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Autor Thema: Urlaubsgeld  (Gelesen 2198 mal)

Schippi

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Urlaubsgeld
« am: 29. Juni 2007, 09:06:38 »

Hallo wir haben seit 2005 Inso und mein Mann bekommt im Juni Urlaubsgeld ist Urlaubsgeld Pfändbar ??????????????
 :sad:
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Feuerwald

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Re: Urlaubsgeld
« Antwort #1 am: 29. Juni 2007, 10:27:52 »

§ 850a ZPO -  Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind

  1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
 
 2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
 
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

  4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

...


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Schippi

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Re: Urlaubsgeld
« Antwort #2 am: 29. Juni 2007, 11:45:37 »

Danke für die Auskunft wie vwehält sie das bei einer Gewinnbeteiligung die man am Jahresende von eine Firma ausgezahlt bekommt ???
Vielen Dank
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paps

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Re: Urlaubsgeld
« Antwort #3 am: 29. Juni 2007, 19:37:13 »

...wird m.W. wie normales Einkommen gepfändet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Anton43

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Re: Urlaubsgeld
« Antwort #4 am: 10. Juli 2007, 18:39:34 »

Hallo! Urlaubsgeld darf absolut nicht gepfändet werden.Gruß Anton 43
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