Hallo Insokralle,
wie gesagt, bei mir läuft’s halt anders. Tatsächlich habe ich 2 Richter und 1 Rechtspfleger und 1 Justizobersekretär als Bearbeiter beim Insogericht. Das hat man mir telefonisch so erklärt.
Das Klageverfahren/Stufenklage wurde nicht unterbrochen; es läuft seit 4,5 Jahren beim Familiengericht und PKH wurde bewilligt für meine Anwältin. Letzte Verhandlung zur gütlichen Einigung war im Dez. 2010. Fehlgeschlagen. Richterin und Gegenseite möchten einen Vergleich anstreben, dem ich zustimmen soll.
Mit den Gegenständen verhält es sich folgendermaßen:
Habe als damals arbeitslose Hausfrau Existenzgründerdarlehen 200.000,-- € erhalten. Wurde mit LV und einer Eintragung ins Grundbuch abgesichert mit persönlicher Haftungsübernahme mit ZV in gesamtes Vermögen. Immobilie gehört Ex-Mann und seiner Schwester. Habe dann in dieser Immobilie ein bestehendes Restaurant umgebaut / kernsaniert. Kosten: 250.000,--€. Laden lief nicht. 2005 kam Banker (Freund meines Ex-Mannes) und legte neuen Kreditvertrag hin. Umwandlung in ein Investitionsdarlehen, Sicherheiten lagen vom 1. Kredit bereits vor.
Pacht wurde nicht verlangt, da alles mit dem Geld saniert wurde. LV-Beträge konnte ich nach meiner Trennung nicht bezahlen; wurden immer durch Steuerrückerstattungen (Abschreibungen des Anlagevermögens) getilgt. Juli 2007 Abmeldung des Gewerbes. Juli 2007 Ex-Mann meldet das Gewerbe auf seinen Namen an. 2008 pfändete Bank die LV. Den Rest haben Mann und Schwägerin übernommen und von Bank den umgeschriebenen Titel zur ZV (176.000,--€) erhalten. Diese wollen nun das Geld von mir. Mein Vorschlag, das Inventar mit Summe zu verrechnen, wurde abgelehnt. Ich müsse erst beweisen, dass das meine Sachen sind. Habe ich getan. Nun machen die beiden ein Vermieter- Pfandrecht geltend, geben Sachen nicht heraus und wollen dass ich meine Schulden bezahle. Titel wurde zur Insolvenztabelle eingereicht. Inventar wird vom Gläubiger genutzt seit Mitte 2007. Das Restaurant ist also immer noch geöffnet und Gegenstände werden nicht verwertet. IV meint, die beiden hätten ein Absonderungsrecht und er kann es nicht verwerten, weil es für den täglichen Gebrauch benötigt wird.
Kompliziert, nicht wahr?
MfG
baxter