"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: nachlassinsolvenz  (Gelesen 2521 mal)

Gast

  • Gast
nachlassinsolvenz
« am: 13. April 2006, 01:42:00 »

HILFE,

weiss jemand wie werden die NAchlassinsolvenzkosten berechnet ???
Zählt zu der Erbmasse absolut alles ? - und was kann ich als Erbe behalten ?
Mein Ziel ist es - dass  das Insolvenzverfahren gar nicht eröffnet wird bzw mangels MAsse abgelehnt wird ?

Danke für Eure Hilfe
Joy
Gespeichert
 

Sanierer

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
nachlassinsolvenz
« Antwort #1 am: 13. April 2006, 09:41:00 »

Hallo Joy

gib doch einfach mal \"Kosten der Nachlassinsolvenz\" oder Nachlassinsolvenz bei google ein.

Hast Du geerbt, dann kannst Du das Erbe ausschlagen. Hast Du das Erbe nicht ausgeschlagen, stellst jedoch eine Überschuldung des Erblassers fest, dann kannst Du die Haftung beschränken.

Das sind nur einige Stichworte.


Gruss Sanierer

P.S. mehr Informationen gibt es bei:

www.123recht.net/article.asp?a=8603& f=ratgeber_erbrecht_erbewattnumcneubert&p=6

[ Diese Nachricht wurde editiert von : Sanierer on 13-04-2006 09:48 ]
Gespeichert
wer handelt wird nicht behandelt
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz