"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Nebenkostenerstattung  (Gelesen 1658 mal)

bammondo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Nebenkostenerstattung
« am: 29. Juli 2009, 06:14:36 »

Guten Morgen zusammen,

habe gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten und dort ist ein Guthaben ausgewiesen.
Bin seit Ende April in der Privatinsolvenz, mein Mann auch.

Wie sieht das jetzt mit den Nebenkosten aus? Die Summe wird nicht ausgezahlt, sondern mit der Miete verrechnet.

Inwieweit muss ich diese Nebenkosten abgeben?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
bammondo
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nebenkostenerstattung
« Antwort #1 am: 29. Juli 2009, 18:17:01 »

normaler Weise wäre es Masse zugehörig.
Sie sollten den IV/TH informieren, auch darüber, dass das Guthaben mit der Miete verrechnet wird.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

bammondo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: Nebenkostenerstattung
« Antwort #2 am: 29. Juli 2009, 21:42:23 »

Hallo,

habe heute meine THin angerufen, da sagte man mir, wenn es ja noch eine Zahlung aus 2008 wäre, dann würde es sich  ja um Geld handeln, was mir vor der Insolvenz zugestanden hätte. Ist das so richtig ? Unterlagen möchten Sie nicht haben.
Nicht das ich dann hinterher Ärger bekomme und doch noch zahlen muß???
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nebenkostenerstattung
« Antwort #3 am: 29. Juli 2009, 23:38:32 »

§ 35 InsO
Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Lassen Sie sich dies Aussage vom TH schriftlich bestätigen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz