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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Unterhaltsnachzahlung vom Ex  (Gelesen 2612 mal)

sushi007

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Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« am: 06. November 2012, 15:55:24 »

Hallo,
ich bin jetzt fast 1,5 Jahre in der Privatinsolvenz und das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
In dieser Zeit habe ich die Scheidung eingereicht und bin nun auch geschieden.
Nun fordert meine Anwältin eine Unterhaltsnachzahlung von etwa €4.000,-, da mein Ex eine fette Abfindung bekommen hat.
Nun meine Frage:
Wird mir diese Nachzahlung (für mich und meine zwei Kinder) abgenommen?

LG Sushi
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blackbetty69

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #1 am: 06. November 2012, 20:59:05 »

Hallo,
habe ein ähnliches Problem:
PI eröffnet am 08.10, Trennungsunterhalt aus 2011 steht noch aus (ca 3800,-€),kann mit Urteil vom 24.10 gepfändet werden, wenn kein begründeter Einspruch seitens meines Ex eingelegt wird-heute Gespräch mit TH gehabt:Das Geld fällt in die Insolvenzmasse,aber da ich im Mom arbeitslos bin und nur 650€ habe,kann ich beim Insogericht die Auszahlung des monatlichen pfändbaren Betrages meines Ex an mich beantragen,soweit ich damit selber nicht über den pfändungsfreien Betrag komme.Sollte ich wieder Arbeit haben und über die pfändungsfreigrenze kommen,bleibt das Geld auf dem Treuhandkonto.So die Erklärung meines TH.Da bei meinem Ex ca 150-200€ pfändbar sind,werde ich das während der Dauer meiner Arbeitslosigkeit wohl erhalten,wenn das Insogericht dem Antrag statt gibt.
LG
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blackbetty69

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #2 am: 06. November 2012, 21:01:30 »

Du musst auf jeden Fall den TH über den Sachverhalt informieren, am besten setzt er sich mit deiner Anwältin in Verbindung, das hat meine Anwältin auch so bestätigt!
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sushi007

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #3 am: 07. November 2012, 07:50:52 »

Guten Morgen,
würde es auch in die Masse fließen, wenn ich bereits in der Wohlverhaltensperiode wäre?

 :neutral:  :dntknw:
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blackbetty69

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #4 am: 07. November 2012, 08:04:45 »

hmmm, so weit bin ich ja noch noch nicht...da müsstest du den Th oder die Schuldnerberatung fragen,vllt.weiß deine Anwältin das auch.Du sagst, deine Anwältin fordert das Geld...Ist denn überhaupt schon klar, dass du das Geld bekommst? Ich hab das fast 2 Jahre gefordert...und musste schon die Forderung im PI Antrag angeben... Es ist wohl auch relevant, ob du es auf einmal oder in kleinen Beträgen erhältst.Dein pfändungsfreier Betrag dürfte ja mit 2 Kindern recht hoch sein.
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sushi007

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #5 am: 07. November 2012, 08:19:15 »

Nein, es ist noch nicht klar ob ich es bekomme.
Ich habe eben meine Schuldnerberaterin von damals angerufen und sie sagte auch, das ich mich an meinen TH wenden sollte.
Meine Anwältin hat leider keine Ahnung von Privatinsolvenze. Daran hatte ich auch bei der Einreichung der Scheidung nicht gedacht.....
Schwierig alles....
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blackbetty69

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #6 am: 07. November 2012, 08:29:59 »

ich weiß- mein Insoanwalt wollte die Forderung nicht mal im Antrag angeben,weil er vom Unterhaltsrecht keine ahnung hatte...die Schuldnerberatung hat es mir dann gesagt, aber wie das jetzt weiter geht,nachdem so gut wie sicher ist das ich das Geld pfänden darf,wussten die auch nicht weiter, daher habe ich die Th gefragt-selten kompliziert das Ganze....Ich denke du solltest deinen Th echt fragen,ich hab ja sogar von meiner den Rat mit dem Antrag bekommen-vllt. brauchst du das alles ja auch gar nicht wegen deiner 2Kinder und weil du schon in der WVP bist!Ich denke, dass der Anteil deiner Kinder vllt. gar nicht anzutasten ist- die sind ja nicht in der PI...
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sushi007

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #7 am: 07. November 2012, 08:39:36 »

Nein, der Unterhalt meiner Zwerge ist auch nicht anzutasten....
Ich bin noch nicht in der WVP, aber es kann nicht mehr lange dauern.... Glaube ich zu mindest...  :sad:
Ich hatte schon versucht meinen TH anzurufen, aber er ist noch nicht zu erreichen und das bei meiner Geduld...  :gruebel:
Ich bleibe am Ball....
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Insokalle

Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #8 am: 07. November 2012, 11:49:45 »

Das scheint wirklich nicht einfach zu sein. Ich sehe das so:


1. lfd. Insolvenzverfahren
Der Kindesunterhalt bleibt beim Schuldner außen vor und ist nicht pfändbar.
Der Unterhalt, den der Schuldner selbst bekommt, ist bedingt pfändbar nach § 850b ZPO. D.h. dieser Unterhalt kann gepfändet werden, wenn es der Billigkeit entspricht. Am Ende entscheiden darüber meist die Gerichte.

Die Unterhaltszahlungen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar, d.h. es gilt die Pfändungstabelle.
Eine Nachzahlung für mehrere Monate müsste dementsprechend nach wohl gängiger Sicht den Monaten zugeordnet werden, für die sie bestimmt sind.
Ob eine Zusammenrechnung mit Lohneinkünften oder anderen Einkünften auf Antrag des Verwalters möglich ist, scheint mir nicht abschließend geklärt zu sein.


2. WVP nach Verfahrensaufhebung

In der WVP greift nur noch die Abtretungserklärung nach § 287 InsO. Die betrifft Arbeitseinkommen, Lohnersatzbezüge und deren Stelle tretende Bezüge wie zB Renten.
Stellt sich die Frage, ob Unterhaltsleistungen auch dazu gehören. Dazu bin ich nicht fündig geworden. Ich neige dazu zu sagen, dass sie nicht dazu gehören, weil es ein familienrechtlicher Anspruch ist. Falls das stimmt, wären sie in der WVP also nicht pfändbar.

Ausnahme: Entfällt die Nachzahlung oder Teile davon auf Zeiträume vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, dürfte die Anordnung einer Nachtragsverteilung für diese Teile möglich sein.


« Letzte Änderung: 07. November 2012, 14:39:06 von Insokalle »
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InsOmania

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #9 am: 07. November 2012, 12:54:36 »

Frage:

Warum findet hier nicht § 850 d ZPO Anwendung?
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Beste Grüße
 

Insokalle

Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #10 am: 07. November 2012, 14:29:57 »

Frage:

Warum findet hier nicht § 850 d ZPO Anwendung?

§ 850d ZPO kann helfen, wenn man wegen Unterhaltsforderungen gegen den zur Zahlung des Unterhalts verpflichteten vollstrecken will.

Hier dagegen ist die Frage, ob und wie die Unterhaltsansprüche bzw. -zahlungen des Unterhaltsberechtigten pfändbar sind.
« Letzte Änderung: 07. November 2012, 14:58:15 von Insokalle »
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InsOmania

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Re: Unterhaltsnachzahlung vom Ex
« Antwort #11 am: 07. November 2012, 15:12:01 »

wieder was gelernt  :juchu:
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Beste Grüße
 
 

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