"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Nebenkostenabrechnung,wie am besten vorgehen?  (Gelesen 2098 mal)

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Nebenkostenabrechnung,wie am besten vorgehen?
« am: 17. November 2010, 19:44:47 »

 :hi: :hi:
Moin Gemeinde,
Nach langer Ruhe ist mal ein kleines Problem aufgetaucht :coffee:,das ich selbst nicht zu lösen vermag.
Status:Inso Eröffnung 31.01.2010

Heute Nachzahlung Nebenkosten für 2009 erhalten!

Mein Sohn möchte gerne den ausstehenden Betrag als Weihnachtsgeschenk für mich an meinen Vermieter überweisen.Ich möchte Ihm die ausstehende Summe zukommen lassen,obwohl Insoforderung,damit Friede herscht.

Meine Fragen:
1. Muss ich den TH über die Nebenkostenrechnung aus 2009 informieren?
2. Muss ich die Einwilligung zur Zahlung vom TH einholen?
3. Wäre die Zahlung meines Sohnes an den Vermieter RSB gefährdend?
4. Gibt es andere Möglichkeiten?

Ich habe sehr guten Kontakt zu meinem Vermieter,mit Ihm lässt sich sprechen!!

Ich bedanke mich für Eure gewohnt fachlichen Antworten im voraus,

Gruss

mean.....
« Letzte Änderung: 17. November 2010, 21:50:18 von meanmachine »
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Nebenkostenabrechnung,wie am besten vorgehen?
« Antwort #1 am: 18. November 2010, 08:35:56 »

Also gemäß einem recht aktuellen Urteils des BGH sind Zahlungen aus dem Insolvenzfreien Vermögen an Insolvenzgläubiger nicht grundsätzlich RSB gefährdend. Das würde meiner Meinung nach auch Zahlungen Dritter betreffen:

BGH, Urteil vom 14. 1. 2010 - IX ZR 93/ 09; LG Hagen (Lexetius.com/2010,123)
http://lexetius.com/2010,123

Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Re: Nebenkostenabrechnung,wie am besten vorgehen?
« Antwort #2 am: 18. November 2010, 12:40:04 »

Danke,toll sehr hilfreich
Ergo:Für das eröffnete Insoverfahren hat der BGH entschieden,dass Zahlungen an
Gläubiger aus dem Unpfändbaren möglich sind bzw.den Vorschriften der Insoordnung
nicht entgegenstehen.

In der WVP u RSB Phase gibt es allerdingst unterschiedliche Urteile,von verschiedenen untergeordneten Gerichten,daraus ergibt sich,das Zahlungen in der WVP u RSB an GL mit einem Restrisiko verbunden sind.

Werde zur Sicherheit TH kontaktieren,mit Hinweis auf Urteil BGH.

Gruss

mean......
« Letzte Änderung: 18. November 2010, 12:46:52 von meanmachine »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz