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Autor Thema: urlaubsgeld  (Gelesen 1694 mal)

ELISABETH

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urlaubsgeld
« am: 30. Mai 2010, 18:49:40 »

 :wink:
Hallo Forum .Sicherlich hängt Euch die Frage zum Hals raus aber ich habe im Archiv gesucht und bin nicht schlau geworden.Mein Arbeitgeber zahlt 1000,- Euro Urlaubsgeld. Wenn ich sonst 2500,- netto hab ,hab ich jetzt 572,- Euro mit einem Kind abgeführt. Wenn ich von meinen jetzigen Netto das ganze Urlaubsgeld abrechne, muss ich nur den Pfändungsbetrag von ca 1700,- Euro abrechnen.Heisst der Th hat weniger wie normal????? Dann hab ich letztes Jahr einen Fehler gemacht, ich hab nur 500,- Euro vom Netto abgezogen. Vielen Dank ersteinmal und schönes We noch.
Gespeichert
 

paps

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Re: urlaubsgeld
« Antwort #1 am: 30. Mai 2010, 23:16:02 »

Die 1.000,- werden vom Gesamtnetto abgezogen.

I.d.R werden also weniger pfändbare Beträge entstehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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