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Autor Thema: Partner einer GbR meldet Insolvenz an  (Gelesen 2694 mal)

Lana

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Partner einer GbR meldet Insolvenz an
« am: 21. Mai 2008, 09:02:43 »

Hallo,
der Partner meines Freundes meldet Insolvenz an.
Er hat eine 1 Personen Firma (dort Insolvenz) und eine GbR mit meinem Freund.
Nun würde ich gerne wissen, ob sich das auch auf die GbR auswirkt.
Ein Bankkonto besteht nur auf Namen meines Freundes.
Die beiden sind zu je 50% beteiligt.
Eine Firma, die die Firma beliefert will nicht mehr liefern und ich befürchte weitere Schwierigkeiten.

Gruß Lana
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ThoFa

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Re: Partner einer GbR meldet Insolvenz an
« Antwort #1 am: 22. Mai 2008, 18:39:48 »

Hallo,

die GbR ist mit Eröffnung der Insolvenz eines Partners aufzulösen. Es ist eine Auseinandersetzung zu führen und das ggf. enstehende Guthaben an den Insolvenzverwalter auszuzahlen. Ich gebe mal einen guten Tipp, ohne Beratung endet das ganze für Sie (bzw. Ihren Freund) im Fiasko.

MfG

ThoFa
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Lana

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Re: Partner einer GbR meldet Insolvenz an
« Antwort #2 am: 23. Mai 2008, 09:19:50 »

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Das habe ich mir schon fast gedacht.
Es hängen aber auch Verpflichtungen an der Firma, wie Mietvertrag, Angestellte usw.
Kann mein Freund die Firma dann nicht weiterführen? So dass nur die Rechtsform geändert wird.
Die GbR ist schuldenfrei.
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paps

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Re: Partner einer GbR meldet Insolvenz an
« Antwort #3 am: 23. Mai 2008, 20:48:38 »

ich denke, dass das hier ohne detaillierte Kenntnissse nicht gelöst werden kann. Sorry.

Zitat von: ThoFa
Ich gebe mal einen guten Tipp, ohne Beratung endet das ganze für Sie (bzw. Ihren Freund) im Fiasko.
Und er weiss schließlich über was er schreibt.
« Letzte Änderung: 23. Mai 2008, 20:51:29 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Partner einer GbR meldet Insolvenz an
« Antwort #4 am: 24. Mai 2008, 14:00:47 »

Hallo,

Ihr Freund kann die Firma natürlich weiterführen, aber dann nicht mehr als GbR, sondern als Einzelpersonfirma. Fraglich ist, ob die GbR den Liquiditätsverlust aufgrund der Auseinandersetzung verkraften wird.

MfG

ThoFa
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