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Autor Thema: Übungsleiterfreibetrag bei Privatinsolvenz?  (Gelesen 2461 mal)

bandit75

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Übungsleiterfreibetrag bei Privatinsolvenz?
« am: 14. April 2008, 13:58:51 »

befinde mich kurz vor Eröffnung der Privatinsolvenz, nun hat mir mein Sportverein angeboten (ich habe eine Yogalehrerausbildung) dort vielleicht zu unterrichten (es ist ein gemeinnütziger Verein).

Laut Internet würde ich wegen dem Übungsleiterfreibetrag bis zu 175 € steuerfrei einnehmen können, die auch beim ALG II nicht angerechnet werden können, das klingt ja toll, aber wie ist das mit der Insolvenz? Ist dieser Betrag pfändbar?

andere Aufwandsentschädigungen  im sozialen Bereich sollen angeblich nicht pfändbar sein.. aber wie ist das mit der Trainertätigkeit.

Hat davon schon mal jemand gehört?

Über genauere Infos oder Tips wo ich die Lösung finde würde ich mich freuen, denn ich würde wirklich gerne unterrichten, aber wenn man mir dann mein Geld kürzt, hätte ich nur halb so viel Spaß daran
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paps

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Re: Übungsleiterfreibetrag bei Privatinsolvenz?
« Antwort #1 am: 14. April 2008, 18:45:50 »

Das Problem ist anders gelagert.

Wenn Sie als Vereinsmitglied ihr Wissen weitergeben und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten, sollte dies unpfändbar sein.

Wenn Sie aber dazu ein Gewerbe anmelden, um als freiberuflicher Lehrer Geld zu verdienen, würde es angerechnet werden müssen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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