"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?  (Gelesen 1894 mal)

KSC

  • Gast
Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?
« am: 10. März 2010, 00:52:41 »

Würde mich mal interessieren, ob nur die Gläubiger, oder auch der Insolvenzverwalter / Treuhänder einen Versagungsantrag stellen können?  :gruebel:

Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Kann der IV / TH ein Versagungsantrag stellen?
« Antwort #1 am: 10. März 2010, 09:47:43 »

Gläubiger können das...und der Th kann dem Gericht eine Empfehlung dazu schreiben und anregen die RSB zu versagen......z.B. bei Verletzung von Obliegenheits- bzw. Mitwirkungspflichten, aber direkt kann er das nicht.
« Letzte Änderung: 10. März 2010, 17:48:57 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz