"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändungsfreibetrag  (Gelesen 1924 mal)

Schmetterling1984

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
Pfändungsfreibetrag
« am: 04. August 2011, 18:04:27 »

Hallo

ich habe mal eine Frage mein Freund befindet sich in der Insolvenz und hat 3 Kinder daher einen relativ hohen Pfändungsfreisatz..

Habe gelesen das die Hälfte von Überstunden welche ausgezahlt werden unfändbar sind was muss ich darunter verstehen heisst das die andere Hälfte kann weg gefändet weden? Ich meine zählt dort immer noch der Pfänungsfreibetrag


Angenommen 1000,00 Euro Gehalt +500,00 Euro Überstundenvergütung
heisst das jetzt 250,00 Euro müssen abgeführt werden??? Egal wie der Pfändungsfreibetrag ist????
Oder heisst das 1000,00+250,00 Euro (da die andere Hälfte nicht pfändbar ist)= 1250,00 Euro. Und er muss nichts abführen...

Sorry steigen echt nicht mehr durch

Vielen Dank!





Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsfreibetrag
« Antwort #1 am: 04. August 2011, 18:12:04 »

Auszugehen ist vom Netto:
Wir nehmen die zahlen mal als Netto

Dann wären das Nettoeinkommen 1.500
Davon sind die 1/2- Überstundenzahlung abzuziehen.
Der Einfachheit halber nehmen wir 250,-

Vom verbleibenden Betrag von 1.250,- ist der Pfändungsbetrag zu ermitteln.

Aber egal wie man rechnet, der Freibetrag bei 3 Kindern ist. 1849,99 Netto.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz