Dabei zählen keine persönlichen Meinungen ...sondern nur Fakten. Erst informieren ...dann schwachsinnige E-Bay Formulierungen ins Feld führen.
Nun ja, dann würde ich an Deiner Stelle aber auch nicht solch einen Käse verbreiten. Hättest Du genau gelesen was Du propagandierst, so wäre Dir aufgefallen, dass es hier in der Hauptsache um die Frage eines rechtsmissbräuchliche Wohnsitzwechsels ins Ausland zum Zwecke der Insolvenz geht. In solch einem Fall hätte nämlich die französische Insolvenz nicht zweifellos auch eine schuldbefreiende Wirkung hier. Aber genau dies muss man einem Schuldner eben auch beweisen können. Kann man das nicht, so gilt das Recht des Landes in dem derjenige seinen ständigen Wohnsitz hat.
Ist aber im Grundsatz auch egal. Hier in Deutschland gilt nach wie vor Deutsches Recht und kein EU-Pillepalle. Was Du da herausgekramt hast bezieht sich auf jemanden mit Wohnsitz in Frankreich. Also gilt somit erstmal französisches Recht. Ob und in wiefern man dies hier anerkennen muss oder nicht, kann man durchaus vor einem europäischen Gericht erstreiten. Hier wurde eben zu Gunsten des Schuldners entschieden. Im Übrigen aus mehreren Gründen.
Aber mal im ernst, wen interssieren diese 0,01% aller Insolvenzfälle... :uneinsichtig:
Und ja, deutsche Richter entscheiden in manchen Fällen nach gut Dünken recht unterschiedlich. Zuweilen dann, wenn es noch keine Grundsatzentscheidungen gibt. Aber dies ist eben so. Es wird nur keiner wegen einer Kontoeröffnung bis vor den Bundersgerichtshof gehen. Oder? Irgendeine Bank findet sich letztlich immer...
Aber auch darum geht es letztlich nicht. Diese ewige Panikmache ( kein Konto, kein Handy, kein Mietvertrag, kein Auto, dauernd Gerichtsvollzieher im Haus usw ) ist schlichtweg übertrieben. Es mag Einzelfälle geben in denen das alles nicht so reibungslos läuft wie es sollte, ein redlicher Schuldner wird jedoch den notwendigen Weg gehen...
LG