde ich nicht als unterhaltsberechtigte Person beachtet, obwohl  wir damals schon eine Tochter mit 4 Jahren und einen Sohn mit 3Monaten hatten. Das stimmt doch so gar nicht, oder?
Ich habe jetzt gelesen, dass es egal ist ob wir verheiratet sind oder nicht. Entscheidend dafür sind die Kinder. Die Große liegt mit 4 Jahren wahrscheinlich über dieser Grenze, aber der Kleine ist im März 2009 geboren, d.h man hätte mich als unterhaltsberechtigte Person 6 Wochen vor der Geburt des Babys miteinbeziehen müssen. Stimmt das?
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paps

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Re: IN; Fragen zum Einkommenssteuerbescheid
« Antwort #2 am: 24. August 2010, 19:37:29 »

Zur Steuererstattung sollten Sie grundsätzlich weiter im Forum lesen.

Da ihr Mann abhängig beschäftigt ist, müßten doch kaum Vorauszahlungen geleistet werden.
Diese bekommen Sie weg, wenn Sie belegen können, dass die aktuellen Einkünfte nicht höher sind als im letzten Jahr.
Damit erhöht sich zwar der pfändbare betrag, aber es bleibt ja auch monatlich mehr bei Ihnen.

Die Erstattung geht aus meiner Sicht voll zur Masse, da Sie keine EKSt zahlen.
Wegen der erhöhten Fahrtkosten könnte man einen Antrag auf Teilfreigabe an das Inso-Gericht stellen.

Bezüglich der Berücksichtigung gebe ich ihnen recht.
Zumindest dann, wenn Sie keine Einkünfte hatten, wären Sie zu berücksichtigen gewesen.
Leider geht eine rückwirkende Berücksichtigung nicht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Elfi

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Re: IN; Fragen zum Einkommenssteuerbescheid
« Antwort #3 am: 24. August 2010, 20:03:26 »

Vielen Dank für die Antwort!

Da mein Mann im Ausland arbeitet müssen wir vierteljährlich die Steuern voaruszahlen. Da wir letztes Jahr im Juli geheiratet haben, hat mein Mann noch das 3.Quartal soviel Steuern bezahlt als wäre er noch nicht verheiratet (leider weiss ich nicht die Steuerklasse). Deshalb ist die Rückerstattung auch ziemlich hoch. Allerdings wurde die Steuerabgabe beim pfändbaren Betrag ja schon berücksichtigt, der war dementsprechend niedriger. Bei dem ganzen Chaos blicken wir leider nicht mehr ganz durch. Momentan geben wir auch nur einen geschätzten Betrag beim Insolvenzverwalter ab. Steuern in Deutschland haben wir dieses Jahr noch gar nicht bezahlt. Alles hing jetzt noch an dieser Steuererklärung. Erst wenn klar ist, weiviel Steuer wir dieses jahr bezahlen müssen ist auch klar wieviel Geld tatsächlich gepfändet wird. Dieses Chaos verunsichert uns ein wenig und wir sind zimelich ausgeliefert, da wir eben momentan selbst keinen Durchblick haben. Im Grunde müssen wir abwarten, bis uns der Insolvenzverwalter eine Rechnung schreibt.

Zitat
Bezüglich der Berücksichtigung gebe ich ihnen recht.
Zumindest dann, wenn Sie keine Einkünfte hatten, wären Sie zu berücksichtigen gewesen.
Leider geht eine rückwirkende Berücksichtigung nicht.

Wieso geht das nicht? Weil das letztes Jahr war?

Gruß Elfi

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paps

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Re: IN; Fragen zum Einkommenssteuerbescheid
« Antwort #4 am: 25. August 2010, 21:00:17 »

Der tatsächlich in 2009 zu berücksichtigende Steuerbetrag steht doch fest.
Nur danach kann sich die Berechnung des pfändbaren Betrages richten.

Ist doch bei jedem, der monatlich abführt auch nicht anders.

Würde nämlich das Netto erst ausgerechnet weden, nachdem der geminderte Steuerbetrag feststeht, dürfte auch die Rückerstattung nicht einbehalten werden, das wäre nämlich das Netto, dass im umgekehrten Fall zur Verfügung gestanden hätte.

Die Forderung des TH , bzw. den jetzt abgeführten Betrag sollten Sie unbedingt von einer kompetenten Stelle nachrechnen lassen.
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Elfi

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Re: IN; Fragen zum Einkommenssteuerbescheid
« Antwort #5 am: 26. August 2010, 06:55:25 »

ich habe gestern nochmal mit dem TH telefoniert. Der Abschluss für letztes Jahr wird erst noch gemacht, da wir anscheinend mehr Steuern bezahlt haben als er dachte. Deshalb ist es laut ihm gut möglich, dass wir wieder was zurückbekommen, vor allem auch wegen des hohen Aufwandes um zur Arbeit zu kommen. Dann wird auch klar sein, wieviel wir dieses Jahr /Monat bezahlen sollen und vielleicht wird dann auch bald das Insolvenzverfahren aufgehoben........
Jedenfalls warten wir jetzt mal gespannt und vielleicht blicken wir dann auch endlich mal durch.

Gruß Elfi
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Elfi

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Re: IN; Fragen zum Einkommenssteuerbescheid
« Antwort #6 am: 10. September 2010, 14:26:34 »






Hallo Paps,


Zitat
Die Forderung des TH , bzw. den jetzt abgeführten Betrag sollten Sie unbedingt von einer kompetenten Stelle nachrechnen lassen.

Was wäre das für eine Stelle? Einen Anwalt? Mit was für Kosten müsste ich dann rechnen?

Es gibt noch ein paar unbeantwortete Fragen, die ich gerne klären möchte aber nicht wirklich weiss wo. Ich habe Bedenken, dass ein Anwalt zu teuer ist, aber die Schuldenberatungsstellen sind ja derart überlaufen (anscheinend)....

Gruß Elfi
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