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Autor Thema: Kontopfändung von Treuhänderin?  (Gelesen 2737 mal)

Eulenmaedchen

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Kontopfändung von Treuhänderin?
« am: 08. Januar 2014, 12:44:51 »

Hallo zusammen,

ich bin seit 19. Dezember 2013 in der PI, habe aber noch nichts von meiner Treuhänderin gehört - zumindest nicht direkt. :neutral:
Hatte nun einen geblockten Betrag auf meinem P-Konto und auf Nachfrage bei der Bank hieß es, das wäre von meiner Treuhänderin veranlasst worden.
Es ist nur ein kleiner Betrag, nicht der Rede wert. Aber es ärgert mich trotzdem, denn ich bekomme im Monat nur ca. 525 € Arbeitslosengeld, liege somit weit unter der Pfändungsgrenze. Nur weil ich Ende November nicht gleich das ganze Arbeitslosengeld abgehoben habe, wurde das am 1.12. gleich mitgezählt, Ende Dezember kam neues Arbeitslosengeld hinzu, ich musste einmal wegen zu wenig Geld auf meinem Konto was von meinem Mann überweisen lassen und schon war ich über dem Freibetrag.
Aber muss die Treuhänderin den geblockten Betrag nun wieder freigeben? Immerhin wird doch das Einkommen monatlich gepfändet und nicht das, was ich auf meinem Konto habe, oder?
Muss ich in Zukunft nun immer direkt Ende des Monats mein Konto leerräumen und Anfang des Monats wieder was einzahlen, damit ich Überweisungen tätigen kann? Das kann ja lustig werden...
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nix-mit-inkasso

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Re: Kontopfändung von Treuhänderin?
« Antwort #1 am: 08. Januar 2014, 14:19:35 »


Muss ich in Zukunft nun immer direkt Ende des Monats mein Konto leerräumen und Anfang des Monats wieder was einzahlen, damit ich Überweisungen tätigen kann? Das kann ja lustig werden...

Ich mache es so. Einmal im Monat ist das Konto auf 0,00€. Dann laufe ich nicht in die Gefahr, das mir etwas gepfändet wird. Aber rechtzeitigt das Geld abheben, bevor das / der neue Gehalt / Lohn oder Sozialleistungen drauf sind.


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eidechse

Re: Kontopfändung von Treuhänderin?
« Antwort #2 am: 08. Januar 2014, 17:52:27 »

Kontoguthaben und laufendendes Einkommen sind zwei Paar Schuhe. Wenn also nach den allgemeinen Grundsätzen auf dem P-Konto etwas pfändbar ist, dann geht es im Insolvenzverfahren an den TH. Von daher sollte man wirklich darauf achten, dass keine Pfandbeträge anfallen.
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tomwr

Re: Kontopfändung von Treuhänderin?
« Antwort #3 am: 08. Januar 2014, 21:59:09 »

Muss ich in Zukunft nun immer direkt Ende des Monats mein Konto leerräumen und Anfang des Monats wieder was einzahlen, damit ich Überweisungen tätigen kann? Das kann ja lustig werden...
Also man muss das Geld nicht immer am Monatsletzten abheben, ein nicht verbrauchter Betrag ist auch noch im Folgemonat (aber nur in diesem/einem) weiter geschützt. §850k Abs.1 S.3

Wenn das geschützte Guthaben im November 2012 nicht komplett verbraucht wurde, kann es noch im Dezember 2012 genutzt werden und fällt aber ab Januar 2013 an den Pfändungsgläubiger bzw. an den IV/TH in einer Insolvenz.

Es wurde mittlerweile auch vom BGH bestätigt, dass ein längerfristiges Ansparen aus dem pfändungsfreien Einkommen im Rahmen der Insolvenz nicht möglich ist und entsprechend angespartes Geld wieder in den Insolvenzbeschlag fällt (nach Ablauf der Frist mit dem Folgemonat gem. §850k Abs.1 S.3).
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