"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verkauf eines freigegebenen Autos  (Gelesen 1716 mal)

foxtra

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336
Verkauf eines freigegebenen Autos
« am: 15. März 2009, 17:53:01 »

Hallo Forengemeinde,

ich habe Insolvenz beantragt, die Wohlverhaltensphase hat noch nicht begonnen, d.h. der Konkurs läuft noch. Ich bin selbständig, mein IV hat mein Gewerbe frei gegeben, ebenso mein Fahrzeug, welches ich zur Ausübung meiner Selbständigkeit benötige.

Nun plane ich, mein Auto in Zahlung zu geben gegen einen Kombi, da ich derzeit nur über einen Kleinwagen verfüge. Die Mehrinvestition wird nur ca. 500 - 1000 Euro betragen.

Frage: Muss ich den IV um Erlaubnis fragen, obwohl das Fahrzeug wie auch mein Gewerbe freigegeben ist? Muss ich ihn darüber informieren? Was muss ich beachten?

LG

Foxtra
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Verkauf eines freigegebenen Autos
« Antwort #1 am: 16. März 2009, 15:28:09 »

Hallo,

nein müssen Sie nicht.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz