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Autor Thema: Insolvenzgeld  (Gelesen 2200 mal)

Na Und 123

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Insolvenzgeld
« am: 20. März 2012, 08:58:36 »

Moin,

eröffnetes Insoverfahren und habe bis vor kurzem auf 400€ Basis gearbeitet. Die Firma hat jetzt Antrag auf Insolvenz gestellt, die Mitarbeiter sind freigestellt und sollen beim Arbeitsamt einen Antrag auf Insolvenzgeld besorgen. Ich habe noch Altlasten bei der Agentur für Arbeit, werden die 400€ mit den Schulden aufgerechnet.

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Insoman

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Re: Insolvenzgeld
« Antwort #1 am: 20. März 2012, 09:29:07 »

... kann passieren..
Rechtsgrundlage ist § 51 SGB I i.V.m. § 94 InsO.
Ob und wieviel zur Aufrechnung gelangt (bis zur Hälfte ist denkbar), bleibt abzuwarten, hängt auch vom Gesamteinkommen ab (Stichwort: Hilfebedürftigkeit nach SGB XII).
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Insolvenzgeld
« Antwort #2 am: 20. März 2012, 17:52:45 »

Was ist mit der 2-Jahre-Regel in § 114 InsO?
Ist die anwendbar?
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Insokalle

Re: Insolvenzgeld
« Antwort #3 am: 23. März 2012, 19:09:23 »

Um auf meine Frage zurückzukommen. Ich hab noch mal drüber nachgedacht.

Der Leistungsträger darf trotz Insolvenz des Berechtigten aufrechnen. Allerdings kann nach § 114 Abs. 2 InsO der Gläubiger gegen die Forderung auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge nur für die Zeit von zwei Jahren ab Verfahrenseröffnung weiterhin aufrechnen.
Das Insolvenzgeld tritt an die Stelle des Arbeitslohns. Es ist wie Arbeitslohn pfändbar.

Meiner Meinung nach ist daher keine Aufrechnung möglich, wenn das Insolvenzverfahren schon länger als 2 Jahre laufen sollte. 

Eine Aufrechnung dürfte auch nicht möglich sein, wenn der Schuldner dadurch hilfebedürftig wird.




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