"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Umzug während der Insolvenz  (Gelesen 12636 mal)

Gobbo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Umzug während der Insolvenz
« am: 18. März 2008, 17:26:57 »

Hallo,

ich bin neu hier.

Habe ein leufendes Verbraucherinsolvenzferfahren.

Darf ich jetzt während dieser Zeit in eine andere Wohnung umziehen?
Ist dabei auf bestimmte Voraussetzungen zu achten?

Ich danke euch für eine kurze Rückinfo.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Umzug während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 18. März 2008, 19:00:31 »

Sie dürfen natürlich umziehen.

Die neue Wohnung sollte in einer Preislage liegen, die Sie sich aus dem Pfändungsfreien leisten können.
Information an Th und Gericht über die neue Anschrift nicht vergessen.

Eventuell hinterlegte Kaution beim alten Vermieter könnte aber zur Masse gezogen werden, wenn das Verfahren noch läuft.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Gobbo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Umzug während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 19. März 2008, 08:50:15 »

Vielen Dank,

nun die neue Wohnung ist zwar etwas teurer als die alte, ich kann Sie mir aber leisten.
Eine Kaution beim alten Vermieter habe ich zum Glück nicht.

Die Kaution für den neuen wird mir geliehen bzw. zahlt jemand anderes.

Wann muss ich eigentlich den TH und das Gericht über die neue Adresse informieren?

MFG

Gobbo
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Umzug während der Insolvenz
« Antwort #3 am: 19. März 2008, 12:36:02 »

Hallo,
nachdem Sie umgezogen sind, wann denn auch sonst ?  :whistle:

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Gobbo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Umzug während der Insolvenz
« Antwort #4 am: 19. März 2008, 12:47:57 »

Zb: Vorher, da ich ja die neue adresse kenne und das umzugsdatum :cheesy:
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Umzug während der Insolvenz
« Antwort #5 am: 19. März 2008, 13:31:53 »

Hallo,

Sie müssen nicht päpstlicher sein als der Papst.  :wink:

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Gobbo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Umzug während der Insolvenz
« Antwort #6 am: 19. März 2008, 14:26:30 »

ok,

danke, und das die Wohnung teurer wird ist sicherlich egal solange ich es bezahlen kann. :dntknw:
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Umzug während der Insolvenz
« Antwort #7 am: 19. März 2008, 16:37:32 »

Mit Deinen pfändungsfreien Beträgen kannst Du Dir kaufen/ leisten was Du willst.
Gespeichert
pd
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Umzug während der Insolvenz
« Antwort #8 am: 19. März 2008, 18:46:32 »

Mit Deinen pfändungsfreien Beträgen kannst Du Dir kaufen/ leisten was Du willst.

Stimmt aber nur im weitesten Sinne.

Aus dem pfändungsfreien Neuvermögen zu bilden (Sparverträge, o.s.) sollte man offiziell tunlichst vermeiden.

Da der/das pfändungsfreie Lohn/Gehalt mit der Anlage eben nicht mehr Lohn oder Gehalt  ist, sondern Vermögen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz