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Autor Thema: Privatinso neue Schulden gemacht  (Gelesen 5273 mal)

Insokalle

Re: Privatinso neue Schulden gemacht
« Antwort #20 am: 02. Oktober 2009, 17:09:09 »

Wegen § 850 b ZPO bzw. § 54 SGB I könnte ich mir auch eine nur bedingte Pfändbarkeit vorstellen. Wer hat denn auf welcher Grundlage den Betrag gezahlt (private, gesetzliche UV)?
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Feuerwald

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Re: Privatinso neue Schulden gemacht
« Antwort #21 am: 02. Oktober 2009, 18:19:51 »

.... wobei es  keine Rentenzahlung war sondern eine einmalige Abfindung (eine Art Schmerzensgeld). 850b ZPO gibt soweit auch nur für Leistungen aus privaten Versicherungen
 



« Letzte Änderung: 02. Oktober 2009, 18:22:25 von Feuerwald »
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Ingemaus123

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Re: Privatinso neue Schulden gemacht
« Antwort #22 am: 03. Oktober 2009, 08:47:21 »

Also, Leistung ist aus privater Unfallvers. Verstümmelung an der rechten Hand, Spitzgriff fehlt irreparabel. Damit meine Tätigkeit ( Korrektur von Zeichnungen für ein Ing. Büro) mit ca. 500 Euro mtl. VERLOREN ( war über 18 Monate Krankgeschr.) Reha wurde verweigert, da keine Aussicht aus Besserung besteht. Physiotherapeutische Massnahmen erfolglos.
Man sieht da eigentlich nur wenig an der Hand, wird auch nur wenige Prozente an Behinderung geben , ist aber bei allen Tätigkeiten des tägl. Lebens hinderlich.
Unfallvers. zahlte nun eine kleine Summe aus ( errechnet nach irgendeiner Tabelle ) . Evt. könnte ich eine weitere kleine Zahlung erhalten , muss nochmal zu einer Nachuntersuchung.
Natürlich brauche ich jeden Pfennig zum Lebensunterhalt. Bei 233.- ALG 1 .....
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Scarlett

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Re: Privatinso neue Schulden gemacht
« Antwort #23 am: 03. Oktober 2009, 13:22:59 »

Hilft es da vielleicht, wenn man da einen Nachweis führt, welche Behinderungen man im Alltag durch die Einschränkung man hat und welcher Mehrbedarf dadurch sich ergibt, welche Hilfsmittel zum Beispiel benötigt werden?????
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