"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Lohn inkl. Freibetrag und pfändbarer Betrag  (Gelesen 1427 mal)

kodiak_1

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Lohn inkl. Freibetrag und pfändbarer Betrag
« am: 05. Dezember 2012, 15:19:19 »

hallo,

da ich pendler bin hab ich mir den freibetrag direkt anrechnen lassen (was ich mir sonst über die steuererklärung zurückgeholt hätte).. das ergibt im monat 100€ mehr netto...

da dies nur noch bis ende des jahres gilt und der freibetrag wegen umzug wegfällt (ergo ich nächstes jahr 100€ weniger netto habe), ist meine frage nun folgende:

wird der pfändbare betrag dann automatisch angeglichen wenn der freibetrag erlischt? (TH weiss davon das der freibetrag mit angerechnet wird beim lohn)

bzw. ist das eigentlich so korrekt das der eigentliche nettolohn + freibetrag (100€) herangezogen wird?
ich frage deswegen, weil die schuldnerberatung als auch der TH nur nach dem nettolohn ohne den freibetrag fragten und mir den pfändbaren betrag dafür sagten...

beispiel:
nettolohn inkl. freibetrag 1723,76 davon wurden 483,78€ abgeführt (laut tabelle)

nettolohn ohne freibetrag 1623,76 davon wären dann 413€ abgabepflichtig (laut tabelle)

weiss jemand mehr ?
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2012, 15:22:51 von kodiak_1 »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Lohn inkl. Freibetrag und pfändbarer Betrag
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2012, 23:57:31 »

Der Freibetrag verändert ja den Nettolohn, weil weniger Steuern abgezogen werden. Folglich ist der Steueranteil ohne Freibetrag höher und der Nettolohn niedriger. Damit verringert sich auch der pfändbare Anteil.
Wenn der Arbeitgeber an den TH abführt, wird er das berücksichtigen (müssen); bei Selbstabrechnung ist die Tabelle entsprechend dem neuen Nettolohn anzuwenden.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz