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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?  (Gelesen 3389 mal)

Lunatic84

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Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« am: 25. Mai 2009, 19:54:00 »

Nabend und hallo, ich bin neu hier.

Vorweg, mir ist es sehr peinlich immer noch über meine Geschichte zu reden und zuzugeben in welcher missligen Lage ich stecke.

Meine Lage:
Ich bin 24 Jahre jung, habe eine Ausbildung nach der Zwischenprüfung (Note 1,2) abgebrochen und war seitdem arbeitslos. Im Moment mache ich aktiv von zu Hause aus mein Abitur nach und will danach studieren. Restzeit Abitur sind noch 2 1/2 bis 3 Jahre und jeden Monat 132 Euro Aufwendungen dafür (Fernschulen nehmen nunmal Geld).

Nebenbei jobbe ich auf 400 Euro Basis in einem Netto Markt um mit Nachdruck das Abitur voranztreiben zu können. Über Teilzeit wurde bereits nachgedacht, bin mir aber nicht sicher ob noch genug Zeit zum Lernen übrig bleibt dann. Auf Vollzeitbeschäftigung möchte ich verzichten während der Zeit bis zum Ende des Studiums dann.

Ich habe seitdem ich 18 bin eine menge Mist gebaut und einen horenden Schuldenberg angehäuft bei sehr vielen Gläubigern bis ich von meiner aktuellen Partnerin vor ca. 6 Monaten wachgerüttelt wurde und seitdem zur Besinnung gekommen bin. Ich habe so gut es geht versucht meine Schulden zu "ordnen", aber ich habe zwischendurch einen Teil der Briefe weggeschmissen und den Rest der Briefe habe ich nun geordnet und komme auf ca. 40 Gläubiger mit einem Schuldenwert von ca. 26.000 Euro.

Desweiteren zahle ich eine Geldstrafe an das Gericht in Raten zur Zeit ab. 800 Euro Geldstrafe wurden verhängt und 3 X 50 Euro habe ich bereits gezahlt.

Meine persöhnlichen Verhältnisse sehen wie folgt aus:
Ich wohne zu hause Mietfrei/Kost und Logie inbegriffen. Mache 8 - 12 Stunden am Tag mein Abi und gehe wie bereits erwähnt auf 400 Euro Basis arbeiten.

Meine bisher abgegebenen eV's etc.:
2 Mal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben

Vermögensverhältnisse:
1 Motorrad welches ich benötige um zur Arbeit zu kommen, Baujahr 1992, 55.000km auf der Uhr, Marktwert 1000 Euro
1 Laptop welchen ich zur Ausübung meines Abiturs benötige
1 Handy Nokia 6280 welches übel aussieht aber seinen Dienst noch verrichtet
1 Fernseher den ich vor knapp 10 Jahren zur Konfirmation gekauft habe
1 Sat Receiver aus dem Baumarkt (auf dem Lande haben wir keinen Kabelanschluss also nötig)
1 DVD Player Philips (4 Jahre alt)
Ansonsten KEIN Auto, keinen weiteren PC, keine Zweithandys oder Ähnliches, keine sonstigen vermögenswerten Gegenstände.

Laufende Kosten die ich bediene und auch weiter bedienen wollen würde:
132 Euro Gebühr für Fernstudium
50 Euro Ratenzahlungen ans Gericht (am 1.6.2009 sind 200 von 800 Euro beglichen)
88 Euro Saisonbeitrag für das Motorrad (Saisonkennzeichen 03/10, einmalig im Jahr)
44 Euro Steuern (einmalig für die Saison)
50 - 100 Euro Spritkosten (kommt darauf an wie viel ich privat fahre)
Miete/Essen etc. bezahle ich nicht da ich bei meinen Großeltern/Vater im Hause unterkomme noch und es bis zum Abschluss den Studiums weiter möglich wäre.

Ich hoffe das reicht als "Kurzbeschreibung" meiner Lage.

Nun zu meinen Fragen:
Wie gehe ich weiter vor? Inso? Ich glaube das lässt sich in meinem Fall kaum vermeiden...
Darf ich in der Inso weiter mein Abitur machen? Es kostet mich ja laufend Geld.
Darf ich danach studieren gehen? Auch während der Inso? Bis zum Abschluss des Studiums würde ich weiterhin auf 400 Euro Basis arbeiten.
Ergeben sich aus meinen Schilderungen Probleme die ich nicht bedenke?
Da ich vor hatte zu pro CORRECTA e. V in Hamburg zu gehen um mir in meiner Lage helfen zu lassen, das Inso Verfahren einleiten zu lassen, was muss ich vorher vielleicht schon beibringen, was wäre gut wenn ich es beibringen könnte damit alles reibungsloser abläuft?

Ich hoffe man kann mir hier anhand meiner Kurzbeschreibung meiner Lage schonmal weiterhelfen. Ich habe gerade wieder angefangen positiver zu denken dank meiner neuen Partnerin, ich hatte echt schon viel Schlimmes vorher im Kopf weil ich nicht mehr weiterwusste. Für Rechtschreibfehler, grobe Fehler der Semantik und/oder Grammatik bitte ich förmlich vorher schon einmal um Nachsicht, aber ich bin aufgrund meiner Lage schonwieder den Tränen Nahe.
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mongo

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #1 am: 25. Mai 2009, 22:07:55 »

He, Kopf hoch. Das Leben geht hier für jeden weiter....wenn er will!

Also die wirklich guten Ratschläge werden wohl von Paps , Feuerwald und Co. kommen, aber der erste Schritt zur Schuldnerberatung wird sicherlich der Beste sein. So wie du das geschildert hast, brauchst du nicht nur Hilfe für die Bewältigung der bestehenden Forderungen, sondern auch Hilfe für künftiges Konsumieren.
Das soll aber jetzt nicht oberlehrerhaft klingen. Wir haben ja alle irgendwas im Leben nicht beachtet...

Ob du in die Inso mußt, kann man erst sagen, wenn Kontakt zu allen Gläubigern hergestellt wurde.
Welcher Gläubiger ist bereit, auf wieviel zu verzichten? Denen ist evtl. mit 10 % der Forderungen mehr gedient, als mit 0% durch eine Inso.
Kann dir evtl. jemand aus der Familie helfen?
In jedem Fall kann dir die Schuldnerberatung hilfreich zur Seite stehen.

Ich wünsche dir viel Erfolg am 1. Tag vom Rest deines Lebens.

Ach ja...
natürlich darfst du auch in der Inso Abitur machen und studieren.
...und such alle Forderungen deiner 40 Gläubiger zusammen. Das spart "Nachwehen".
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Lunatic84

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #2 am: 27. Mai 2009, 17:05:00 »

Dank dir für den Zuspruch, mal schauen ob die angesprochenen Personen sich auch dazu äussern mögen noch. Wäre nett wenn es schon eine Empfehlung gibt das diese Leute Anung haben von der Materie.
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rookie

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #3 am: 28. Mai 2009, 17:49:58 »

Guter Rat von mir....spar Dir den gang zur Schuldnerberatung...da wartest Du ewig auf einen Termin.....geh zum AG und hol Dir bei einem Rechtspfleger einen Beratunghilfeschein für das Inso und mach nen Termin bei einem Fachanwalt.....das kostet dann nix...höchstens 10€

Falls die dich bei Gericht wegschicken wollen wegen dem Schein....da gibt es BGH-Urteil das der Schein ausgestellt werden MUSS !!!!

Google mal..dann findest Du das AZ.

Fraglich ist auch ob Du mit 40 Gläubigern überhaupt in die ( Verbraucher ) Inso gehen kannst...aber das sagt Dir der Anwalt schon
« Letzte Änderung: 29. Mai 2009, 15:46:22 von rookie »
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paps

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #4 am: 28. Mai 2009, 17:56:12 »

Grundsätzlich könnten Sie weiter studieren, wenn Sie bei Eröffnung bereits eingeschrieben sind.
Ist das nicht der Fall streiten sich die Gelehrten.

Haben Sie Chancen als ungelernte Arbeitskraft in ihrem Einzugsgebiet soviel zu verdienen, dass pfändbare Beträge entstehen., müßte das Studium nach hinten verschoben werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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foxtra

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #5 am: 29. Mai 2009, 00:59:52 »


Fraglich ist auch ob Du mit 40 Gläubigern überhaupt in die Inso gehen kannst...aber das sagt Dir der Anwalt schon

Natürlich geht das. Bei 40 Gläubigern dann allerdings Regelinsolvenz.
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Lunatic84

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #6 am: 29. Mai 2009, 02:05:43 »

Regelinsolvenz klang als Aussage gerade sehr wertend. ich frage mich nur in welche Richtung.

Als ungelernte Arbeitskraft habe ich hier im Gebiet nur die Möglichkeit maximal 800 - 900 Euro Netto zu verdienen.... In der Regel sinds aber nicht über 800 Netto wie meine Erfahrungen gezeigt haben. Ich habe am 3.6. einen Termin bei diesem eingetragenen Verein und soll einmalig 10 Euro mitbringen plus meine Akten. Alles Weitere wurde mir dann gesagt, wird sich dann aus dem Gespräch ergeben wie die dame mir sagte.

Ich habe natürlich noch nicht die Möglichkeit mich als Student einzuschreiben da ich mich noch im Fernstudium befinde. Selbst dort streiten sich die Gelehrten als was ich momentan Zähle. Arbeitslos? Schüler? Student? Jede Behörde dreht es sich wie sie es für richtig hält.
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foxtra

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #7 am: 29. Mai 2009, 08:49:34 »

Regelinsolvenz klang als Aussage gerade sehr wertend. ich frage mich nur in welche Richtung.


Das hat mit Wertung überhaupt nichts zu tun. Es gibt zwei verschiedene Arten von Insolvenz: Privatinsolvenz und Regelinsolvenz. Bei mehr als 19 Gläubigern oder, wenn die Schulden aus einer Selbständigkeit heraus sind, geht nur Regelinsolvenz.
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paps

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #8 am: 29. Mai 2009, 20:24:31 »

Einspruch Euer Ehren.   :dagegen:

Auch bei 40 Gläubigern bleibt es bei einer Verbraucherinsolvenz, wenn der Schuldner nicht selbständig war.

Zitat von: § 304InsO (9. Teil Verbraucherinsolvenzverfahren)
Grundsatz

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.
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Tatum

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #9 am: 01. Juni 2009, 15:50:42 »

Guter Rat von mir....spar Dir den gang zur Schuldnerberatung...da wartest Du ewig auf einen Termin.....geh zum AG und hol Dir bei einem Rechtspfleger einen Beratunghilfeschein für das Inso und mach nen Termin bei einem Fachanwalt.....das kostet dann nix...höchstens 10€

Also ich habe nicht ewig gewartet und Kosten hatte ich auch keine.  :whistle:
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♥♥♥ •*´¯)(¯`*• Doch, ich glaube an Engel. Ich kann dir sogar 5 oder 6 zeigen. Flügel haben sie allerdings keine. •*´¯)(¯`*• ♥♥♥
 

Insokalle

Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #10 am: 01. Juni 2009, 19:12:02 »


außerdem vergibt nicht jedes AG einen Beratungsschein für das Insolvenzverfahren.
Man sollte sich rechtzeitig erkundigen.
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foxtra

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #11 am: 01. Juni 2009, 19:50:16 »

Ich hatte damit überhaupt kein Problem. Jeder erhält einen Berechtigungsschein, dessen Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, die weiß ich aber gerade nicht. Man muss da nur dann € 10,- Eigenanteil zahlen, mehr nicht.

Wichtig ist nur - so hat mir mein Anwalt damals gesagt - daß auf dem Berechtigungsschein steht: "Außergerichtlicher Einigungsversuch gem. § 305 InsO".

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paps

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #12 am: 01. Juni 2009, 22:10:33 »

Hier z.B. beruft man sich auf das BGH Urteil, dass 9 Monate Wartezeit auf einen Termin bei einer kostenfreien SB angemessen sind. Somit spart man Staatsgelder.

Zwar nur die, die den Gerichten zugebilligt werden, nicht aber die, die an die öffentlichen und carritativen SB gehen.
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rookie

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #13 am: 02. Juni 2009, 15:37:45 »

Ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.Bei mir gab s kein Stress damit.

Andere wehren sich wehement dagegen.

Wartezeit bei der Caritas 12 Monate.......

Rechtspfleger hat sogar dort angerufen und es sich bestätigen lassen das es so lange dauert und ich musste das unterschreiben...egal...Hauptsache  den Schrieb unterm Arm und ab zum RA

Eigenleistung 10€ an den RA bezahlt
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Lunatic84

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Re: Schilderung meiner Lage, Inso das Richtige?
« Antwort #14 am: 02. Juni 2009, 21:42:35 »

Also ich hab morgen den Termin bei pro CORRECTA e.V. um 16:00 Uhr.

Soll den Ordner + 10 Euro einmalig (merkwürdige Parallele) mitbringen.

Wie soll man den ordner denn eigentlich bei sowas abgeben? Hab bisher keine echte Sortierung reinbekommen ausser nach Anwälten zu sortieren und dann alle Sachen die in gelben Briefen waren zusammen.

Hab nen riesen Bammel, mal sehen was passiert.
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