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Autor Thema: Insolvenztabelle - wer darf sie anfordern?  (Gelesen 1442 mal)

PleiteCGN

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Insolvenztabelle - wer darf sie anfordern?
« am: 21. Dezember 2012, 13:35:59 »

Hallo zusammen,

kann ein Ehemann die Insolvenztabelle seiner in Trennung lebenden Ehefrau schriftlich anfordern bzw. vor Gericht einsehen?

Im Zuge des Scheidungsverfahren möchte er erfahren, ob eine bestimmte Forderung, die die Ehefrau im Scheidungsverfahren anbringt um eine Sicherungsübereignung zu erklären, seitens des Insolvenzverwalters oder des Gerichtes anerkannt worden ist.

Frohes Fest,

PleiteCGN
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Insoman

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Re: Insolvenztabelle - wer darf sie anfordern?
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2012, 13:45:15 »

Zitat
kann ein Ehemann die Insolvenztabelle seiner in Trennung lebenden Ehefrau schriftlich anfordern bzw. vor Gericht einsehen?
Nein.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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