"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Schreiben vom Gericht  (Gelesen 1501 mal)

strebermama

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Schreiben vom Gericht
« am: 01. Oktober 2009, 21:06:32 »

Bei meinem Mann läuft die Insolvenz seit Januar 2006. Noch keine Wohlverhaltensphase. Nun kam heute folgendes Schreiben:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ...   
wurde die Prüfung der bis 14.10.2009 nachträglich angemeldeten
gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren
angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, Insolvenzgläubiger und Schuldner erhal­-
ten Gelegenheit bis 17.11.2009 den Forderungen schriftlich beim
Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten auf. Nach Ablauf
der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten kei­-
ne Benachrichtigung.

Ist das nun positiv oder negativ. Danke für eure Antworten. Lese jeden Tag in dem Forum. Das hilft mir ungemein mit der Situation klar zu kommen.
Danke
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Schreiben vom Gericht
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2009, 21:40:15 »

Es ist positiv, da nun das Verfahren an sich doch zum Ende kommt.
Allerdings sollten Sie sich eine Forderungsanmeldung besorgen, damit Sie widersprechen können, falls bei den nachgemeldeten Forderungen unberechtigte Forderunegn sind.
Über nachträglich angemeldete Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, muß Sie das Gericht darüber infornmieren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

strebermama

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Schreiben vom Gericht
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2009, 22:01:41 »

Danke lieber paps. Jetzt kann ich beruhigter einschlafen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz