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Autor Thema: Strafanzeige vs. Gläubigerbegünstigung  (Gelesen 1878 mal)

horstkevin

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Strafanzeige vs. Gläubigerbegünstigung
« am: 06. Mai 2011, 13:41:15 »

Hallo,

ich befinde mich gerade in der Vorbereitung zur Insolvenz. Konkret fordert mein Anwalt gerade die genauen Beträge der Gläubiger ein um anschliessend den AEV durchzuführen.
Nun habe ich von einem der Gläubiger einen Brief bekommen, in dem darum gebeten wird, das finanzierte Objekt abzuholen. Problem ist, dass ich dieses Objekt nicht mehr habe sondern es verkauft habe. Allerdings erst nach telefonischer Rücksprache mit einer Mitarbeiterin des Gläubigers ! Den Namen, sowie Datum und Uhrzeit habe ich mir damals notiert. Das Objekt kann ich auch nicht wiederbeschaffen.
Ich habe entsprechend heute dort angerufen und den Sachverhalt erklärt und auch auf das damalige Telefonat verwiesen. Reaktion war, dass die Auskunft der Mitarbeiterin keine Gültigkeit hätte, sondern nur das was im Kreditvertrag stehen würde. Mir wurde mit Strafanzeige gedroht wenn es keine andere Möglichkeit der Einigung geben würde. Sprich Ratenzahlung aus dem unpfändbaren o.ä.
Der Restbetrag ist jetzt nicht sehr hoch und mit Hilfe der Familie könnte ich den in 2 Monatsbeträgen komplett tilgen und somit das Problem aus der Welt schaffen. Meine Bedenken gehen nur in Richtung Gläubigerbegünstigung.
Würde mich freuen, wenn ich einige Meinungen dazu hören könnte wie die Beste weitere Vorgehensweise wäre.

Vielen lieben Dank!
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Der_Alte

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Re: Strafanzeige vs. Gläubigerbegünstigung
« Antwort #1 am: 06. Mai 2011, 13:52:24 »

So lange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist können Sie Schulden bezahlen, das ist noch keine Gläubigerbegünstigung.

Gerade wenn, wie in diesem Fall ein Strafanzeige droht und eventuell unerlaubte Handlung geltend gemacht werden könnte scheint es mir sinnvoll, diesen Gläubiger abzufinden.
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horstkevin

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Re: Strafanzeige vs. Gläubigerbegünstigung
« Antwort #2 am: 06. Mai 2011, 13:55:57 »

vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
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