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Autor Thema: Insolvenz, was passiert mit meiner Mitarbeiterin usw.?  (Gelesen 2395 mal)

joesy

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Insolvenz, was passiert mit meiner Mitarbeiterin usw.?
« am: 31. Januar 2008, 10:35:57 »

Hallo,

ich denke sehr stark darüber nach, Insolvenz einzureichen. Vorab besteht natürlich starker Frage- und Klärungsbedarf. Kann mir vielleicht jemand sagen, was passiert, wenn ein Insolvenzverwalter meinen Laden "verwalten" würde, was dann mit meiner Mitarbeiterin passieren wird. Wäre sie dann arbeitslos?

In wie fern besteht die Möglichkeit, dass sobald Insolvenz eingereicht ist, jemand den Laden möglicherweise für günstigeres Geld kauft?

Kann mir vielleicht noch jemand sagen, wie weit an das Privatvermögen rangegangen wird? Würde auch an meine Lebensgefährtin oder (Noch-)Ehefrau rangegangen werden?

Über entsprechende Antworten wäre ich sehr dankbar

MfG
joesy
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Planer

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Re: Insolvenz, was passiert mit meiner Mitarbeiterin usw.?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2008, 12:55:44 »

Hallo,

so einfach sind Ihre Fragen nicht zu beantworten, da man einige Informationen mehr benötigt, z. B. in welcher Rechtsform Sie Ihr Geschäft führen, welchen Verbindlichkeiten bestehen, etc.

Grundsätzlich kann man aber sagen, daß, wenn Ihre Frau nicht Mitinhaber ist, bei Keinen Kreiditen als Darlehensnehmer und Bürge mitunterschrieben hat, Ihre Frau hier nichts zu befürchten hat.

Der Insolvenzverwalter (IV) wird Ihr Geschäft analysieren. Weiterführen wird er es nur, wenn Aussicht besteht, daß er das Geschäft zumindest bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Gewinn führen oder dann verkaufen kann. In diesem Fall wird er (der IV), wenn er Ihre Mitarbeiterin braucht, auch weiterbeschäftigen. Möglicheweise ist das für den IV sogar Interessant, denn Ihre Mitarbeiterin könnte dann  mit dem Insolvenzausfallgeld für den IV kostenneutral weiterarbeiten.

Bevor Sie aber an die Insolvenzanmeldung denken, sollten Sie sich vielleicht mit einem erfahrenen Sanierer Gedanken machen, ob die Insolvenz nicht vermeidbar ist (oder Sie eventuell selbst das geschäft verkaufen können). Sollte sich herausstellen, daß Sie beides nicht möglich ist, können Sie, dann gut vorbereitet, Insolvenz anmelden.

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer





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