"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Mietkaution und Insolvenz  (Gelesen 2140 mal)

schaschlikm

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Mietkaution und Insolvenz
« am: 26. März 2008, 13:45:14 »

Es geht um folgenden Sachverhalt. Als meine jetzige Frau und ich in unsere erste gemeinsame Wohnung zogen waren wir noch nicht verheiratet. Sie bekam von Ihren Eltern eine Art "Aussteuer" und bekam 5.000 Euro zur Wohnungseinrichtung und zur Hinterlegung der Kaution von 1.000,00 Euro. Das hat meine Frau auch schriftlich bekommen. Jetzt sind wir ausgezogen und meine Treuhänderin möchte die Kaution zur Masse hinzunehmen.
Die Insolvenz läuft seit einem Jahr und läuft auch nur auf mich. Meine Frau ist komplett aus der Insolvenz heraus.
Es kann doch nicht sein, dass das Geld von meiner Frau dass ihr ja rechtens zusteht einfach zur Insolvenz gezogen wird. Wie ist hier der rechtliche Grundsatz und was kann ich tun? Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Mietkaution und Insolvenz
« Antwort #1 am: 26. März 2008, 18:08:48 »

In welchem Verfahrensabschnitt sind sie?
Die Massezugehörigkeit kann sich nur während des Verfahrens ergeben.

Wird die kaution nicht für die neue Wohnung benötigt?

Wer stand im Mietvertrag.
Wie wurde die Kaution und auf wessen Namen angelegt?

Kann der Nachweis geführt werden, dass sie a) unverheiratet und b) die Zahlung von ihrer damaligen Lebensgefährtin kam?

Ist dies eindeutig zu regeln, sollten Sie der Einziehung der Kaution widersprechen.
Bzw. Ihre Frau müßte ihren Anspruch geltend machen.
« Letzte Änderung: 26. März 2008, 18:10:33 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz