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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz  (Gelesen 3745 mal)

Tanja1807

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Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« am: 10. Januar 2008, 12:19:06 »

Hallo Ihr Lieben !
Wir werden demnächst aufgrund einer Baukostenüberschreitung beim Hausbau die Regelinsolvenz beantragen . Wir haben noch einen kleinen Bausparer (Guthaben momentan ca. 700,-€) laufen, der an die Bank abgetreten ist. Meine Frage nun: Läuft die Abtretung dann weiter oder wird der Bausparer vom Treuhänder gekündigt und fällt in die Insolvenzmasse ? Oder was könnte sonst damit passieren ? Was mache ich mit den weiterlaufenden VWL von AG, ohne diese zu verlieren ? Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe !
Tanny
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lucca_m

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 10. Januar 2008, 19:40:08 »

Na das ist ja mal ein Guthaben über das man nachdenken sollte wie es zu retten wäre, während man sich mit dem Hausbau etwas übernommen hat.

Sorry, aber über ihren Bausparer sollten Sie in der Situation am allerwenigsten nachdenken. Zumal Sie als abhängig beschäftigte das Verbraucher-Insolvenzverfahren anstreben und nicht das Regelverfahren.
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Tanja1807

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 10. Januar 2008, 20:20:55 »

Danke erst mal für die Antwort. Es ist mir schon klar, das das kein erwähnenswertes Guthaben ist im Vergleich zu den Schulden(genaugenommen 330.000), aber ich möchte versuchen, so viel wie möglich zur Seite zu bringen bis wir aus dem Haus raus müssen.
Außerdem: Ich dachte, bei mehr als 19 Gläubigern muß man auch als Nicht-Selbständiger die Regelinsolvenz beantragen (hab ich zumindest so gelesen). Stimmt das denn gar nicht ?  :shock:
LG, Tanny
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Tanja1807

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 10. Januar 2008, 20:27:38 »

Das ist der Link, wo ich das gelesen habe mit den mehr als 19 Gläubigern: http://www.rechtsanwalt.com/349.17240_tipp_verbraucherinsolvenz_neuregelungen.html
Nochmal LG,Tanny
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paps

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 10. Januar 2008, 21:43:32 »

das bezieht sich aber auf ehemalige Selbständige , zuvor heisst es "alle Privatpersonen".

Ihren Eingangssatz verstehe ich auch nicht ganz "wegen Baukostenüberschreitung.... Insolvenz beantragen" ?
Wurde denn vorher nicht sauber kalkuliert?
Was wird wohl die Bank dazu sagen?

Die Abtretung des Bausparers eröffnet ihnen keine Handlungsmöglichkeiten ohne Zustimmung des Gläubigers.

Vor einem Verfahren bringt man auch nichts zur Seite, dasss könte mit Sicherheit später die RSB kosten.

Wenn Sie jetzt was tun wollen, für die Zeit im Verfahren, dann überprüfen Sie ihre Ausgaben auf Notwendigkeit und Kosten; sicherlich gibt es da auch noch Einsparmöglichkeiten.

Bei einem Finanzierungsvolumen von 300.000 durch Hausbau, sollte eine Rate von etwa 1.000,-  - 1.500 fällig sein.
Wenn Sie diese vorher (zumindes auf dem Papier) aufbringen konnten, sollte  die Keksdose beim Auszug aus dem Haus (was aber noch 2 Jahre dauern kann) gut gefüllt sein.

Bitte bedenken Sie auch, dass angesparte Guthaben während des Verfahrens zur Masse gehören.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Tanja1807

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #5 am: 10. Januar 2008, 22:21:30 »

Der Hausbau war eine absolute Fehlkalkuation der Architektin. Es war auch ein Altbau-Umbau dabei und der ist um 100% teuerer geworden als geplant. die Bank findet das alles natürlich nicht so toll und wir haben uns schon damit abgefunden, daß das Haus früher oder später versteigert werden wird. Die Ratenhöhe mit den Nachfinanzierungen lag im übrigen bei knapp 1600,-€ . Da war mein Arbeitsgehalt von 800,-€ mitberechnet, was aber jetzt fehlt und eine Zuzahlung der Schwiegermutter, die auch im Haus wohnt von 300,-€. Meine Arbeit fällt weg wegen Arbeitsplatzverlust, die Schwiegermutter hat keine Lust mehr , so viel zu zahlen, weil wir ja das Haus ohne meine Arbeit eh nicht halten können.
Eine letzte Finanzierungsanfrage wurde dann abgelehnt, weshalb bei Handwerkern noch 30.000,-€ Shulden bestehen. außerdem ist das Haus noch nicht mal ganz fertig. Lt. Immobilienmakler müßten wir nochmals 50.000 - 100.000 hineinstecken. Irgenwann haben wir dann den Kampf aufgegeben und sämtliche Zahlungen eingestellt. Jetzt versuchen wir eben, das beste draus zu machen.
Was passiert denn nun eigentlich, wenn mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind ?
Vielen lieben Dank schonjetzt für die Hilfe !!
LG, Tanny
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paps

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #6 am: 11. Januar 2008, 17:49:16 »

die Zahl 19 hat nur Bedeutung für ehemalige Selbständige oder Freiberufler.

Als Angestellter/Arbeiter/Beamter/Hausmann(Frau),Arbeitsloser usw. ist das ohne Belang.

Für Sie käme also Verbraucherinsolvenz in Frage.
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Tanja1807

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #7 am: 11. Januar 2008, 18:39:35 »

Vielen Dank , Sie haben mir wieder etwas Klarheit verschafft ! Nur noch diese eine Frage - immer noch der Bausparer , wenn er auch noch so winzig ist. Abgetreten wurde dieser an die Bank. Wenn er jetzt während den 6 Jahren weiterläuft und die Bank in der Zeit ihren Anteil aus dem pfändungsfähigen Betrag + dann mal den Verkaufs- oder Verteigerungserlös vom Haus erhält, muß der Bausparer dann nach Abschluß der Wohlverh.periode freigegen werden oder kassiert den dann auch die Bank ? Oder wird er vom Treuhänder gekündigt und ebenfalls aufgeteilt ? Ist es nicht so , daß solche Abtretungen oder Pfändungen (z.B. die Lohnpfändung) mit Beantragung der Insolvenz hinfällig werden nach einem Jahr (oder so) ?
Danke schon im voraus !
Tanny
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paps

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #8 am: 11. Januar 2008, 19:01:41 »

zu erst zu Abtretungen, die weiterlaufen.
Wird bei eröffnung oder vorher eine Lohnabtretung (nicht Pfändung) offengelegt, so wirkt diese noch 24 Monate im verfahren weiter.

Die Abtretung auf den Bausparvetrag dient aber der Kreditsicherung mit dem vorhandenen Guthaben.
Die Bank hat also jederzeit, auch unabhängig vom Verfahren ,die Möglichkeit, das Guthaben an sich auszahlen zu lassen.
Die Schuld verringert sich dann eben nur um diesen Betrag.

In ihrem Fall wird also die Bank oder der beauftragte (RA oder Inkasso) die Verwertung aller gesicherten Rechte vornehmen.
Dazu gehört der Bausparvertrag und auch die Grundschulden.


Vielleicht kann auch HansHabenix was dazu sagen, der kennt sich auf diesem Gebiet bestens aus.

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #9 am: 12. Januar 2008, 07:31:25 »

Nur eins noch zum Thema Bausparer: Was mach ich jetzt weiter mit den VWL ? Kann ich bzw. darf ich einen neuen Sparvertrag abschließen , den dann erst nach den 6 Jahren fällig wird, um so die zukünftigen VWL nicht zu verlieren ?
Nochmals vielen lieben Dank !!  :wink:
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paps

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Re: Laufender Bausparer bei Beantragung von Regelinsolvenz
« Antwort #10 am: 12. Januar 2008, 12:45:19 »

Grundsätzlich gilt, dass alle Vermögenswerte bei Eröffnung der Insolvenz massezugehörig sind.
Dazu zählt auch das Vermögen in einem VWL-Vertrag.
Zwar sind VWL wegen der fehlenden Übertragbarkeit unpfänbar,aber das Guthaben in den Verträgen dann schon.

In Abhängigkeit des Zeitraums bis zur Beantragung könnte die VL noch in eine Anlageform fließen.
ZB in ein Altersvorsorgeprodukt, diese könnte dann für den zeitraum des verfahrens unterbrochen werden und nach dem Verfahren wieder aufgenommen.
Das wäre eine grundsätzliche Möglichkeit, da nach dem Neuabschluß relativ geringe Rückkaufswerte entstehen.

Ob es Anbieter gibt, die Verträge nach dem  851c auch für VL anbieten, weiss ich derzeit nicht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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