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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz  (Gelesen 4949 mal)

Susanne365

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Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« am: 06. Juli 2013, 14:10:39 »

Hallo liebe Forengemeinde !

Ich habe mich hier neu registriert, weil ich gerade sehr unsicher wegen meines anstehenden Umzuges und der Mitteilung an den Treuhänder bin. Eines vorweg : mir ist klar, dass man den TH entsprechend informieren muss - in meinem Fall ist die Frage nur "wann".

Ich hatte Vorgestern die Mitteilung vom Amtsgericht in der Post, dass ich seit dem 01.07. offiziell in der Privatinsolvenz bin; am 01.07. habe ich auch den Mietvertrag bei meinem neuen Vermieter unterschrieben. Ich ziehe erst im September um, meine derzeitige Wohnung gehört einer Wobau-Gesellschaft an.

Die Kaution für die neue Wohnung wird von meinem Arbeitgeber bezahlt, welcher sich freundlicherweise dazu bereiterklärt hat.

Das Schreiben vom Treuhänder kam gestern an, in welchem er diverse Dokumente anfordert, die ich bis zum 12.07. zur Verfügung stellen soll. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass dies in schriftlicher Form geschehen soll. In dem Schreiben wird auch erwähnt, dass er von der Veränderung der Lebensumstände (Umzug etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren wäre.

Ich bin nun unsicher, was ich tun soll. Falls ich bereits in meiner Antwort an den TH meinen anstehenden Umzug ankündige, befürchte ich, dass dieser sich kurzfristig mit meinem neuen Vermieter in Verbindung setzen wird, was mir arges Kopfzerbrechen bereitet. Der Vermietung ist von Privat und der Hauseigentümer wollte lediglich einen Einkommensnachweis von mir uns stellte keinerlei Fragen nach meinen Vermögensverhältnissen. Er wollte auch keine Schufa-Auskunft.

Ich hab jetzt halt Angst, dass der Vermieter u.U. vom Vertrag zurücktritt und ich quasi auf der Straße stehe.

Kann mir hier jemand von euch Tips geben bzw. war schon mal jemand in einer ähnlichen Situation ?



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VG, Susanne
 

Der_Alte

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 06. Juli 2013, 15:30:35 »

Die Veränderung tritt mit dem Tag des Umzugs ein, erst danach ist unverzüglich der TH zu informieren. Gleiches gilt für das Insolvenzgericht.
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Susanne365

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 06. Juli 2013, 21:09:34 »

Die Veränderung tritt mit dem Tag des Umzugs ein, erst danach ist unverzüglich der TH zu informieren. Gleiches gilt für das Insolvenzgericht.

Kurz und knapp  :smile: - super; vielen Dank für die Antwort ! Das beruhigt mich dann doch. Allerdings wäre es ja theoretisch möglich, dass der TH durch meinen jetzigen Vermieter von meiner Kündigung erfährt, falls er diesen anschreibt oder anruft - macht das nichts ?
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VG, Susanne
 

Sannypless

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 08. Juli 2013, 12:06:42 »



Kurz und knapp  :smile: - super; vielen Dank für die Antwort ! Das beruhigt mich dann doch. Allerdings wäre es ja theoretisch möglich, dass der TH durch meinen jetzigen Vermieter von meiner Kündigung erfährt, falls er diesen anschreibt oder anruft - macht das nichts ?
[/quote]


Du teilst deinem TH nur deine Adressveränderung mit.
Ich bin nach dem Aufhebungsverfahren umgezogen. Anderes Bundesland, anderer Landkreis...
Meine Inso blieb beim alten Amtsgericht.
Den TH interessiert es im Regefall relativ wenig bis gar nix solang du deinen Verpflichtungen nachkommst und alle wichtigen Veränderung zeitnah mitteilst.

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HausH

Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 08. Juli 2013, 12:56:42 »

hallo,

ich bin in einer ähnlichen Situation, habe fast 2 Jahre nach einer Wohnung gesucht. Bei allen Wohnungen die ich mir ansah und der Vermieter von mir eine Selbstasukunft verlangte...,ich habe da schon Vermieter gesehen die wirklich nach Sachen fragten, da kommst du nicht drauf, habe ich glück gehabt und eine passende Wohnung gefunden. Damals habe ich mich, so wie du jetzt, informiert.

Wenn ein Vermieter nicht explizit fragt ob du in der Insolvenz bist oder die EV abgegeben hast, dann verschweigst du ihm das ja nicht, er hat halt nur nicht danach gefragt. Er hat das Recht nach deinem Einkommen zu fragen, das hast du erfüllt und gut ist. Wenn er nun im nachhinein erfährt das du in der Insolvenz bist, kann er mit der Information nicht wirklich viel anfangen. sollte er kündigen wäre das nach meiner Auffassung rechtswidrig. Aber so weit ist es ja noch nicht gekommen. Mach dir keine Sorgen, deinem Vermieter interessiert nur die regelmäßige Mietzahlung...

Ich hatte glück und habe indirekt durch meinen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) eine Wohnung bekommen, aber auch hier hat man mir Stress machen wollen und fragte nach der Pfändung (60€ monatlich an Treuhänder). Nach dem ich das erklärt hatte musste ich mir allen ernstes anhören das eine Vermietung dann nicht geht, mein Joker war der Personalrat, damit habe ich gedroht und die Wohnung bekommen. In 2 Wochen ziehe ich da ein  :wow:

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Susanne365

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 09. Juli 2013, 15:18:12 »

Vielen Dank für eure Antworten !

Ich ziehe erst im September um und werde dann entsprechend den TH informieren. Trotzdem habe ich entschieden, diese Woche noch meinen derzeitigen Vermieter von der Inso in Kenntnis zu setzen, bevor der TH das tut. Die von ihm geforderten Unterlagen habe ich gestern zugeschickt. Mein Konto ist bisher auch noch offen; die Bank weiss aber bescheid, denn beim Onlinebanking fiel mir auf, dass der Dispo auf "Null" gesetzt wurde.

Mein neuer Vermieter macht bisher einen sehr netten Eindruck auf mich und ich könnte mir vorstellen, dass er damit kein Thema hat - aber wie gesagt, man kann den Leuten nur vor den Kopf gucken. Aber mein AG hat auch angeboten, für mich zu bürgen falls es diesbezüglich Schwierigkeiten geben könnte.

Für mich beginnt mit der neuen Wohnung auch ein neuer Lebensabschnitt und ich bin froh, dass ich den Schritt mit der Inso gegangen bin - auch wenn mich die Ungewissheit teilweise sehr nervös macht. Gottseidank gibt es Foren wie dieses, denn in der Phase vor der Inso hatte ich null Ahnung von P-Konten, Sperrungen, Pfändungen etc. und mein Anwalt, der mich in die Inso geführt hat, hat was Infos darüber angeht, so gut wie nichts verlauten lassen. Ihn an's Telefon zu bekommen war schon ein Kunststück. Ich wusste bspw. bis vor kurzem überhaupt nicht, dass die Banken erstmal das Konto sperren, sobald sie von der Inso erfahren.

@HausH : ich freu mich für Dich, dass das mit der Wohnung geklappt hat  :cheesy: !

Gruß, Susanne
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Roja54

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #6 am: 15. Juli 2013, 00:30:45 »

Hallo Susanne365 ,

aus welchem Grund sollte der TH einen Vermieter über eine bestehende Insolvenz informieren?

Insofern sehe ich auch keine Veranlassung, dass Sie den neuen Vermieter davon in Kenntnis setzen und das würde ich auch nicht tun, schon ganz und garnicht, wenn Der nicht explizit danach gefragt hat und sich mit der Vorlage der Verdienstbescheinigung, zu frieden gibt.

Man ist ja auch nicht verpflichtet einem Vermieter mitzuteilen, dass man die Arbeitsstelle gewechselt hat  :whistle:.

Solange die Mietzahlung pünktlich und dem vereinbarten Betrag beglichen wird, hat es dem Vermieter völlig egal zu sein, Woher und mit Was bezahlt wird!

Der Einzige, der einen Umzug oder Arbeitsplatzwechsel wissen muss, ist der TH und das zuständige Gericht, dass ohnehin vom TH darüber informiert wird und sonst Niemand.

liebe Grüße

Roja
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Susanne365

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #7 am: 15. Juli 2013, 13:55:47 »

Hallo Roja,

Danke für Deine Antwort !

Ich habe in der letzten Woche mit dem TH telefoniert und dieser bestätigte mir, dass der Vermieter kontaktiert wird und zwar wohl im Zusammenhang mit der Kaution. Die zahlt zwar mein AG, aber das hält ihn wohl trotzdem nicht davon ab. Den Grund dafür kenne ich nicht und ich wollte jetzt auch nicht fragen.

LG, Susanne
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Roja54

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #8 am: 15. Juli 2013, 19:56:10 »

Hallo  Susanne365  :shock:

das hätte ich gemacht, den TH fragen, warum er der Meinung ist, den Vermieter deshalb kontaktieren zu müssen.

Er muß ja dafür eine schlüssige Erklärung haben. Also ich finde damit überschreitet er seine Kompetenz.

Das Einzige, was er vielleicht damit schafft, ist schlafende Hunde zu wecken.
Ich würde ihn sogar fragen, ob er mir denn eine Wohnung besorgen würde, wenn das jetzt an seiner "Auskunftsfreudigkeit", bzw. seinem mitteilungsbedürfnis, scheitert  :mad2:

Wir sind/waren Insolvent, aber nicht entmündigt, sodaß wir Einen brauchen würden, der unsere Angelegenheiten regelt/übernimmt!!!

Wenn er gesagt hätte, er kontaktiert den AG, wegen der Kautionszahlung, um sich zu vergewissern, daß Dieser auch wirklich zahlt und in welcher Weise eine Rückzahlung gedacht ist, dann würde ich das verstehen, aber alles Andere, fraglich....  :gruebel:.

Im Übrigen ziehen Vermieter auch schon mal Schufa, wenn Denen was "komisch" vorkommt, insbesondere WBG´s. 

liebe Grüße

Roja

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Susanne365

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #9 am: 16. Juli 2013, 10:10:02 »

Hi Roja,

ich werde mich diesbezüglich noch einmal mit dem TH in Verbindung setzen; vielleicht habe ich da auch was falsch verstanden. Da mein AG die Kaution zahlt, besteht ja seitens des TH nun wirklich keine Veranlassung Kontakt zum Vermieter aufzunehmen. Ich werde mir von meinem AG eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen, welche ich dem TH vorlegen werde - damit dürfe die Angelegenheit eigentlich erledigt sein. Bisher empfand ich die Zusammenarbeit als recht angenehm, man ist mir freundlich gegenübergetreten und meine Fragen wurden geduldig beantwortet.
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VG, Susanne
 

honey74

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #10 am: 16. Juli 2013, 11:58:28 »

Hallo Susanne365,

hmmm...ich weiß jetzt nicht genau, aber der TH meines Partners (ist seit Oktober 2012 in Inso) hat auch unseren Vermieter über die Inso informiert, obwohl ich die Mietkaution hinterleg habe und der Mietvertrag auf uns beide lautet. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist der TH dazu verpflichtet????
Genau weiß ich es leider nicht mehr, aber er hat es damals meinem Partner genau begründet. Von daher denke ich nicht dass er seine Kompetenzen überschreitet.
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Susanne365

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #11 am: 16. Juli 2013, 12:09:26 »

Hallo Honey,

Danke für Deine Antwort. Ich kann mich jetzt nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern...ich meine aber auch, dass mein TH erwähnt hat, dass der neue Vermieter kontaktiert wird - trotzdem erschließt sich mir der Sinn nicht wirklich. Ich werde da nochmal nachhaken.
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VG, Susanne
 

eidechse

Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #12 am: 17. Juli 2013, 11:15:48 »

Die große Frage ist, ob bereits vor der Insolvenzeröffnung ein wirksamer Mietvertrag vorlag. Das ist hier problematisch, da unterzeichnung und Eröffnung offensichtlich auf den selben Tag fallen.

Wurde der Mietvertrag vor der Insolvenzeröffnung abgeschlossen, dann ist man im Anwendungsbereich von § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO. Das heißt, dass der TH den Vermieter anschreiben und die Enthaftung erklären muss, damit keine Masseverbindlichkeiten entstehen. Das will der TH natürlich nicht, weil er sich sonst persönlichen Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen könnte.

Darüber hinaus ist dem TH auch daran gelegen, den Vermieter über die Insolvenz zu informieren, weil mögliche Zahlungsansprüche aus dem Mietverhältnis (Betriebs-/Nebenkostenerstattung oder Kaution) in die Insolvenzmasse fallen. Wäre der Vermieter nicht über die Insolvenz informiert, könnte er evtl. an den Insolvenzschuldner schuldbefreiend zahlen. Auch dies will der TH nicht, weil daraus persönliche Haftungsansprüche folgen könnten.

Im Übrigen bedeutet die Zahlung der Kaution durch einen Dritten nicht automatisch, dass diese Kaution auch dem Dritten bei Auszug aus der Wohnung zufließen muss. Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter=Insolvenzschuldner. Der Kautionsrückzahlungsanspruch entsteht in diesem Vehrältnis, wenn es keine weiteren Vereinbarungen gibt, was dazu führt bzw. führen kann, dass die Insolvenzmasse die Kautionsrückzahlung erhält.
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Susanne365

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #13 am: 18. Juli 2013, 12:56:36 »

Hallo Eidechse,

es ist ja nun wirklich mehr als Zufall, dass Insolvenzeröffnung und Unterschreiben des Mietvertrages in meinem Fall auf den gleichen Tag fallen. Ich werde meinen TH diesbezüglich noch einmal anrufen und die Sache genau hinterfragen. Ich werde mir die Kautionszahlung durch meinen AG schriftlich bestätigen und dem TH zukommen lassen; über alles andere mache ich mir jetzt noch keinen Kopf - ich bin ja noch nicht mal eingezogen.
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eidechse

Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #14 am: 18. Juli 2013, 17:40:52 »

es ist ja nun wirklich mehr als Zufall, dass Insolvenzeröffnung und Unterschreiben des Mietvertrages in meinem Fall auf den gleichen Tag fallen.

Das ändert aber an dem Grundproblem nichts, dass der TH hat. Deutlicher wäre es, wenn der Mietvertrag einen Tag vor der Insolvenzeröffnung geschlossen worden wäre. Da würde dann jeder TH den Vermieter anschreiben, weil er sonst Masseverbindlichkeiten verursacht und dann auch noch evtl. seine persönliche Haftung. In Ihrem Fall könnte man darüber Diskutieren, ob überhaupt ein Anwendungsfall von § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO vorliegt. Anstelle des Treuhänders würde ich aber zu meiner eigenen Absicherung vorsichtshalber diese Erklärung abgeben. Und daraus könnte man ihm auch keinen Vorwurf machen, weil man hier die Lage zumindest als unklar bezeichnen muss. Sprich es liegt in keinem Fall eine Kompetenzüberschreitung vor.

Und selbst wenn man nicht über die Anwendbarkeit von § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO im konkreten Fall diskutiert, bleibt das Problem, dass alles was pfändbar ist zur Insolvenzmasse zählt. Ich weiß, dass es bei Mietverhältnissen einige Diskussionen gibt, ob nach Freigabe und Fristauslauf im Sinne von § 109 Abs. 1 InsO Ansprüche des Schuldners aus dem Mietvertrag noch in die Masse fließen. Bei neuen Mietverträgen kenne ich diese Diskussion allerdings nicht, sprich da bleibt es dann dabei, dass alles was pfändbar ist in die Insolvenzmasse gehört. Bereits aus diesem Grund muss der TH den Vermieter unterichten.

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Susanne365

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Re: Umzug in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #15 am: 19. Juli 2013, 13:03:29 »

Ok, ich kann das nachvollziehen - ich werde aber trotzdem noch einmal mit dem TH darüber sprechen. Wenn es so ist, dann ist es eben so und ich muss meinem neuen Vermieter reinen Wein einschenken. Mein Arbeitgeber hat sich ja auch bereiterklärt mitzukommen und sich für mich zu verbürgen, falls es Probleme geben sollte. Ich habe meinen neuen Vermieter zwar als sehr nett und sympathisch empfunden - aber man kann den Leuten nur vor den Kopf gucken.
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VG, Susanne
 
 

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