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Autor Thema: pachtvertrag vom campingplatz  (Gelesen 2873 mal)

pello26

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pachtvertrag vom campingplatz
« am: 02. Januar 2012, 09:16:22 »

Hallo,
folgendes Problem.
Ich habe 2006 einen Pachtvertrag für einen Campingplatz mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen.
Die Kaution von ca. 600 € ist noch offen , die Jahres Pacht in höhe von ca. 1000 €auch , aus 2011 .
Jetzt habe ich 12/2011 mein PI und der Eigentümer der Anlage ist auch ein Gläubiger,der sich auch hat mit angemeldet.
Jetzt siehts so aus,er wurde von meinem TH auch schon an geschrieben,wohl auf die offenen beträge verzichtet,mich aber nicht aus diesen vertrag läst.
Wie soll ich die weiteren kosten tragen,und aufbringen.
Kann er das so machen,oder wie komme ich da raus.
Er läst mich natürlich nicht raus,da er viel leerstand hat.
für eure antworten und erfahrungen bin ich euch dankbar  :rougi:
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Insokalle

Re: pachtvertrag vom campingplatz
« Antwort #1 am: 03. Januar 2012, 17:40:05 »

Das Problem hat meiner Meinung nach der IV/TH. Der Nutzungsvertrag über den Stellplatz ist wohl als Mietvertrag anzusehen. Nach § 108 InsO besteht er mit Wirkung für die Masse fort. D.h. der IV muss die Pacht zahlen.
Wenn Sie nicht dort wohnen, kann er den Vertrag nicht freigeben. Er kann ihn aber ordentlich kündigen, § 109 InsO. Das sollte er dann auch möglichst bald erledigen, falls noch nicht geschehen.
Gespeichert
 
 

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