"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Insolvenz und Lohnpfändung  (Gelesen 3285 mal)

Simone

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Insolvenz und Lohnpfändung
« am: 22. Januar 2007, 13:19:03 »

Hallo
Habe da mal eine Frage hoffe es kann mir endlich jemand helfen.
Mein Treuhänder sagt ich sei als alleinerziehend einzustufen seit meine Tochter im September eine Lehre begonnen hat sie hat mit allen abzügen auch ihrem selbstbehalt circa 326 € für sich sie ist 17 jahre alt und wohnt bei mir wie kann es sein das ich laut Th nicht mehr Unterhaltspflichtig wäre und daher in die Pfändungstabelle 0 falle aber sie kann doch nicht von dem wenigen Geld essen und miete allein bezahlen das reicht doch nicht also wenn ich sie für ihr essen aufkommen lass muß ich immernoch die Miete zahlen werde ich jetzt rechtlich wirklich als alleinstehend eingestuft.Oder was kann ich dagegen tun den der Unterhalt was mein ex-mann zahlen müsste wird ja jetzt auch durch mich und ihn geteilt seit sie selbst verdient. Irgenswie ist da eine Gesetzeslüge oder ???[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Insolvenz und Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 22. Januar 2007, 17:58:19 »

Es gibt da keine Gesetzeslücke.
Ihre Tochter wird auch weiterhin als unterhaltsberechtigte Person zählen.
Ändern kann das nur das Insolvenzgericht nach Antrag eines Gläubigers oder des TH und das ganze mit Beschluß.

Überweisen Sie selber den pfändbaren Betrag?

Ansonsten müßten Sie Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, dass der Th nicht berechtigt ist, die Pfändungsfreigrenze zu ändern[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Insolvenz und Lohnpfändung
« Antwort #2 am: 22. Januar 2007, 23:35:39 »

Hallo,

wieviel verdient die Tochter den netto ?

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert
 

Simone

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Insolvenz und Lohnpfändung
« Antwort #3 am: 23. Januar 2007, 11:51:06 »

meine Tochter Verdient 426 € davon gehen 30,50 € für fahrtkosten ab, 90,00 e die ihr verbleiben müssen es bleiben ihr circa 300,00 € übrig
Mfg ;-( [addsig]
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Insolvenz und Lohnpfändung
« Antwort #4 am: 23. Januar 2007, 16:07:46 »

Hallo,

bei dem Verdienst dürfte eine Unterhaltspflicht Ihrerseits noch gegeben sein.

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert
 

Simone

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Insolvenz und Lohnpfändung
« Antwort #5 am: 23. Januar 2007, 16:48:04 »

Danke werde mal abwarten was jetzt auf mich zukommt, zahle den geforderten betrag erst mal nicht, warte ab , was passiert noch mehr pfänden könen sie ja nicht .Der Insolvenzberater hat ja erst im Oktober die Gehaltsabrechnungen verlangt und möchte rückwirkend den zu Pfändeden teil haben. Wusste ja auch nicht das ich die Abrechnungen jeden zweiten Monat schicken muß , und den Pfänbaren teil dann immer rückwirkend bezahlen muß.[addsig]
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz