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Autor Thema: Post vom AG wegen Insolvenzantrag  (Gelesen 1362 mal)

doktor mabuse

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Post vom AG wegen Insolvenzantrag
« am: 03. Februar 2010, 09:12:37 »

Hallo Zusammen,

wie an anderer Stelle schon geschrieben, ist mein Insolvenantrag bei Gericht. Habe Mitte Januar einen Eingangsbescheid vom Gericht bekommen und letzte Woche einen Bescheid zur Kenntnisnahme erhalten mit folgendem Inhalt in Kurzform:
Stundung der Verfahrenskosten  bis auf Weiteres, Antrag auf RSB, einer Fortführung zu Eröffnung des Inso-Verfahrens steht nichts im Wege,
gezeichnet Richter XY.
Muß ich hierauf reagieren und mich irgendwie melden, sei es schriftlich oder mündlich?
Ich meine Nein, da es ja nur zur Kenntnisnahme war und das Verfahren ja noch nicht eröffnet ist.
Wie verhält es sich mit meinem Gehalt zwischen der Zeit der Eröffnung und dem Aktivwerden des Treuhänders?
Kann ich ab Eröffnung nur noch den den pfändungsfreien Teil behalten, oder erst nachdem der Treuhänder aktiv geworden ist.
Beispiel: Eröffnung am 20.des Monats, Gehaltauszahlung am 28. des Monats, Erstkontakt mit dem TH am 10. des Folgemonats.
Kann Er das Gehalt anteilig zurückfordern? Habe darüber hier keine Infos gelesen.

Bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen,

Gruß, Doktor Mabuse
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