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Autor Thema: Lohn- und Kontopfändung  (Gelesen 4120 mal)

tierhotel

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Lohn- und Kontopfändung
« am: 28. Januar 2011, 21:26:47 »

Hallo,

mein Mann ist berufstätig und wir haben jeder ein P-Konto. Auf dem Konto ist eine Pfändung. Nun hat der Gläubiger auch noch eine Lohnpfändung gemacht. Meine Frage dazu ist: Kann der Gläubiger Lohn- und Kontopfändung gleichzeitig machen?
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Fallera

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Re: Lohn- und Kontopfändung
« Antwort #1 am: 28. Januar 2011, 22:31:46 »

Meiner meinung nach zulässig und nicht mal unüblich!

Es wird zwar ab und an von einer möglichen überpfändung gesprochen aber eine höchstrichterliche entscheidung gibt es meines wissens nicht!
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Kurt Cobain
 

paps

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Re: Lohn- und Kontopfändung
« Antwort #2 am: 28. Januar 2011, 22:47:58 »

Da die Kontopfändung wahrscheinlich ins Leere läuft...ja
Aber die Freibeträge sind ja bei beiden Arten die gleichen.

Wird also bereits aus der Kontopfändung/oder umgekehrt der pfändbare Betrag abgeführt, kann dieser nicht durch eine weitere(zusätzliche) Pfändung unterschritten(umgangen) werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tierhotel

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Re: Lohn- und Kontopfändung
« Antwort #3 am: 28. Januar 2011, 22:55:27 »

Es kommt mehr als nur der Freibetrag auf das Konto
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Fallera

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Re: Lohn- und Kontopfändung
« Antwort #4 am: 28. Januar 2011, 23:12:48 »

Und genau das ist der grund warum aus gläubigersicht eine doppelpfändung sogar sinn macht!
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Insokalle

Re: Lohn- und Kontopfändung
« Antwort #5 am: 29. Januar 2011, 11:54:49 »

Und genau deswgen gibt es in der ZPO auch Vorschriften zum Schuldnerschutz.
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