"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändungsbetrag bei Selbstständigkeit  (Gelesen 2192 mal)

kobold04

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 98
Pfändungsbetrag bei Selbstständigkeit
« am: 01. September 2010, 14:20:44 »

Wer kann mir sagen wie der Pfändungsbeitrag bei Selbstständigkeit und monatlich schwankendem Einkommen berechnet wird?
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Pfändungsbetrag bei Selbstständigkeit
« Antwort #1 am: 01. September 2010, 15:47:25 »

Stand des Verfahrens?

Im eröffneten Verfahren berechnet sich der pfändbare Betrag anhand der tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen.§ 35 InsO

In der WVP wird von einem fiktiven Einkommen ausgegangen
Hierbei geht es in der WVP um die fiktive Verdienstmöglichkeit als Angestellter in einem angemessenen Dienstverhältnis § 295 Abs. 2 InsO .


« Letzte Änderung: 01. September 2010, 16:11:23 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

kobold04

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 98
Re: Pfändungsbetrag bei Selbstständigkeit
« Antwort #2 am: 01. September 2010, 19:03:19 »

Vielen Dank für die Info!
Wer legt denn fest was angemessen ist?
Wird nur der Ausbildungsberuf berücksichtigt und dort ein Durchschnittseinkommen, schaut man nach Verdiensten in den letzten Jahren, oder sogar nach Weiterbildungen?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändungsbetrag bei Selbstständigkeit
« Antwort #3 am: 01. September 2010, 19:13:08 »

Wer legt denn fest was angemessen ist?

- Sie selbst


Es wäre jedoch gut  wenn die Frage von Fallera beantworten.  Zu Fallara noch folgendes:  Auch im Insolvenzverfahren kann § 295 Abs. 2 InsO gelten und zwar wenn der Neuerwerb aus der Selbständigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben wurde.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

kobold04

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 98
Re: Pfändungsbetrag bei Selbstständigkeit
« Antwort #4 am: 01. September 2010, 19:30:07 »

Stand ist eröffnetes Verfahren mit baldigem Übergang in die WVP. Spätestens Ende das Jahres lt. IV.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsbetrag bei Selbstständigkeit
« Antwort #5 am: 02. September 2010, 19:09:14 »

Wurde das Gewerbe nach §35 (2)InsO freigegeben?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz