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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Private Insolvenz ? Fragen über Fragen ......  (Gelesen 4110 mal)

MMueller

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Private Insolvenz ? Fragen über Fragen ......
« am: 22. August 2009, 10:51:58 »

Guten Tag,



meine Frau und ich sind nicht mehr in der Lage unseren finanziellen Verpflichtungen (insbesondere durch notleidende Immobilien) nachzukommen.

Wir haben bisher noch keine Eidesstattliche Versicherung geleistet.



Unsere Einkommenssituation stellt sich wie folgt dar:

Als Berufssoldat habe ich ca. 2.150,- € Netto.

Meine Frau verdient im Hauptberuf rund 700€ netto und 320,- € auf Minijobbasis.



Weiterhin habe ich ein Gewerbe als Discjokey (Neu seit 2008) welches gut anläuft und ab 2010 voraussichtlich Gewinn einbringen wird.



Nun ein paar Fragen:

Kommt wegen des Nebengewerbes die Verbaucherinsolvenz überhaupt in Frage oder wäre das Regelinsolvenzverfahren zu beantragen ?

Ab wann  könnten Gläubiger nicht mehr einzeln gegen uns Vollstrecken (Kontopfändung, Sachpfändung usw.)? Erst ab Eröffnungsbeschluß des InsVerfahrens, oder schon ab der Mitteilung des außergerichtlichen Einigungsversuches ? ??
Teils dauert sowas ja auch sehr lange und die Zeit bis zur eröffnung müßte ja auch überbrückt werden, schließlich wollen wir ja essen, trinken und tanken um zur Abreit zu kommen....

Wie würde das Regelverfahren funktionieren ?

Wie ermittelt sich die Zahl der Gläubiger, die ja bei Verbraucherinsolvenz unter 20 sein muß ? Wenn ich bei einem Gläubiger 2 verschiedene Verbindlichkeiten habe (z.b. Belastete Kreditkarte und Ratenkredit) zählt dieser als 1 Gläubiger oder als 2 Gläubiger ?
Hiervon würde abhängen ob wir weniger als 20 Gläubiger hätten !


Wir haben 2 Fahrzeuge die wir benötigen um zur Arbeiststelle zu kommen bzw. ich auch um mein Nebengewerbe auszuüben. Hiervon ist ein Auto finanziert (Restschuld übersteigt Wert des Fahrzeugs) und eines ist bezahlt (Smat - 170.000km Laufleistung).

Für das bezahlte Fahrzeug hat mir seinerzeit mein Großvater Geld geliehen und das Fahrzeug wurde Sicherheitsübereignet - bzw. er hat auch den Brief.
Was geschieht mit den Fahrzeugen ?


Für mein Nebengewerbe besitze ich eine Musik- / Lichtanlage im Wert von rund 4000,- €. Für diese haben meine Eltern mir ein Darlehen gewährt und ich habe die Anlage dafür schriftlich Ihnen Sicherheitsübereignet. Somit gehört diese doch auch nicht zur Masse, da sie ja sicherheitsübereignet ist - richtig ?


Was geschieht mit Telefonverträgen, Mobilfunkverträgen ? Insbesondere für mein Nebengewerbe bin ich hierauf angewiesen und mit Prepaid würden die Telefonkosten ja extrem ansteigen - was wiederum Geld kostet statt spart !
Aus den uns nach Pfändungstabelle verbleibenden monatlichen Einnahmen könnte ich diese ja auch locker bezahlen. Geht das ?


Zu einer kurzen Aufstellung der Schulden:

A 1 Immobilie für die die Zwangsversteigerung angeordnet wurde. Darlehen ist gekündigt. Der Wert und die Belastung (rund 270.000,- €) valutieren annähernd gleich. In der Versteigerung ist trotzdem mit geringerem Ergebnis zu rechnen. Wir sind beide zu 50% Eigentümer.



B 1 Immobilie Belastung rund 72.000,- €. Wert heute (geschätzt) nur noch ca. 20.000,- €. Wir sind beide zu 50% Eigentümer.
Darlehen noch ungekündigt, aber seit 1 Monat nicht mehr bezahlt



C 1 Immobilie Belastung rund 65.000,- €. Wert heute (geschätzt)nur noch rund 15.000,- €. Wir sind beide zu 50% Eigentümer.
Darlehen aktuell noch bezahlt. Tilgung über LV. Diese läuft seit 2003 mit rund 100,- € mtl.; Die Tilgungs-LV ist seit 2 Monaten nicht mehr bezahlt.



Auf den Immobilien B und C bestehen Hausgeldrückstände /Rückständige Zahlungen auf den Wirtschaftsplan in Höhe von rund 8.000 ,- €, für welche ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurden.



Alle Immobilien stehen leer. Insbesondere B und C sind stark Sanierungs-/Renovierungsbedürftig (wofür keine Mittel da sind) und daher nicht vermietbar.
Die Immobiliens ind auch unser Hauptproblem, da die Raten nicht mehr aufgefangen werden konnten/können.



Weiterhin besteht aus einer ehemaligen Firmenbeteiligung eine Bürgschaft für ein Fahrzeug in Höhe von rund. 35.000,- €.
Das Fahrzeug wird durch einen Bekannten genutzt und die Raten sind bisher bezahlt.



Darlehen des eigenen finanzierten Fahrzeugs läuft noch ca. 40 Monate mit 291,- € mtl..
Zur Übernahme des Fahrzeugs wäre anschließend eine Schlußrate von rund 5.000,- € fällig. Besteht hier die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und die monatlichen Raten aus unserem Verbliebenen Einkommen zu bezahlen (bei 3.000,- € Einkommen wären 850,- € pfändbar, sodaß wir uns aus dem verbleibenden Einkommen die Rate für das Fahrzeug sehr wohl leisten könnten ! )



Daneben existieren eine mit 3.500,- € belastete Kreditkarte sowie eine mit rund 1.800,-€ belastete Bezahlkarte IKEA Family-Card, eine Clevercard der Santanderbank ebenfalls mit rund 3.000,- € belastet und eine Comfortcard mit rund 300,- € belastet

Hinzukommt noch ein Ratenkredit bei Barclaycard der mit ca. 11.000 ,-€ valutiert.

Die Raten- und Kartenverpflichtungen wurden Großteils eingesetzt um die "Löcher" durch die Immobilien aufzufangen.

Unsere Girokonten valutieren ebenfalls im Soll. Meines rund 4.000,- €, das meiner Frau um rund 1.000,- € ,was aber bei beiden innerhalb des Disporahmens liegt. Probleme mit den Kontoführenden Banken gibt es bisher nicht.


Hinzukommen Forderungen der Finanzämter aus 2 ehemaligen Immobiliengewerben.

Hier werden zur Zeit rund 5.000,- € gegen mich geltend gemacht.

Zu erwarten steht ggf. im Rahmen einer Durchgriffshaftung eine Geltendmachung von bis zu 60.000,- €.



Unsere Miete einschl. Nebenkosten liegt bei rund 600 ,-€.



Da wir keinerlei Land mehr sehen und irgendwann wieder leben möchten wie normale Menschen Bitten wir dringend um Hilfe.

Bitte verzichtet auf Hinweise wie "Sucht eine Schuldnerberatung auf."
DAS WERDEN WIR TUN ! Aber bis zu einem Termin möchten wir uns vorab schon informieren. Das dies hier keine Beratung ersetzt usw. ist uns somit natürlich klar ! Wir möchten einfach etwas zu unseren dringendsten Fragen hören.

MfG



M. Müller
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Insokalle

Re: Private Insolvenz ? Fragen über Fragen ......
« Antwort #1 am: 22. August 2009, 11:31:45 »

„Bitte verzichtet auf Hinweise wie "Sucht eine Schuldnerberatung auf."“

Gerne. Denn der Rat kann nur lauten: Sucht keine Schuldnerberatung auf. Zumindest keine öffentlichen Stellen. Bei Ihren Problemen sind die mit Sicherheit überfordert. M.E. brauchen Sie eine kompetente Beratung, wofür Sie natürlich Geld in die Hand nehmen müssen.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Verfahren Regelinsolvenzverfahren werden.
Es empfiehlt sich, schon mal Girokonten bei Banken einzurichten, mit denen Sie bisher nichts zu tun haben, die also keine Forderungen gegen Sie haben oder haben werden.

Die Immobilien, die Sie aufführen, sind das wieder andere als die aus Ihrer GmbH-Frage?
Wann wurden die Verträge mit der Verwandtschaft geschlossen, Darlehen und SÜ?

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MMueller

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Re: Private Insolvenz ? Fragen über Fragen ......
« Antwort #2 am: 22. August 2009, 11:44:16 »

Die Immobilien sind andere.

Hinsichtlich Konten hatte ich folgenden Gedanken:
Mein Frau ist zur Zeit bei der Spardabank.
Ich selbst bei der DKB.
Beide waren bisher sehr unkompliziert und wir sind zufrieden. Mein Idee lautet nun, daß ich das neue Konto bei der Sparda mache und meine Frau ein Konto bei der DKB eröffnet.

Geld möchten wir schon in die Hand nehmen. Mit welchen Beträgen ist denn da zu rechnen ?
Beträge von bis zu 2.000,- e wären sicherlich noch irgendwie aufzubringen, aber sollte es um hohe Summen gehen sieht es (logischerweise) eher mau aus.

die Verträge mit der Verwandschaft datieren wie folgt:
Der Autokauf  war im Februar 2005.
Das Darlehen für die Musikanlage ist brandneu.
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Insokalle

Re: Private Insolvenz ? Fragen über Fragen ......
« Antwort #3 am: 23. August 2009, 11:45:49 »

Wurden die Sicherungsübereigungsverträge gleichzeitig mit den Darlehensverträgen geschlossen? Falls ja, dürften sie nicht anfechtbar sein. Trotzdem gehören die Sachen (beide Autos und Musikanlage) zur Insolvenzmasse und dürfen durch den IV verwertet werden, wenn sie nicht unpfändbar sind. Ob eine Freigabe durch den IV erfolgt, hängt von den Einzelheiten ab.
Selbst wenn er freigibt, den Finanzierungsvertrag für das eine Fahrzeug dann weiterzuführen (die Bank muss damit natürlich auch einverstanden sein), halte ich für wirtschaftlichen Unsinn. Sie oder besser ein Verwandter oder Bekannter könnte vielmehr dem IV/der Bank ein Kaufangebot unterbreiten, wenn das Verfahren soweit ist.

Die Bürgschaftsgeschichte habe ich nicht ganz verstanden.

„Ab wann  könnten Gläubiger nicht mehr einzeln gegen uns Vollstrecken (Kontopfändung, Sachpfändung usw.)?“
Grds. erst ab Verfahrenseröffnung. Ab Antragstellung können aber Maßnehmen der ZV untersagt werden, § 21 InsO. Da ich von einem Regelinsolvenzverfahren ausgehe, entfällt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch, so dass die Zeit bis zur Antragstellung kürzer sein könnte.

„Was geschieht mit Telefonverträgen, Mobilfunkverträgen ?“
Der IV wird die Verträge wahrscheinlich nicht übernehmen. Sie dürfen sie dann weiterführen, wenn der Vertragspartner nicht kündigt.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob Ihre Bankenidee so gut ist. Ich würde mir eine neue, ganz andere Bank suchen.

Das Problem werden die Immobilien sein. Auch die gehören zur Masse. Sind sie aber unverwertbar, wird der IV sie freigeben und Sie müssen die lfd. Kosten wie Hausgeld, Grundsteuer, Strom, Wasser etc. wieder selbst aufbringen. Diese drohende finanzielle Belastung sollten Sie unbedingt einkalkulieren.
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MMueller

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Re: Private Insolvenz ? Fragen über Fragen ......
« Antwort #4 am: 23. August 2009, 12:14:23 »

Hallo

und Danke für die Antwort.

Wenn das mit den Immobilien tatsächlich so ist, dann macht ja die ganze insolvenz keinen Sinn  ! !

Gerade die Belastung aus den Immobilien (Darlehen zzgl. Hausgeldrückstände/Hausgeld, Grundbesitzabgaben usw.) ist es ja die uns kaputt macht. Wenn diese Belastungen nicht wären bräuchten wir ja gar nicht in die Insolvenz zu gehen ! Der Rest wäre zwar auch schwierig, aber nicht unmöglich; aber wenn ich dann auf einmal aus dem Pfändungsfreien Anteil des Gehaltes genau die Dinge weiterzahlen soll die uns kaputtmachen, dann wäre ja das ganze Verfahren sinnlos und ich würde besser die Immobilien erst durch die ZV gehen lassen, damit keine monatlichen Belastungen mehr vorhanden wären sondern nur noch die aus der Differenz Darlehen zu ZV erlös zzgl Hausgeldrückstände usw. usw. rsultierende Gesamtschuldsumme, welche dann erst in die Insolvenz mitgenommen wird !

Wie kann man denn hier vorhersehen was passieren wird, denn hiervon würde ja das gesamte weitere vorgehen abhängen.
Kann mir hier ein Anwalt helfen, oder ist das eine derartige Ermessenssache des IV, daß es quasi unvorhersehbar ist ? ? ?
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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz ? Fragen über Fragen ......
« Antwort #5 am: 23. August 2009, 13:45:56 »


 
"aber wenn ich dann auf einmal aus dem Pfändungsfreien Anteil des Gehaltes genau die Dinge weiterzahlen soll die uns kaputtmachen"

Immos = Häuschen oder Wohnungen?

- gibt es Mieteinnahmen?
- Grundsteuern kann man vergessen
- Hausgeld sollten durch Mieteinnahmen gedeckt sein
- Tilgung für Darlehen/Zins entfällt

Mitunter kann es aber besser sein mit dem InsO-Antrag zu warten bis die Immofrage geklärt ist.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

MMueller

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Re: Private Insolvenz ? Fragen über Fragen ......
« Antwort #6 am: 23. August 2009, 16:16:12 »

Immos = Häuschen oder Wohnungen?

Ein größeres Haus und 2 Wohnungen.

- gibt es Mieteinnahmen?
Nein. Das Haus wird versucht zu verkaufen (ZV angeordnet aber Interessenten vorhanden); die Wohnungen sind unvermietbar.

- Grundsteuern kann man vergessen
Was heißt das genau ? Brauchen die dann nicht mehr gezahlt zu werden auch denn der IV die Imos feigibt ?


- Hausgeld sollten durch Mieteinnahmen gedeckt sein
Nein. Insbesondere bei den Wohnungen ist das ja genau ein großes Problem, das Hausgelder zu zahlen sind (für beide WE zusammen rund 350,- € mtl.) und keinerlei Einnahmen da sind. hinzukommen dann ja auch noch die rückständigen Hausgelder.

- Tilgung für Darlehen/Zins entfällt
OK

Ich denke dann auch das es sinnvoll ist die Immos erst durch die ZV zu bringen und dann erst Insolvenz anzumelden. Dem zu erwartenden Druck der Gläubiger müssen wir in der Zeit halt dann standhalten...
« Letzte Änderung: 23. August 2009, 16:31:45 von MMueller »
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