"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Insolvenzverfahren ab welcher Schuldenhöhe?  (Gelesen 2999 mal)

jko

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Insolvenzverfahren ab welcher Schuldenhöhe?
« am: 27. September 2006, 16:23:07 »

Hallo,

ich möchte ein Insolvenzverfahren eröffnen, habe allerdings gelesen, daß es sich nur bei einer bestimmten Schuldensumme \"lohnt\". Meine Schuldensituation: 18.000€ bei 7 Gläubigern. Die EV habe ich im Oktober 2004 für 2 Gläubiger abgegeben.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Jürgen
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Insolvenzverfahren ab welcher Schuldenhöhe?
« Antwort #1 am: 27. September 2006, 16:44:53 »

Hallo,

es hängt nicht von der Schuldenhöhe ab, ob sich eine Insolvenz lohnt oder nicht. Entscheidend ist, ob Sie die Verbindlichkeiten innerhalb von sechs bis sieben Jahren zurück zahlen können. Wenn nicht, ist dies ein erstes Indiz für eine Insolvenz.

Ein zweites Kriterum ist, ob Sie von  Ihren derzeitigen Einnahmen auch Leben können. Es bringt Ihnen nichts eine Insolvenz durchzuführen und gleichzeitig neue Schulden aufzubauen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz