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Autor Thema: Pfändungsverbot für Insolvenzgläubiger ?  (Gelesen 2836 mal)

JeckeJung

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Pfändungsverbot für Insolvenzgläubiger ?
« am: 20. Dezember 2011, 01:59:58 »

Hallo zusammen,

ich hoffe ich habe das jetzt hier richtig verstanden was ich hier so alles gelesen habe. Also so wie ich das verstehe haben Gläubiger die im laufendem Insolvenzverfahren sind kein recht einem Geld vom Konto zu pfänden !?

Nun ist es bei mir so das ich seit knapp 3 Jahren in der Privatinsolvenz bin und seit beginn  ein Gläubiger eine Kontopfändung auf meinem Konto hat. Ich muss jeden Monat zum Amtgericht rennen und mir dort eine freigabe erteilen lassen für mein Gehalt bzw. bekomme ich dann immer nur einen bestimmten Betrag (1.046,72€) freigegeben von mienem Gehalt da dieses immer schwankt und nie gleich ist.

Das alles habe ich schon mehrmal smeinem Insolvenzverwalter oder Treuhändler oder wie man diesen Typen nennt mitgeteilt. Ich wollte imme rmal einen Termin bei ihm haben aber habe nie einen bekommen und persönlich mit ihm sprechen geht auch nicht teilt einem die Sekretärin immer mit. Es sei alles nur per Postweg oder Telefonisch zu klären wird mir immer mitgeteilt.

Meine fragen sind nun.

Habe ich recht und eigentlich dürfte dieser Gläubiger garnicht von meinem Konto pfänden ?

Was kann ich tun wenn der Insolvenzverwalter nicht auf meine schreiben reagiert ?

Bzgl. des P-Kontos:

- Muss ich dieses nun ab Januar eröffnen und stimmt es das dieser freibetrag dann noch niedriger wird ?

Dann bekomme ich monatlich von meinem Arbeitgeber Geld überwiesen für Tankquittungen die ich ihm einreiche. Die sind natürlich erstmal von dem Geld bezahlt was ich vom Konto bekomme (dieser Freibetrag von 1.046,72€) jedoch werden die natürlich erst mitte des Monats oder so überwiesen und an dieses Geld komme ich auch nicht mher ran.

-Kann man da irgendetwas machen ?

langsam weiß ich wirklich nicht mehr was ich machen soll und wenn das Geld auch noch weniger wird dann Nacht Mattes.

Danke euch viel mals
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Feuerwald

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Re: Pfändungsverbot für Insolvenzgläubiger ?
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2011, 13:40:07 »

Kann man da irgendetwas machen ?

- Sie hätten schon längst einen Kontowechsel vollziehen können. Das wäre die beste Lösung. Neues Konto bei neuer Bank und die Pfändung ist weg.

- Sie sollten jetzt umgehend das gepf. Konto in ein P-Konto umwanden. Noch vor dem 1.1.2012.
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JeckeJung

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Re: Pfändungsverbot für Insolvenzgläubiger ?
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2011, 14:39:31 »

Wenn ich dieses P-Konto aber mache werde ich ab 2012 ja noch weniger Geld zur Verfügung haben ! Kann ich nicht einfach im Januar 2012 das Konto bzw. die Bank wechseln ?

Ja und ich hätte das Konto wechseln müssen !? woher soll man das wissen wenn es einem niemandem sagt ? Ich dachte für sowas sind diese Menschen zuständig die sich Verwalter oder sonnst wie nennen !
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Feuerwald

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Re: Pfändungsverbot für Insolvenzgläubiger ?
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2011, 20:03:50 »

Wenn ich dieses P-Konto aber mache werde ich ab 2012 ja noch weniger Geld zur Verfügung haben

- Und wenn nicht, haben Sie im Januar gar keinen Pfändungsschutz mehr. In ein P-Konto umwandeln und dann ergänzend einen Antrag beim Amtsgericht stellen.
Kann ich nicht einfach im Januar 2012 das Konto bzw. die Bank wechseln?

- Ja, nur zum 01.01. gibt es nur noch Pfändungsschutz über das sog. P-Konto.  Da das Konto bereits gepfändet ist, wäre es also höchst gefährlich, dieses nicht umzuwandeln.


Ja und ich hätte das Konto wechseln müssen !? woher soll man das wissen wenn es einem niemandem sagt ?

- Müssen nicht, aber besser wäre es schon gewesen, weil Sie sich viel laufereien zum Amtsgericht erspart hätten. .


Ich dachte für sowas sind diese Menschen zuständig die sich Verwalter oder sonnst wie nennen

- Nein, für Ihr Leben sind Sie verantwortlich.
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Schuldenheini

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Re: Pfändungsverbot für Insolvenzgläubiger ?
« Antwort #4 am: 23. Dezember 2011, 15:46:12 »

Wie Feuerwald schon anführte:

SOFORT P-KOnto machen....sonst werden sie kahlgepfändet------- das komplette Bankguthaben geht an den Gläubiger

Was Sie tun ist grob fahrlässig....

Zumal auch ich nicht verstehe warum ein Insolvenzgläubiger im Verfahren noch pfänden kann........ :gruebel:

Also....gleich zur Bank und umwandeln lassen...sie haben einen Rechtsanspruch darauf..Unterlagen mitbringen wegen etwaiger Unterhaltsverplichtungen ( Kinder/ Ehegatte )zwecks Erhöhungs des Pfändungssockelbetrages.

Falls Ihr Konto nicht auf Guthabenbasis geführt wird, auch gleich umstellen lassen. Pfändungsschutz gibt es nur für Guthabenkonten
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2011, 16:40:05 von Schuldenheini »
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