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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz  (Gelesen 8909 mal)

Luniz

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Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« am: 10. September 2008, 11:24:16 »

Hallo!

Ich hoffe ich bin mit meiner Frage in dieser Rubrik richtig...

Vor 6 Jahren begann meine (Verbraucher-)Insolvenz am 15. Oktober, also mit der Pfändung des Oktober-Gehaltes. Von daher war ich der Meinung, daß jetzt dieses Jahr das letzte Mal im September gepfändet werden müßte und ich endlich alles hinter mir habe.

Ich habe eben mit meinem InsoVerw telefoniert und die meinen, daß der Oktober noch gepfändet werden müßte. Die Personalsachbearbeiterin meines AGs hat eben auch noch mit dem Büro gesprochen, weil diese auch der Meinung ist, daß im September Schluß sein müßte (nur kann sie ja von sich aus nicht einfach aufhören zu pfänden).
Die Sachbearbeiterin des InsoVerw meinte daraufhin, daß ich dann eben nochmal einen Zweizeiler hinschicken soll, daraufhin müßten sie ja reagieren und nochmal  prüfen (aha, telefonisch reicht also nicht aus...).

Kann es wirklich sein, daß wenn die Insolvenz Mitte des Monats beginnt, daß dann die Dauer 6 jahre und 1 Monat ist?!  :gruebel:

Vielen Dank
Luniz
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MissTraut

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #1 am: 10. September 2008, 20:42:28 »

Hallo ... diese berühmten 6 Jahre beginnen mit dem Tag der Insolvenzeröffnung durch das Insolvenzgericht ... Schau doch mal in Deine Unterlagen ... ansonsten www.insolvenzbekanntmachungen.de :-)

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 

Luniz

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #2 am: 10. September 2008, 21:58:15 »

Hallo MissTraut!

Ich habe den link vorhin schon in einem anderen Beitrag gefunden - nur finde ich mich dort überhaupt nicht...  :gruebel: (Stehen dort nur die abgeschlossenen Insolvenzen oder auch die Laufenden?)
Bisher hat mein Insolvenzverwalter aber auch noch gar nichts gemacht, mein AG und ich mußten ihn ja überhaupt erst einmal drauf hinweisen, daß jetzt das Ende da ist...  :angry:
Und jetzt geht es wirklich nur um diesen einen Monat.

Liebe Grüße
Luniz
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paps

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #3 am: 11. September 2008, 18:21:37 »

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt nach § 287(2)  InsO sechs Jahre.
Die sechs Jahre beginnen mit dem Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Beispiel:
Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens am 15.02.2003 (10:05)
Ende der Abtretung am 15.02.2009 (10:04)

Kommt das Gehalt Ende Oktober gibt es nichts mehr abzutreten.
« Letzte Änderung: 11. September 2008, 23:47:13 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Luniz

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #4 am: 11. September 2008, 20:38:13 »

Also mein InsoVerw sieht das scheinbar so:

Beginn 15.10.2002 -> 1. Pfändung
Ende 14.10.2008 -> Letzte Pfändung

Also auch nochmal Pfändung im Oktober... nur wäre das dann ja der 73. Monat in dem gepfändet würde, denn es begann ja auch mit der (vollen) Oktoberpfändung 2002.

Ich habe ja noch einmal hingeschrieben und um Klärung gebeten - falls sie auf diesem o.a. Standpunkt bleiben - macht es Sinn das Insolvenzgericht anzuschreiben?
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paps

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #5 am: 11. September 2008, 23:57:30 »

Wenn es denn am 15. das Monitäre gibt, gibt es aber nichts mehr zu pfänden, da die Laufzeit abgelaufen ist.
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Luniz

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #6 am: 12. September 2008, 13:33:03 »

Hallo Paps!

Ich muß hier nochmal nachhaken:
dadurch, daß das Geld ja spätestens zum 15. da sein muß überweist unsere Personalsachbearbeiterin das zeitnah. Wenn das Geld also dann schon zum 14. auf meinem Konto wäre, wäre es pfändbar, obwohl es die 73. Monatspfändung wäre???
Dann muß ich sie nämlich darauf hinweisen, daß sie - wenn möglich - mein nächstes Gehalt manuell überweist, daß es ja nicht vor dem 15. da ist...

Liebe Grüße
Luniz
« Letzte Änderung: 12. September 2008, 13:36:18 von Luniz »
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paps

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #7 am: 12. September 2008, 19:18:17 »

Voraus-  oder Nachzahlung?

Wann ist Zahltag lt. Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung?

Die insO spricht von 6 Jahren und nicht von 72 Monaten  !
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Luniz

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #8 am: 12. September 2008, 22:48:46 »

Offizieller Zahltag ist der 15. als Vorauszahlung für den Monat. Also das Gehalt für Oktober bekomme ich am 15.
Manchmal ist das Geld aber auch schon am 14. auf meinem Konto.

Deswegen ja: Ende ist der 14. Oktober (laut meinem Insolvenzverwalter), also müßte es, wenn es am 14. auf meinem Konto ist noch gepfändet werden?
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ThoFa

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #9 am: 13. September 2008, 13:21:39 »

Hallo,

wie hoch ist denn der pfändbare Betrag, über den hier geschrieben wird ?

MfG

ThoFa
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Luniz

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #10 am: 13. September 2008, 13:24:18 »

Etwa 500€, also kein Pappenstil :-(
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ThoFa

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #11 am: 13. September 2008, 13:26:14 »

Hallo,

sind die Verfahrenskosten gestundet wurden und davon nocht etwas offen ?

MfG

ThoFa
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Luniz

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #12 am: 25. September 2008, 17:05:46 »

Hallo!

Nachdem ich von meinem Insolvenzverwalter - mal wieder - keine Antwort bekommen habe, habe ich heute direkt im Insolvenzgericht angerufen. Es wird neuerdings so gehandhabt, daß in solchen Fällen wie bei mir die Hälfte gepfändet wird. Ich weiß nur leider nicht, ob das bundesweit so ist oder jetzt nur hier in Niedersachsen oder ob das sogar von den Landkreisen her verschieden ist.

Die Verfahrenkosten wurden gestundet, müßten aber soweit auch abbezahlt sein, ich denke da wird sich mein Insolvenzverwalter sonst schon melden. Bei sowas ist er zumindestens schnell. Da ich aber pro Jahr mehr als 7000€ bezahlt habe denke ich doch, daß da nicht mehr viel (wenn überhaupt) offen sein kann.

Liebe Grüße
Luniz
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ThoFa

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Re: Unstimmingkeit über das Ende meiner Insolvenz
« Antwort #13 am: 26. September 2008, 08:42:24 »

Hallo,

bezgl. der Verfahrenskosten ging es mir nur darum, dass es ja für Sie nicht von Nachteil wäre, wenn Die Kosten noch offen wären.

Ich halte die Lösung mit der "halben Pfändung" für sinnvoll und praktikabel.

MfG

ThoFa
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