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Autor Thema: Insolvenz und zusammenziehen  (Gelesen 3693 mal)

Chandra

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Insolvenz und zusammenziehen
« am: 17. November 2010, 12:38:39 »

 
 Hallo allerseits,

 Ich möchte mit meinem neuen Partner zusammenziehen,er ist gerade dabei eine Privatinsolvenz zu beantragen,
 kann ich in irgendeiner Weise für seine Schulden belangt werden oder gibt es andere Nachteile??
 Ich habe keinerlei Ahnung und weiß nicht worauf ich achten muß.


  Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe
 
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Fallera

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Re: Insolvenz und zusammenziehen
« Antwort #1 am: 17. November 2010, 12:47:19 »

Für seine Schulden kann Dich keiner belangen.
Allerdings würde ich von einem gemeinsamen Konto abraten solange er sich im eröffnete Verfahren befindet. Wie wollt Ihr das mit der Miete machen?
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Chandra

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Re: Insolvenz und zusammenziehen
« Antwort #2 am: 17. November 2010, 12:54:38 »


 Hallo Fallera,

 Das sind so die Fragen die ich mir bis jetzt noch nicht gestellt habe.
 Ich würde zwei drittel zahlen und er eins denke ich da ich noch ein Kind habe und mehr Raum benötige.
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Fallera

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Re: Insolvenz und zusammenziehen
« Antwort #3 am: 17. November 2010, 13:08:06 »

Er sollte Dir seinen Mitanteil überweisen und nicht umgekehrt!
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Leopold Bloom

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Re: Insolvenz und zusammenziehen
« Antwort #4 am: 17. November 2010, 14:11:46 »

Ich würde zwei drittel zahlen und er eins denke ich da ich noch ein Kind habe und mehr Raum benötige.

Macht doch halbe/halbe bei der Überweisung, es sei denn, du nutzt einen Teil der Wohnung als Arbeitszimmer.
Was ihr dann untereinander privatissime auskartet, ist eure Sache.
Der pfändungsfreie Betrag in der Inso bleibt gleich, egal, ob einer 10, 100 oder 1.000 Euro monatliche Miete bezahlt.

Problem gibt es aber auf jeden Fall, wenn einer der beiden Partner Hartz IV bekommt.
Dann wird der Mehrverdiener unterhaltspflichtig - automatisch.

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 17. November 2010, 15:10:00 von Leopold Bloom »
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