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Autor Thema: Schadensersatz in Insolvenz einberechnet?  (Gelesen 1894 mal)

Eulenmaedchen

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Schadensersatz in Insolvenz einberechnet?
« am: 22. Februar 2013, 08:51:15 »

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ist vielleicht ein wenig verzwickt.
PI ist bei uns noch nicht eröffnet, befinden uns momentan in der aussergerichtlichen Schuldenregulierung. Sollte mein Mann aber nicht endlich einen neuen Job finden oder das folgende Problem ausarten, werden wir eine PI eröffnen müssen.

Wir haben zusammen 11 Gläubiger. Einer davon, ich nenne ihn mal X, ist noch aus der Vorehe von meinem Mann. War damals ein gemeinsam aufgenommener Kredit, für den die Eltern der Ex mit ihrem Haus gebürgt haben. Nach der Trennung wurde festgehalten, dass mein Mann den Kredit bei X weiter abträgt und die Ex dafür einen anderen kleineren Kredit. Die genauen Umstände sind hier wohl nicht so wichtig.
Jedenfalls wurde festgehalten, dass mein Mann die Eltern der Ex aus der Bürgschaft entlässt. Dies wäre angeblich möglich, sobald die Kreditsumme 10.000 € unterschritten hätte. Aber dem war nicht so. X lehnte das ab, da mein Mann keinen neuen Bürgen aufbringen konnte (kein Kontakt mehr zur Familie, bzw. Vater selber in PI). Wir teilten dies damals der Ex mit, bekamen jedoch nie eine Antwort.
X wird unsere Schuldenregulierung wohl kaum interessieren, da sie ja den Bürgen haben. Somit könnte der Schuldenbereinigungsplan abgelehnt werden und wir müssten so oder so in die PI.

Jetzt geht es aber um folgendes:
Die Eltern haben einen Anwalt eingeschaltet, der uns mit einer Schadensersatzklage droht, falls die Bürgen natürlich zur Kasse gebeten werden. Und ich würde gerne wissen, ob im Falle einer PI dieser Schadensersatz zur Insolvenz dazu gerechnet wird oder ob wir dann noch zusätzlich diesen Schadensersatz monatlich abstottern müssten?
Gespeichert
 
 

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