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Autor Thema: Post v. AG  (Gelesen 1935 mal)

saba1957

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Post v. AG
« am: 17. August 2015, 19:56:22 »

Ich habe einen beschluss vom zuständige AG bekommen,in dem die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt wird.
Was bedeutet dieser Termin für mich?
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Insoman

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Re: Post v. AG
« Antwort #1 am: 20. August 2015, 12:47:58 »

Die Wohlverhaltensphase steht bevor.
Damt verbunden ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung, die erteilt wird, wenn sie bis Ende der Abtretungsphase die Verpflichtungen nach §295 InsO einhalten.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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