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Autor Thema: Privatinsolvenz zurückziehen........  (Gelesen 1390 mal)

Katja79

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Privatinsolvenz zurückziehen........
« am: 24. Juli 2013, 16:51:07 »

Hallo...

ich habe folgendes Problem:

Seit einem Jahr versuche ich mich mit meinem 4 Gläubigern zu einigen.

Summe: ca. 25.000,00 EUR
(Hauptgläubiger rund 20.000,00 EUR und die anderen 3 zusammen rund 5.000,00 EUR)

Gläubigeranzahl: 4

Mit langem hin und her ist nun der Stand folgender:

Der größte Gläubiger hat nun endlich dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und auch zwei der 3 übrigen Gläubigern hat dem ganzen ebenfalls zugestimmt. Der 4. Gläubiger hat nun die Versagung der Restschuldbefreiung gefordert, da ich damals aus purer Verzweiflung keine Angaben zu vorherigen Krediten gemacht habe. Ich muss dazu sagen das es sich bei dieser Schuldsumme um eine relativ kleine Summe handelt im Vergleich zum Rest. Nun habe ich schriftlich eine Stellungnahme geschrieben und warte nun seit mehr als 6 Wochen. Ich habe heute beim Gericht angerufen und dort wurde mir gesagt das sich der Richter wohl noch nicht um den Fall gekümmert hat aber sie stark bezweifelt das es zu einem Ersetzungsantrag kommt, da ich diese Angaben damals nicht gemacht habe und es hierbei um´s Prinzip gehen würde.

Fakt ist:
Ich werde die Schulden vor den 72 Monaten bezahlen. Dies steht auch im Plan. Bin nun am überlegen ob ich den Antrag zurückziehen soll und die kleinen Gläubiger bediene und den großen Gläubiger weiterhin pfänden lasse. Die Inso ist ja noch nicht eröffnet und der Antrag ruht bis jetzt noch. Ausserdem ist der Gesamtbetrag zahlbar für mich, lediglich waren damals die Raten einfach zu hoch gesetzt, so kam alles ins Rollen.

A) Ist dies überhaupt möglich ?
B) Was wäre die sinnvollere und bessere Variante um eine PI zu vermeiden?


Ich wäre euch sehr dankbar wenn verwendbare Hilfestellung zustande kommen.

Beste Grüße
« Letzte Änderung: 24. Juli 2013, 16:54:20 von Katja79 »
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Insokalle

Re: Privatinsolvenz zurückziehen........
« Antwort #1 am: 26. Juli 2013, 15:32:50 »

A. Ist was möglich?
Die Rücknahme des Insolvenzantrags sollte rechtlich gesehen möglich sein, weil noch nicht über ihn entschieden wurde.

B. Wie man nun taktisch vorgehen soll, müssen Sie letztlich selbst entscheiden. Es ist hier schwer einzuschätzen. Die Entscheidung des Gerichts über die gerichtliche Einigung scheint ungewiss. Zwar soll das Gericht die Fortsetzung des Verfahrens nach Anhörung des Schuldners anordnen. Dann hätte man immer noch Zeit zum Reagieren. Darauf verlassen kann man sich aber nicht unbedingt. Es kommt auch schon vor, dass man nicht vorher angehört wird und dann steckt man auf einmal drin im eröffneten Verfahren. Es ist gut möglich, dass der eine Gläubiger im eröffneten Verfahren die Versagung der RSB beantragt, anscheinend sogar mit einigen Erfolgsaussichten. Das Verfahren hätte dann nichts gebracht. Ohne Verfahren müssen Sie vermutlich mit regelmäßigen Pfändungsmaßnahmen rechnen bis die Schulden beglichen sind. Es sei denn, Sie finden eine Einigung.
Ich würde alle Vor- und Nachteile zusammenstellen und gegeneinander abwägen.

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