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Autor Thema: pfändungsfreien einkommen, wenn kinder eine lehre machen  (Gelesen 2266 mal)

oops

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pfändungsfreien einkommen, wenn kinder eine lehre machen
« am: 17. November 2007, 11:49:06 »

Hallo

ich bin seit Februar 2007 in privater Insolvenz.
meine 18jährige Tochter ( Schülerin) lebt bei mir.
Wie errechnet sich das pfändungsfreie Einkommen, wenn sie demnächst eine Lehre beginnt??
Gruß Karin :rougi:
Gespeichert
 

paps

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Re: pfändungsfreien einkommen, wenn kinder eine lehre machen
« Antwort #1 am: 17. November 2007, 17:36:10 »

Sie dürfte weiterhin unterhaltsberechtigt sein.

Nur in auserwählten Berufen droht ein Beschluß zur Nicht- oder Teilberüksichtigung. (zB. Azubi bei Banken oder Versicherungen)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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