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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz und Unterhaltstitel  (Gelesen 6289 mal)

Turbo

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Insolvenz und Unterhaltstitel
« am: 15. September 2012, 06:26:51 »

Hallo und Guten Morgen!

Ich benötige mal Hilfe. Etwas neuen Mut. Tröstende und aufbauende Worte.
Ich nehme alles was ihr geben könnt.

Meine Verbraucherinsolvenz wurde September 2011 eröffnet. Bisher läuft da alles recht ruhig.
Von dem Treuhänder hab ich so nichts gehört(ist das ein gutes oder schlechtes Zeichen?).
Ich hab aber immer schön "Meldung" gemacht.

Ich bin noch immer Arbeit suchend. Habe einen 8 Jahre alten Sohn der bei der Mutter lebt.
Habe im Oktober 2011 einen Unterhaltstitel ( Individualunterhalt )vom Jugendhilfedienst bekommen.

Der Unterhaltstitel wurde zurück datiert auf den 1. Juni 2011 mit einem Betrag von 160€/ Monat.
Unterhalt zahlen kann ich nicht. Ich bekomme ALG 2.
Habe nur Streß mit der netten Dame vom Jugendamt. Muss ihr alle 3 Monate meine Bewerbungen nachweisen.
Als Antwort kommt dann immer "das reicht nicht". Ich müsste doch 20-30 Bewerbungen im Monat schreiben.
Die kann gut reden. Sie hat auch einen Job. Ich weiß das ich verpflichtet bin Unterhalt zu zahlen. Ich wäre
auch der letzte der es nicht machen würde. Wenn ich es könnte. Meinen Sohn sehe ich alle 14 Tage. Aber auch mal zwischendurch wenn was besonderes ist. Alle 14 Tage Montags hole ich ihn von der Schule ab und fahre mit ihm zum Sport. Ich mach es aber gern für meinen Sohn. Versuche auch die Mutter so gut es geht zu unterstützen (waren nicht verheiratet). Ich habe auch meine Unkosten wenn er dann bei mir ist oder ich zu ihm fahre. Es ist schade das so etwas vom Jugendamt nicht gesehen wird. Das da ein Vater ist der sich kümmert.
Aber nein es wird nur gesehen er zahlt nicht. Man wird sofort mit vielen anderen die sich einen sch..ß um ihr Kind kümmern in einen Topf gesteckt. Finde das alles nicht richtig.
Ich bekomme schon Magenschmerzen wenn ich einen Brief vom Jugendamt sehe. Wie soll ich der 20-30 Bewerbungen/ Monat nachweisen? Finde es übertrieben. Ich soll mir doch einen 400€ Job suchen. Ich soll doch Regale in einem Lebensmittelladen einräumen.
Sorry aber da frage ich mich wofür ich meine Schule ordentlich abgeschlossen habe und auch eine Ausbildung.
Ich habe Fachkraft für Lagerwirtschaft gelernt. Bewerbe mich auch in diesem Beruf. Nur findet man kaum Stellen die nicht mit Zeitarbeit oder sonst was sind. Ich möchte aber die Chance bekommen mich direkt bei einem Unternehmen zu bewerben. Das würde mir auch ein persönlich gutes Gefühl geben. Das sich die Zeit der Ausbildung auch gelohnt hat. Denn über Zeitarbeit kann fast jeder Arbeit bekommen.
Ich hoffe man kann verstehen was ich damit sagen will. 400€ Job Regale auffüllen und Zeitarbeit stärkt nicht unbedingt mein Selbstvertrauen.

Entschuldigt bitte das ich so viel schreibe. Aber irgendwie musste mal etwas raus. Ich könnte noch mehr schreiben. Aber dann wird es gleich ein Buch.

Das alles beschäftigt und belastet mich so sehr. Ich würd der netten Dame vom Jugendamt manchmal zu gern an den Hals springen. Ich weiß auch nicht ob man der irgendwas verständlich machen kann und ob es sie interessieren würde. Vermutlich nicht.
Weiß jemand ob die nachprüfen dürfen wo man sich beworben hat?

Ich würde auch gern wissen wie das mit dem aktuellen Rückstand durch den Unterhaltstitel von 2.500€ ist.
Es kommen ja jeden Monat 160€ drauf. Ist wirklich zum kotzen. Da wird einem noch mehr das Leben versaut als es schon ist.


So Kopf ist grad etwas leer. Das reicht erst.
Wenn mir noch etwas einfällt schreibe ich es.

Nun hoffe ich das ihr helfen könnt und bedanke mich.

MfG






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koelner84

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #1 am: 15. September 2012, 10:25:17 »

Hallo Turbo,

ich finde es super das du dich um deinen Sohn kümmerst.
Leider ist das nicht immer so.

In Unterhaltsangelegenheiten kenne ich mich nicht aus.

Möchte dir aber nahelegen deine Einstellung gegenüber Zeitarbeit nochmal zu überdenken.
Ja, jeder findet in Zeitarbeit einen Job. Aber auch viele (gute, qualifizierte Kräfte) finden darüber einen neuen festen Job.

Ich habe selber 1,5 Jahre in Zeitarbeit gearbeitet. Das letzte Jahr davon durchgehend bei einem grossen amerikanischen Konzern(Düfte, Windeln ect.) in der Parfum Produktion.
Mir wurde sogar die Festanstellung zu 15EUR/Std. angeboten.
Auf Grund meiner beginnenden Abendschule war dies nicht möglich(nur Schichtbetrieb!)
Man lies mich nur umgern gehen. Ich bekam sogar von der Geschäftsleitung noch eine kleine Geste zum Abschied.

Überdenke deine Einstellung zur Zeitarbeit bitte nochmal. Es kann wirklich eine Chance sein!
« Letzte Änderung: 15. September 2012, 10:28:20 von koelner84 »
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Insokalle

Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #2 am: 15. September 2012, 16:40:56 »

Dem Thema Zeitarbeit stimme ich zu, es kann ein Sprungbrett sein.
Spätestens in der WVP kann die Zeitarbeit im Verfahren auch wichtig werden, weil diese Jobs zumutbar sein dürften und andernfalls die RSB gefährdet sein könnte. Wie übrigens auch die Stundung der Verfahrenskosten.

Der Unterhalt bis zur Verfahreneröffnung ist eine Insolvenzforderung, die Sie nicht bezahlen brauchen. Den Gläubiger sollten Sie nachmelden beim TH und ggf. selbst das Amt informieren.
Den Unterhalt ab Verfahrenseröffnung müssen Sie zahlen. Vielleicht sollten Sie Beratung zu dem Thema Unterhalt suchen.
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Turbo

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #3 am: 15. September 2012, 19:13:40 »

Hallo koelner84

Das Zeitarbeit eine Chance sein kann ist auch das einzige Argument das immer genannt wird.
Nur ist es schwer zu glauben bei all dem negativen was man sonst so hört.
Man sieht den Wald vor lauter Bäumen schon nicht mehr. Diese vielen verschiedenen
Zeitarbeits Firmen und dann noch die privaten Vermittler. Jeder ist toller und besser als der andere.
Ich blicke nicht durch bei dem ganzen. Für viele ist man doch einfach nur "Arbeitsmaterial".

Hallo Insokalle

Zitat
Den Gläubiger sollten Sie nachmelden beim TH und ggf. selbst das Amt informieren.
Gläubiger ist ja mein Sohn bzw. damit beauftragt die nette Dame vom Jugendamt. Ich habe eine Kopie des
Unterhaltstitels den Unterlagen für den Treuhänder beigefügt.
Finde das alles nicht richtig. Durch diesen blöden Titel hab ich bis jetzt wieder 2.500€ Schulden.
Ist echt toll. Man kann einem Menschen das Leben auch noch schwerer machen als es schon ist.Ich reiße mir so gut es geht meinen Hintern auf für meinen Sohn. Dafür erwarte ich von niemandem ein Danke. Es wäre nur schön wenn so etwas auch von dem tollen Jugendamt anerkannt werden würde. Die haben doch bestimmt mit genug Vätern zu tun die sich überhaupt nicht um ihr Kind kümmern und absichtlich nicht zahlen wollen.

Wie und wo findet man den Beratung zum Thema Unterhalt?

Überprüfen die vom Jugendamt die Bewerbungen?

Kann die Insolvenz durch die neuen "Schulden" gefährdet sein?

Wann müsste denn die WVP beginnen?


MfG
Turbo


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Insokalle

Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #4 am: 16. September 2012, 11:18:28 »

Wie und wo findet man den Beratung zum Thema Unterhalt?

- am einfachsten spezialisierte Anwälte. Im Detail finde ich Unterhalt sehr kompliziert, googeln bringt daher wohl nicht unbedingt die Lösung.
Und wie Sie schon feststellten, ist einiges noch nicht perfekt gelöst.

Im Auge behalten sollte man immer § 170 StGB, Strafbarkeit wegen Unterhaltsverletzung. Sobald Rückstände auflaufen, sollte meiner Meinung nach schnell reagiert werden.


Überprüfen die vom Jugendamt die Bewerbungen?

- So etwas könnte ich mir vorstellen, bzw. der Betroffene muss darlegen, dass er keinen oder keinen besser bezahlten Job finden konnte.
Das BVerfG hat erst vor wenigen Monaten in einigen Entscheidungen klargestellt, dass es zulässig sein kann, fiktives Einkommen bei der Berechnung der Unterhaltsleistung zu berücksichtigen, weil Eltern gegenüber minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben. Ich habe die Entscheidungen nicht gelesen, aber fiktives Einkommen kann danach wohl angesetzt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese „bei gutem Willen“ ausüben könnte. Aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden.

Es scheint dabei auf folgendes hinauszulaufen: Fiktives Einkommen darf angesetzt werden, wenn es keine Erwerbsbemühungen des Schuldners gibt und die für den Unterhalt erforderlichen Einnahmen erzielbar sind.
Letzteres hängt von Alter, Qualifikation, Gesundheit, offenen Stellen usw. ab.
Für ersteres kann die Anzahl der Bewerbungen ein Indiz sein. Wie viele es sein sollen, weiß ich nicht. Das wird man mE wie bei der Entscheidung in den Insolvenzen von der Region etc. abhängig machen müssen.


Kann die Insolvenz durch die neuen "Schulden" gefährdet sein?

- Wegen neuer Schulden nicht.
Die Versagungsgründe stehen in § 290 InsO bzw. in § 295 InsO. Ich kann jetzt so nicht sehen, dass einer davon zutrifft.


Wann müsste denn die WVP beginnen?

- Meistens wird das eigentliche Insolvenzverfahren 1-2 Jahre nach Eröffnung beendet, wenn es ein einfaches Verfahren ist. Genau kann man das nie vorhersagen.

« Letzte Änderung: 16. September 2012, 11:27:10 von Insokalle »
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nix-mit-inkasso

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #5 am: 17. September 2012, 13:35:43 »

Hallo und Guten Morgen!

Ich benötige mal Hilfe. Etwas neuen Mut. Tröstende und aufbauende Worte.
Ich nehme alles was ihr geben könnt.

Meine Verbraucherinsolvenz wurde September 2011 eröffnet. Bisher läuft da alles recht ruhig.
Von dem Treuhänder hab ich so nichts gehört(ist das ein gutes oder schlechtes Zeichen?).
Ich hab aber immer schön "Meldung" gemacht.

Ich bin noch immer Arbeit suchend. Habe einen 8 Jahre alten Sohn der bei der Mutter lebt.
Habe im Oktober 2011 einen Unterhaltstitel ( Individualunterhalt )vom Jugendhilfedienst bekommen.

Der Unterhaltstitel wurde zurück datiert auf den 1. Juni 2011 mit einem Betrag von 160€/ Monat.
Unterhalt zahlen kann ich nicht. Ich bekomme ALG 2.
Habe nur Streß mit der netten Dame vom Jugendamt. Muss ihr alle 3 Monate meine Bewerbungen nachweisen.
Als Antwort kommt dann immer "das reicht nicht". Ich müsste doch 20-30 Bewerbungen im Monat schreiben.
Die kann gut reden. Sie hat auch einen Job. Ich weiß das ich verpflichtet bin Unterhalt zu zahlen. Ich wäre
auch der letzte der es nicht machen würde. Wenn ich es könnte. Meinen Sohn sehe ich alle 14 Tage. Aber auch mal zwischendurch wenn was besonderes ist. Alle 14 Tage Montags hole ich ihn von der Schule ab und fahre mit ihm zum Sport. Ich mach es aber gern für meinen Sohn. Versuche auch die Mutter so gut es geht zu unterstützen (waren nicht verheiratet). Ich habe auch meine Unkosten wenn er dann bei mir ist oder ich zu ihm fahre. Es ist schade das so etwas vom Jugendamt nicht gesehen wird. Das da ein Vater ist der sich kümmert.
Aber nein es wird nur gesehen er zahlt nicht. Man wird sofort mit vielen anderen die sich einen sch..ß um ihr Kind kümmern in einen Topf gesteckt. Finde das alles nicht richtig.
Ich bekomme schon Magenschmerzen wenn ich einen Brief vom Jugendamt sehe. Wie soll ich der 20-30 Bewerbungen/ Monat nachweisen? Finde es übertrieben. Ich soll mir doch einen 400€ Job suchen. Ich soll doch Regale in einem Lebensmittelladen einräumen.
Sorry aber da frage ich mich wofür ich meine Schule ordentlich abgeschlossen habe und auch eine Ausbildung.
Ich habe Fachkraft für Lagerwirtschaft gelernt. Bewerbe mich auch in diesem Beruf. Nur findet man kaum Stellen die nicht mit Zeitarbeit oder sonst was sind. Ich möchte aber die Chance bekommen mich direkt bei einem Unternehmen zu bewerben. Das würde mir auch ein persönlich gutes Gefühl geben. Das sich die Zeit der Ausbildung auch gelohnt hat. Denn über Zeitarbeit kann fast jeder Arbeit bekommen.
Ich hoffe man kann verstehen was ich damit sagen will. 400€ Job Regale auffüllen und Zeitarbeit stärkt nicht unbedingt mein Selbstvertrauen.

Entschuldigt bitte das ich so viel schreibe. Aber irgendwie musste mal etwas raus. Ich könnte noch mehr schreiben. Aber dann wird es gleich ein Buch.

Das alles beschäftigt und belastet mich so sehr. Ich würd der netten Dame vom Jugendamt manchmal zu gern an den Hals springen. Ich weiß auch nicht ob man der irgendwas verständlich machen kann und ob es sie interessieren würde. Vermutlich nicht.
Weiß jemand ob die nachprüfen dürfen wo man sich beworben hat?

Ich würde auch gern wissen wie das mit dem aktuellen Rückstand durch den Unterhaltstitel von 2.500€ ist.
Es kommen ja jeden Monat 160€ drauf. Ist wirklich zum kotzen. Da wird einem noch mehr das Leben versaut als es schon ist.


So Kopf ist grad etwas leer. Das reicht erst.
Wenn mir noch etwas einfällt schreibe ich es.

Nun hoffe ich das ihr helfen könnt und bedanke mich.

MfG








Hallo Torbo

Bist nicht der einzige, dem das so geht. Also willkommen im Club.  Richtig ist, das beide Elternteile gegenüber dem Kind / der Kinder Unterhaltspflichtig sind. Das Gesetz ist da sehr Abstrakt. Kennt nur schwarz / weiß - gut / böse - oben / unten - links / rechts.
Hier gilt für Deine Gläubiger zunächst: Wo es nichts zu holen gibt, hat der Kaiser sein Recht verloren. 

Die Jugnedämter/Jugendhilfedienste reden viel, schreiben viel und drohen viel. Neu ist mir, das dem Jugendamt die Bewerbungsbemühungen nach zuweisen sind. Da habe ich noch nichts darüber gehört. Wenn Du im ALG 2 Bezug bist, dann mußt du doch der ARGE das schon vorlegen. Und wenn das JUgendamt weis, das Du im ALG 2 Bezug bist, erübrigt sich das doch.

Das abholen deines Kindes und das zurückbringen zur Mutter und die Fahrten zum Sport, sind Aufwendungen des Umgangsrechtes. Ich habe diese immer als Barunterhalt angegeben. Hat zwar eine weile gedauert, bis die  :girl: "Tanten"  :girl: vom Jugendamt und die ARGE das begriffen haben, aber heute fahre ich mit der "Masche" ganz gut.

Bei der ARGE kannst Du dein Kind und Dich als Temponäre Bedarfsgemeinschaft berechnen und somit führen lassen. Die ARGEn machen das nur äußerst widerwillig, kostet denen nämlich Geld und macht noch mehr Arbeit, soll aber nicht Dein Problem sein.

Als Vater steht Dir eigendlich auch das Hälftige Kindergeld zu. Hier solltes Du prüfen, ob das mit dem Unterhaltstitel bereits verrechnet wurde oder nicht.

Mit den 400€ Arbeitsverhältnissen entkommt man auch nicht dem ALG 2. Denn das wird gegengerechnet. Die Zeitarbeitsbranche hat auch kein Intresse, das man von seinem Lohn leben kann.

Ich selbst habe aber dann doch in Zeitarbeit gemacht, um mir diese Gängelung von der ARGE zu entledigen. So hatte ich Arbeit und Aufstockung von der ARGE und meine  :streichel: Gläubiger  :streichel: blieben trotzdem vor der Tür. Seit einem Jahr habe ich nun ein P-Konto. Von diesem Tag ist mehr  :jop: Ruhe  :jop: in mein Leben eingekehrt. Meine Schulden bleiben, aber zum Leben mit zwei Kindern bleibt mir eine feste Summe, die man mir lassen muß. Bin dabei die Privat Inso vorzubereiten. Der Verlauf erfolgt dann auf diesen Seiten.


Gruß
Nix mit Inkasso

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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

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Gründer Ford Motor Company
 

Turbo

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #6 am: 18. September 2012, 02:38:20 »

Hallo Insokalle

Zitat
Es scheint dabei auf folgendes hinauszulaufen: Fiktives Einkommen darf angesetzt werden, wenn es keine Erwerbsbemühungen des Schuldners gibt und die für den Unterhalt erforderlichen Einnahmen erzielbar sind.

Mir wurde vom Jugendamt ein fiktives Einkommen unterstellt. Weil die mit der Anzahl meiner Bewerbungen
nicht zufrieden war.
Die nette Dame sagt mir immer wieder 20-30 Bewerbungen lt. Rechtssprechung.
Ich frage mich wie man das machen soll.
Wer bezahlt mir die ganzen Bewerbungen? Das Amt zahlt ja nicht alle.
Wenn ich wirklich in 3 Monaten jeden Monat ca 20 Bewerbungen schreiben würde das sind dann 60 Bewerbungsanschreiben die ich ihr nachweisen soll. Soll ich ihr dann ein Paket schicken oder was? :mad2:
Das ist so lächerlich was die sich denken.

Hallo nix-mit-inkasso

Zitat
Die Jugnedämter/Jugendhilfedienste reden viel, schreiben viel und drohen viel. Neu ist mir, das dem Jugendamt die Bewerbungsbemühungen nach zuweisen sind. Da habe ich noch nichts darüber gehört. Wenn Du im ALG 2 Bezug bist, dann mußt du doch der ARGE das schon vorlegen. Und wenn das JUgendamt weis, das Du im ALG 2 Bezug bist, erübrigt sich das doch.

Die will wirklich alle 3 Monate meine Bewerbungsbemühungen sehen. Nennt mir immer ganz nett ein Datum bis wann sie die erwartet. Klar muss ich das im Jobcenter schon nachweisen. Das interessiert die Jugendamt Tante aber nicht.

Zitat
Bei der ARGE kannst Du dein Kind und Dich als Temponäre Bedarfsgemeinschaft berechnen und somit führen lassen.

Also einen Mehrbedarf beantragen?

Zitat
Als Vater steht Dir eigendlich auch das Hälftige Kindergeld zu. Hier solltes Du prüfen, ob das mit dem Unterhaltstitel bereits verrechnet wurde oder nicht.

Wieso das? Wo kann man denn Infos dazu finden?

Zitat
Mit den 400€ Arbeitsverhältnissen entkommt man auch nicht dem ALG 2. Denn das wird gegengerechnet. Die Zeitarbeitsbranche hat auch kein Intresse, das man von seinem Lohn leben kann.
  :thumbup:

Die will das ich mir einen 400€ Job suche um mit dem bisschen was ich mehr habe den laufenden Unterhalt zu bezahlen.

Gruß
Turbo





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Insokalle

Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #7 am: 18. September 2012, 10:10:06 »

Zum Kindergeld:
Dazu gibt es viele Informationen auch im Internet. Bei minderjährigen Kindern wird meist so verfahren. Das Kindergeld steht beiden Elternteilen zu. Auch bei getrennt lebenden Eltern, denn Betreuungsunterhalt und Barunterhalt sind gleichwertig (BGH). Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld aber normalerweise nur an einen ausgezahlt, nämlich an den, der das Kind überwiegend betreut oder bei dem es wohnt. Der Ausgleich wird dadurch wieder hergestellt, dass die Hälfte auf den Barunterhalt des anderen Elternteils angerechnet wird (s. § 1612b BGB).


Zum fiktiven Einkommen:
Ich drösel die beiden Voraussetzungen noch mal auf.
Fiktives Einkommen darf angesetzt werden, wenn es
1. keine Erwerbsbemühungen des Schuldners gibt und
2. die für den Unterhalt erforderlichen Einnahmen erzielbar sind.

Zu 1: 20-30 Bewerbungen pauschal jeden Monat ist unsinnig. Im Insolvenzverfahren (WVP) hat der BGH 2-3 Bewerbungen pro Woche verlangt. Das ist aber nur eine ungefähre Richtgröße. In der Entscheidung steht: Welchen Umfang die Bemühungen des Schuldners im Einzelnen aufweisen müssen, um eine hinreichende Arbeitsplatzsuche belegen zu können, lässt sich nicht allgemein gültig klären, sondern ist unter Berücksichtigung branchenbezogener, regionaler und individueller Umstände einzelfallbezogen zu beurteilen.
Nichts anders kann mE auch das Amt verlangen.

Zu. 2: Wenn der 400€-Job wiederum auf das ALGII angerechnet wird, stellt sich doch die Frage, ob das Sinn macht, wenn die für den Unterhalt erforderlichen Einnahmen nicht erzielt werden können, weil unter dem Strich kaum mehr herauskommt.
Pauschal einen solchen Job aufzuzwingen erscheint mir ohnehin fraglich. Es wäre zu klären, ob die zusätzliche Tätigkeit zumutbar ist und ob es überhaupt solche Angebote gibt.

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tomwr

Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #8 am: 18. September 2012, 13:02:49 »

Zu. 2: Wenn der 400€-Job wiederum auf das ALGII angerechnet wird, stellt sich doch die Frage, ob das Sinn macht, wenn die für den Unterhalt erforderlichen Einnahmen nicht erzielt werden können, weil unter dem Strich kaum mehr herauskommt.
Pauschal einen solchen Job aufzuzwingen erscheint mir ohnehin fraglich. Es wäre zu klären, ob die zusätzliche Tätigkeit zumutbar ist und ob es überhaupt solche Angebote gibt.

Durch die Anrechnungsregeln bleiben einem ALG II Empfänger mit einem 400 EUR Job zusätzliche 160 EUR auf dem Konto. Das ist nicht weltbewegend viel aber auch nicht unter den Teppich zu kehren. Vermutlich wird bei ALG II Bezug von sich aus das Amt auf entsprechende Bemühungen drängen weil der Rest (240 EUR) natürlich auch die öffentlichen Kassen entlastet.
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Turbo

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #9 am: 19. September 2012, 02:27:50 »

Hallo Insokalle
Hallo tomwr


Ich habe mal einen kleinen Textausschnitt von dem letzten Schreiben
der netten Jugendamt Dame hochgeladen.

So nette Post bekomme ich ständig von der.
Man kommt sich wirklich wie das allerletzte vor.

Mit diesen 160€ die man mehr hat durch einen 400€ Job soll ich den aktuell
laufenden festgesetzten Unterhalt von 160€ begleichen.
Das will diese nette Dame von mir.
« Letzte Änderung: 19. September 2012, 02:35:37 von Turbo »
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koelner84

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #10 am: 19. September 2012, 08:44:44 »

Lass dir von der netten Dame mal die entsprechende Rechtssprechung benennen (Gericht, Aktenzeichen.. und/oder den entsprechenden Paragraphen).

Wenn Sie ja schreibt: "Nach der Rechtsprechung..." muss Sie ja eine entsprechende kennen und dir auch nennen können.

Zum Schreibstil: Ich würde mir derartige Briefe vom Amt verbitten. Vorallem das mit dem "Sie sind ein junger Mann..." würde mir sehr aufstoßen.

Und in ein Amtsschreiben gehört eine Quellenbenennung, wenn man auf eine Rechtsprechung oder ähnliches verweist.
Ich habe zuhause haufenweise Schreiben von Jugend-(die wahren mein Vormund), BAföG-Amt, Amts-, Familiengericht etc. etc. . In allen, wo auf Urteile etc. verwiesen wird, sind diese zumindest benannt, bei einigen gar als Anlage beigefügt.

Berichtigt mich wenn dies falsch ist. Ich kenne es nur so.
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Turbo

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #11 am: 19. September 2012, 17:29:20 »

Hallo koelner84

Man kennt sich einfach zu wenig mit diesen ganzen Gesetzen aus.
Die könnte mir alles mögliche schreiben und ich würde fast alles machen.
Einfach weil ich so gut es geht jegliche Probleme vermeiden will.
Es wird einem nur gesagt was man NICHT darf und welche Pflichten man hat.
Niemand sagt einem was man darf und was für ein Recht man hat.

Zu dem Schreibstil. Ich bekomme nur solche Post von der netten Dame.
Was meinst du wie ich mich immer aufrege. Wenn ich das lese was die mir schreibt
komme ich mir vor wie der schlechteste Vater Deutschlands. Als würde die mich hassen.
Die wurde bestimmt von zu vielen Männern enttäuscht oder so.

Ich hab hier noch drei weitere Textausschnitte. Sind alle aus einem Schreiben.

Stimmt die Aussage im ersten Ausschnitt? Kann mir die RSB versagt werden?

Im Ausschnitt zwei steht ja .....keine weiteren Schulden zu machen.
Das weiß ich selber auch. Wem habe ich das denn zu verdanken? Der JA Tante.
Heißt das jetzt das ich dadurch die A.... Karte habe?

Ausschnitt drei. ....eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.
Weiß ich auch. Steht ja in dem netten Brief des Treuhänders. Das ein 400€ Job NICHT ausreicht.

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paps

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #12 am: 19. September 2012, 18:22:31 »

Der Hauptansatz sollte vordringlich sein, einen Anwalt für Familienrecht hinzu zu ziehen und den Titel ggf. anzufechten.
Es sollte eine Mangelfallfeststellung erfolgen.(macht das Familiengericht)
Beratungsschein für die Anwaltskosten gibts beim Amtsgericht.

Ich kenne persönlich auch eine Lagerfachkraft, die über Zeitarbeit zu einem festen Job möchte.
Über die Zeitarbeit kommt er noch auf gute 800,-.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Melanie1984

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #13 am: 24. September 2012, 19:25:18 »

Guten Abend zusammen
nun werde ich mal etwas Licht in das Dunkel bringen habe nämlich das ganze hier schon hinter mir viel mehr mein Freund hat es hinter sich gebracht..... Er ist auch in der Insolvenz.... und unterhaltspflichtig

1.) Existiert ein Unterhaltstitel den du unterschrieben hast??????? Wenn nein kann dir das Amt gar nichts dann müssen sie dich auf unterhalt verklagen... So ein Jugendamt schreibt immer viel um den Vätern Angst zu machen- aus persönlichzer Erfahrung. Dann kann dich ein Gericht ggf rückwirkend auf Unterhalt verklagen. Liegt ein Unterhaltstitel vor den du Unterschrieben hast und nicht bedienen kannst musst du zum Anwalt eine Abänderungsklage über Prozesskostenbeihilfe führen.

2.) Ja wenn du arbeitslos bist bist du verpflichtet nach Gesetz dich überall zu bewerben und jeden zumutbaren Job anzunehmen. Und ja 20- 30 Bewerbungen für einen Arbeitslosen sind schon richtig so.

3.) 400 Euro kann neben einer Vollzeitbeschäftigung gefordert werden, aber nur wenn dieser zumutbar ist. Solltest du Vollzeit arbeiten und viele Überstunden nachweislich leisten, einen extrem weiten Arbeitsweg haben oder z. B. sehr flexiebel sein müssen oder Spät bzw. Nachtschivchten leisten müssen sehen das viele Gerichte als nicht zumutbar an. So war es auch bei meinem Freund....

4) Selbstbehalt bei Erwerbstätigen 950,00 Euro
Bei Arbeitslosen / Harz 4 770,00 Euro
ggf noch anrechnung von fiktiven Einkommen aber das kann nur das Gericht und nicht ein Jugendamt!!!!!!!!

Und nur als Tipp das Gericht akzeptiert auch Bewerbungen per Email. Das kostet dich nichts, also immer schön die Stellenanzeige, Bewerbung und sofern du eine Absage bekommst alles auf bewahren. Sogar eine Telefonische Bewerbung ist sofern du ein Gesprächsprotokoll führst anzu erkennen....

Glaube mir ich weiss wovon ich rede mein Freund hat 2 Unterhaltstitel a 272,00 Euro also ingesamt 542,00 Euro auf
35,00 Euro pro Kind herunter geklagt.

Also ran Bewerbungen schreiben und Schulden vermeiden, du musst es nur richtig machen... Oder willst du nach der Insolvenz mit neuen Schulden da sitzen??? Sicherlich nicht.......

Notfalls nehme dir einen Anwalt dabei

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Insokalle

Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #14 am: 25. September 2012, 10:17:39 »

Letzteres sollte er unbedingt tun.
Das Schreiben scheint mir in den Auszügen die Obliegenheiten eines Schuldners im lfd. Verfahren und in der WVP zu vermischen.
Außerdem gibt es keine Obliegenheit, die besagt, man dürfe keine neuen Schulden machen.

Ich würde vorsichtshalber darauf achten, ob das Jugendamt Forderungen zur Tabelle anmeldet. Vielleicht stellt es irgendwann einen Antrag auf Versagung der RSB.

Initiativbewerbungen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Der angeschriebene Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren oder die Unterlagen zurückzuschicken.
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Turbo

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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #15 am: 27. September 2012, 01:42:12 »

Hallo Melanie1984

Zitat
Existiert ein Unterhaltstitel den du unterschrieben hast??????? Wenn nein kann dir das Amt gar nichts dann müssen sie dich auf unterhalt verklagen... So ein Jugendamt schreibt immer viel um den Vätern Angst zu machen- aus persönlichzer Erfahrung. Dann kann dich ein Gericht ggf rückwirkend auf Unterhalt verklagen. Liegt ein Unterhaltstitel vor den du Unterschrieben hast und nicht bedienen kannst musst du zum Anwalt eine Abänderungsklage über Prozesskostenbeihilfe führen.

Ja ich habe einen Unterhaltstitel seit Okt. 2011. Der wurde zurück datiert auf Juni. 2011. Monatlich 160€.
Im September 2011 wurde die Insolvenz eröffnet. Der von Juni bis September entstandene Unterhalt ging ja mit in die Insolvenz. Alles was danach kommt staut sich nun als Rückstand.

Ich habe das leider mit dieser Abänderungsklage nicht ganz verstanden.
Unter welchen Vorraussetzungen ist das möglich? Welche Situation muss dafür gegeben sein?
Was würde das genau bewirken?

Zitat
400 Euro kann neben einer Vollzeitbeschäftigung gefordert werden, aber nur wenn dieser zumutbar ist. Solltest du Vollzeit arbeiten und viele Überstunden nachweislich leisten, einen extrem weiten Arbeitsweg haben oder z. B. sehr flexiebel sein müssen oder Spät bzw. Nachtschivchten leisten müssen sehen das viele Gerichte als nicht zumutbar an.

Die nette Dame vom JA möchte das ich mir einen 400€ Job suche damit ich mit diesen 160€ die ich mehr habe den laufenden Unterhalt bezahlen kann.

Bewerbungen per E-Mail schreibe ich dann ja auch wenn sie vom Unternehmen gewünscht sind. Es gibt aber sehr viele Unternehmen die es noch schriftlich haben möchten. Natürlich dokumentiere ich auch alles. Nur leider kommt es auch sehr oft vor das man keine Antwort bekommt. Was ich sehr schade finde.

Zitat
Glaube mir ich weiss wovon ich rede mein Freund hat 2 Unterhaltstitel a 272,00 Euro also ingesamt 542,00 Euro auf
35,00 Euro pro Kind herunter geklagt.

Wie hat er das denn gemacht?

Zitat
Also ran Bewerbungen schreiben und Schulden vermeiden, du musst es nur richtig machen... Oder willst du nach der Insolvenz mit neuen Schulden da sitzen??? Sicherlich nicht.......

Ich habe das Gefühl bei der JA Dame kann man nichts richtig machen.

Hallo Insokalle

Zitat
Das Schreiben scheint mir in den Auszügen die Obliegenheiten eines Schuldners im lfd. Verfahren und in der WVP zu vermischen.
Außerdem gibt es keine Obliegenheit, die besagt, man dürfe keine neuen Schulden machen.

Könntest du mir das bitte etwas genauer erklären?

Zitat
Ich würde vorsichtshalber darauf achten, ob das Jugendamt Forderungen zur Tabelle anmeldet. Vielleicht stellt es irgendwann einen Antrag auf Versagung der RSB.

Was bedeutet das genau? Wie würde ich das denn merken?

Meine Bewerbungsbemühungen sind alle dokumentiert.


Entschuldigt bitte das ich so viele Fragen habe. Aber das ist alles so komplex und schwer zu verstehen.
Ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar.

Ich danke euch.

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Insokalle

Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #16 am: 27. September 2012, 09:45:53 »

Obliegenheiten eines Schuldners im lfd. Insolvenzverfahren: § 290 InsO lesen!
Obliegenheiten eines Schuldners in der WVP: § 295 InsO lesen!
Die Arbeitsplatzbemühungen sind eine Obliegenheit in der WVP.

Gehen Sie kurz vor dem Prüfungstermin zu Gericht und schauen Sie sich die angemeldeten Forderungen bzw. die Insolvenztabelle an, dann sehen Sie, welche Gläubiger wieviel angemeldet haben.
Anträge auf Versagung der RSB erhält der Schuldner i.d.R. zur Stellungnahme. Außerdem kann er gegen einen Gerichtsbeschluss vorgehen.

Was das familienrechtliche anbelangt: Warum haben Sie noch keinen Termin bei einem spezialisierten Anwalt?
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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #17 am: 30. September 2012, 21:02:04 »

Hallo Insokalle
Hallo tomwr


Ich habe mal einen kleinen Textausschnitt von dem letzten Schreiben
der netten Jugendamt Dame hochgeladen.

So nette Post bekomme ich ständig von der.
Man kommt sich wirklich wie das allerletzte vor.

Mit diesen 160€ die man mehr hat durch einen 400€ Job soll ich den aktuell
laufenden festgesetzten Unterhalt von 160€ begleichen.
Das will diese nette Dame von mir.

In meinen Augen erfüllt das den Tatbestand der Nötigung. Das würde ich, wäre ich in der Situation, der Jungendamtstante "ohne Filter" auch so sagen.
Die brauchen von Zeit zur Zeit mal ne klare Ansage.

Gruß
Nix mit Inkasso
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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #18 am: 30. September 2012, 21:16:08 »


Zitat
Bei der ARGE kannst Du dein Kind und Dich als Temponäre Bedarfsgemeinschaft berechnen und somit führen lassen.

Also einen Mehrbedarf beantragen?

Gruß
Turbo


Ja, auf jedenfall, nichts unversucht lassen.
Das JA kann und darf das nicht ignorieren.
Wenn die  :girl: JA - Tante :girl: das nicht wahr haben will, soll die doch  :Seeing_stars: Klagen  :Seeing_stars: .

Gruß
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Re: Insolvenz und Unterhaltstitel
« Antwort #19 am: 02. Oktober 2012, 14:46:14 »

Huhu, zu deinen Fragen...

suche dir auf jeden Fall einen Anwalt der wird eine Abänderungsklage des bestehenden Unterhaltstitel anstreben. Er muss dazu aber erst eine aussgerichtliche Einigung mit dem Jugendamt versuchen zu erzielen gelingt dies nicht wird es zu einer Gerichtsverhandelung kommen. Dazu brauchst du einen langen Atem!!!!! Wichtig ist das du dir einen Aktenordner mit Kopie der Stellenanzeigen, Bewerbungen und der ggf Absagen anfertigst. Natürlich bekommst du nicht immer eine Absage aber auch das wissen Gerichte. Immer schön alles aufbewahren.... Diesen musst du bei Gericht vorlegen 20 Bewerbungen monatlich bei Arbeitslosigkeit sind angemessen  und dazu bist du verpflichtet sonst verlierst du den Prozess. Suche dir Stellenanzeigen beim Arbeitsamt raus da stehen auch viele drin die du per Email geschrieben hast oder bring Bewerbungen in der Nähe selbst vorbei und lass die bestätigen (Unterschrift) das du diese abgegeben hast... Dadurch entstehen keine Kosten. Schneide Anzeigen aus den Zeitungen aus und hefte diese mit in die Mappe. Was sich auch immer sehr gut macht habe ich festgestellt gebe eine kleine Stellenanzeige mit deiner Telefonnr. in der Zeitung auf. Kosten 6-7 Euro. Das Gericht muss deine Bemühungen sehen sonst hast du keine Chance.

Darüber hinaus musst du dich auch ausserhalb bewerben du bist verpflichtet ggf umzuziehen. Unterhalt deines Kindes geht vor!!! Hier ein Tipp schreibe Bewerbungen ausserhalb, wenn du eingeladen wirst gehst du einfach nicht zum Vorstellungsgespräch. Kann eh keiner nachvollziehen Der Anwalt der Gegenseite bzw. das Jugendamt wird auf deutschland weite Bewerbungen pochen. Führe an das du dein Kind dann nichtr mehr sehen kannst wenn du von diesem zu weit weg wohnst- das zieht immer.

Was das bewirkt das Gericht senkt deinen Titel z. B. auf 50,00 Euro je nachdem mehr oder weniger und es laufen keine Schulden auf sprich der 160,00 Euro Titel wird abgeändert. Ein gerichtlicher Beschluss ist mehr Wert!!!!

Du musst dich jedoch auch auf 400,00 Euro Jobs bewerben. Bei Arbeitslosigkeit kommst da nicht drum herum. Es zählt das selbe wie oben!!!!!

Auch wärst du nicht verpflichtet gewesen den Kindesunterhaltstitel rückwirkend zu Juni zu unterschreiben, nun ist es leider zu spät. Den erst wenn du zu Unterhalt aufgefordert wird, bzw. in Verug gesetzt wirst musst du welchen zahlen ..... Hat man dich im Juni/ Juli aufgefordert ok... Hat man dich später aufgefordert hättest du erst ab diesem Zeitpunkt zahlen müssen!!!!

Jemand hat gesagt die Hälfte vom Kindergels steht dir zu falsch..... Erst wenn du 100 % nach der Düsseldorfert Tabelle zahlst darf das hältige Kindergeld abgezogen werden. Bei 160,00 euro ist das nicht der Fall.

Bsp Düsseldorfer Tabelle für Kind bis 5 Jahre: 317,00 Euro monatlich abzüglich die Hälfte des Kindergeldes (184,00 Euro :2 = 92,00) =225,00 Euro zu zahlender Unterhalt.


Ich weiss das ist alles sehr kompliziert und das Familienrecht ist hier noch härter wie das Insolvenzgericht.... Aber wir haben aus auch geschaft damals gegen den Kreis Borken- Kinder haben Harx 4 bekommen. Unterhaltsanspruch ist daher auf den Staat übergegangen. Mutter und Dame vom Amt und der Anwalt der Gegenseite sass da.... Und ein Amt hat in familienrechtlichen Sachen nicht mehr Rechte wie eine Mutter auch wenn das so aussieht alles Angstmacherrei....

Seit dem ist Ruhe!!!! Und das seit 3 Jahren!!! Als mein LG dann einen neuen Job hatte und mehr Geld wurde sich sogar aussergreichtlich geeinigt... Alles supi
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