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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten  (Gelesen 25556 mal)

insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #20 am: 17. August 2008, 20:18:04 »

Und noch mal Fakten ...

Hier ein Urteil welches einen Anspruch auf ein Konto bejaht...

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/giro_ja.htm

Und hier eines welches diesen Anspruch verneint.

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/giro_nein.htm

Ich diskutiere über Fakten ganz gern ...
Aber nicht über einfach zusammen gereimte und als Tatsachen hingestellte Behauptungen.

Meine Beiträge lassen sich alle hieb und stichfest belegen.
Auch ich kann mich irren , kann mich missverständlich ausdrücken oder irren .. aber ich habe dann auch kein Problem diesen Fehler zu korrigieren.

Aber da wo es um rechtliche Dinge geht .... gibt es nur das Gesetz ... auch wenn, wie man gerade hier sehen kann... selbst Richter unterschiedlich entscheiden.
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Amrod

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #21 am: 17. August 2008, 20:25:40 »

Dabei zählen keine persönlichen Meinungen ...sondern nur Fakten. Erst informieren ...dann schwachsinnige E-Bay Formulierungen ins Feld führen.

Nun ja, dann würde ich an Deiner Stelle aber auch nicht solch einen Käse verbreiten. Hättest Du genau gelesen was Du propagandierst, so wäre Dir aufgefallen, dass es hier in der Hauptsache um die Frage eines rechtsmissbräuchliche Wohnsitzwechsels ins Ausland zum Zwecke der Insolvenz geht. In solch einem Fall hätte nämlich die französische Insolvenz nicht zweifellos auch eine schuldbefreiende Wirkung hier. Aber genau dies muss man einem Schuldner eben auch beweisen können. Kann man das nicht, so gilt das Recht des Landes in dem derjenige seinen ständigen Wohnsitz hat.

Ist aber im Grundsatz auch egal. Hier in Deutschland gilt nach wie vor Deutsches Recht und kein EU-Pillepalle. Was Du da herausgekramt hast bezieht sich auf jemanden mit Wohnsitz in Frankreich. Also gilt somit erstmal französisches Recht. Ob und in wiefern man dies hier anerkennen muss oder nicht, kann man durchaus vor einem europäischen Gericht erstreiten. Hier wurde eben zu Gunsten des Schuldners entschieden. Im Übrigen aus mehreren Gründen.

Aber mal im ernst, wen interssieren diese 0,01% aller Insolvenzfälle...   :uneinsichtig:

Und ja, deutsche Richter entscheiden in manchen Fällen nach gut Dünken recht unterschiedlich. Zuweilen dann, wenn es noch keine Grundsatzentscheidungen gibt. Aber dies ist eben so. Es wird nur keiner wegen einer Kontoeröffnung bis vor den Bundersgerichtshof gehen. Oder? Irgendeine Bank findet sich letztlich immer...

Aber auch darum geht es letztlich nicht. Diese ewige Panikmache ( kein Konto, kein Handy, kein Mietvertrag, kein Auto, dauernd Gerichtsvollzieher im Haus usw ) ist schlichtweg übertrieben. Es mag Einzelfälle geben in denen das alles nicht so reibungslos läuft wie es sollte, ein redlicher Schuldner wird jedoch den notwendigen Weg gehen...

LG
« Letzte Änderung: 17. August 2008, 20:39:37 von Amrod »
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #22 am: 17. August 2008, 20:35:10 »

Das ist doch vollkommen egal ob Frankreich oder England ....
Hier geht es um jemanden mit Wohnsitz in England ...und damit zählt das englische Recht.
In einem haben Sie recht Recht ... nur um die Insolvenz in Deutschland zu umgehen ... ist es nicht legal nach England zu ziehen.

Nur wenn jemand nachvollziehbar seinen beruflichen Mittelpunkt nach England verlegt ... wird es anerkannt.
Und das muss man garnicht erstreiten ... das ist übliche Praxis ...

Aber ich sehe schon ...mit Ihnen ist eine Diskussion sinnlos. Macht aber nichts ..

Und EU Pillepalle ... klingt richtig nach Fakten  :juchu:

Und angemerkt .... solche unqualifizierten Aussagen verwirren die Betroffenen ... Fakten , wie z.B. die beiden Entscheidungen ... geben Sicherheit
Nämlich ...in diesem Fall gibt es kein Recht auf Konto ... sondern die eine Bank gibt so ein Konto und die andere nicht
« Letzte Änderung: 17. August 2008, 20:38:26 von insolventa »
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Amrod

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #23 am: 17. August 2008, 20:46:13 »

Ich bin gut durchdachten Argumenten durchaus aufgeschlossen, aber was ich hier lese ist einfach nur Eigenwerbung und Mittel zum Selbstzweck. Aus diesem Grund macht es wirklich wenig Sinn darüber zu diskutieren. Zuweilen es für 99,99% aller hier angemeldeten User wohl nicht von Bedeutung sein dürfte. Zumindest nicht für die, die ihren Wohnsitz nicht aus insolvenzrechtlichen Gründen nach England, Frankreich oder in die Karibik verlegen wollen...

Aber mal zum Nachlesen / Auszug Börsenblatt 2007
Alle Banken und Sparkassen haben sich in einer "Gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung von 1995" verpflichtet, jedem der es will, ein Guthabenkonto einzurichten. Wer abgewiesen wird sollte sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen wenden. Die machen als zuständige Bankenaufsichtsbehörde entsprechenden Druck.

Doch nur weil diese Selbstverpflichtung existiert heißt das noch lange nicht, dass einen die Banken mit offenen Armen empfangen. Sicher wird man hier und da auch erstmal unfreundlich abgewimmelt werden. Deshalb auch mein vorangegangener Tip sich an den zuständigen Geschäftsstellenleiter zu wenden. Oder eben einfach zur nächsten Bank gehen.

Im Übrigen empfehle ich zukünftig die gegebenen Links selbst erstmal genau nachzuvollziehen. Nicht einfach mal eben schnell aus dem Netz ziehen und sich darauf berufen weil man beim Überfliegen etwas gelesen hat was dem Gemeinten recht nahe kommt. In dem Fall hätte sich Ihnen nämlich auch erschlossen, dass es sich in der ablehnenden Klageentscheidung um eine Bank mit anderen, abweichenden Kriterien gehandelt haben muss. Im Urteil selbst wird ja ausdrücklich darauf verwiesen...

In diesem Sinne...
« Letzte Änderung: 17. August 2008, 21:09:12 von Amrod »
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #24 am: 17. August 2008, 21:28:23 »

Wow ...Werbung für 0,01 % .... das ist effektiv für mich.
Irgendwie widerspricht sich das selbst.  :biggrin:
Zum Konto ...habe ich bereits beantwortet.
Und ich kann schon verstehen , dass Sie das Urteil nicht verstehen.

Dazu ist dann doch etwas juristische Vorbildung vonnöten.

Aber wie gesagt ... die Diskussion mit Ihnen ist unproduktiv.

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Amrod

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #25 am: 17. August 2008, 21:42:41 »

Okay, passt schon...   :thumbup:

In Anbetracht der Tatsache, dass ich täglich beruflich 8 bis 10 Stunden bezahlte Zeit unter anderem auch mit deutschem Recht verbringe, denke ich mal schon, dass ich durchaus in der Lage bin solche Dinge zu interpretieren.

Aber ich bin natürlich nicht so ein Insolvenzprofi wie Sie...   :mad2:   ,der keine Ahnung von der Materie zu haben scheint aber dennoch beruflich den schnellen Euro damit verdienen will. Na das passt ja mal wieder zusammen.

In diesem Sinne...
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #26 am: 17. August 2008, 21:43:34 »

Scheint bei Ihnen selbst nicht viel geholfen zu haben ...
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Amrod

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #27 am: 17. August 2008, 21:59:44 »

Da ich das mal auf die Tatsache meiner Insolvenz beziehe zeigt mir das nur, dass Sie hier völlig fehl am Platz sind. Sonst wüssten sie, dass man aus den vielschichtigsten Gründen, schuldhaft oder auch nicht, in die Situation der Insolvenz geraten kann. Aber ist ja auch egal...

Hauptsache sie verschonen uns mit ihrer Eigenwerbung...   :uneinsichtig:
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Feuerwald

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #28 am: 17. August 2008, 22:22:18 »

Das sind immer sehr recht mühselig Diskussionen.

Neben der Franzosen- und der Insellösung gibt es meines Wissens noch die japanische Schuldbefreiung. Die soll, so wie man hört, sogar sofort zur irdischen  Schuldbefreiung führen.

Je nach Konfession kann aber selbst diese Lösung  höllische Nachwirkungen haben. Da bleib ich doch bei der deutschen  Insolvenzordnung, dessen Insolvenzverfahren auch nicht länger dauert, als die  Franzosen- und der Insellösung. Das bisschen Obliegenheiten im deutschen RSB-Verfahren kann jeder packen und damit kann jeder Leben. Alles ist möglich! Konto, Wohnung, Selbständigkeit, Vermögensbildung etc. pp





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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #29 am: 17. August 2008, 22:24:23 »

Volle Zustimmung ...
Besonders zur japanischen Lösung  :wink:
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paps

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #30 am: 17. August 2008, 23:32:03 »

Fakt ist, es gibt wenige, durch bestimmte Umstände geprägte Überschuldungsfälle, bei denen über eine Inso in einem EU-Land nachgedacht werden kann.
Darauf sollte jeder, der die Möglichkeiten hat und die ganz engen Voraussetzungen erfüllt, auch  hingewiesen werden.

Dass die Anerkennung der Schuldbefreiung auch in D wirksam ist, steht außer Zweifel, da gibt es nach dem 2001-Urteil noch einige mehr.

Wichtig ist, und darauf möchte ich nochmal hinweisen, dass  Nichts übereilt geschieht und Schuldbefreiungen in EU-Staaten nicht zum Nulltarif zu haben sind.
Auch hier wird abgeführt und nicht selten mehr als in D, betrachtet man die Lebensverhältnisse vor Ort.

Ich unterstelle auch keinem user eine eigenwerberische Absicht. Gerade da es bei dem Treadersteller mehr um die Regelung der "wohnlichen Unterbringung" in UK ging.

Also immer  mit der Ruhe.
Keine ich "weiss es besser Diskussionen".
Und wer den Schlüssel für  das Schloß findet, kann weiter diskutieren.

Einen schönen Wochenstart wünscht Paps.
« Letzte Änderung: 17. August 2008, 23:34:59 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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