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Autor Thema: viele Veränderungen im privaten Bereich, während IK-WVP-nach 1.07.07  (Gelesen 1688 mal)

Tulpe

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Inso seit 08.2008, z.Z. in der WVP.
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit (9 Monate)in der ich Krankengeld bezogen habe, werde ich voraussichtlich Ende Januar eingeschränkt gesund geschrieben. Laut ärztlichem Attest kann ich meinen bisher ausgeübten Beruf (Einzelhandel)nicht mehr ausüben. Deshalb werde ich mich Ende Januar beim Arbeitamt wegen einer Umschulung melden.
Während meiner Tätigkeit als Fachverkäuferin lag mein Bruttogehalt monatlich bei 1900 €. Nach Abzug des Pfändungsbetrages blieben dann 1078 € übrig.
Inzwischen bin ich seit Juli 2011 verheiratet und versorge mit meinem Mann seine drei minderjährigen Kinder (12,15 u 17).
Frage 1: Inwiefern ändert sich meine finanzielle Situation (Pfändung)?
         seit 2012 Steuerklasse 4, Kinderfreibeträge 1,5;
Frage 2: Darf ich in meiner Situation ein Nebengewerbe anmelden ?

im voraus bessten Dank und Gruß
Tulpe :biggrin: 
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Insoman

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Zunächst kommt es natürlich auf Ihren Nettoverdienst an..
Solange das Insolvenzgericht nichts anderes beschließt (TH muss Antrag stellen), wird Ihr Ehemann als unterhaltsberechtigt in die Pfändung eingerechnet.
Sie haben also einen Freibetrag von 1419€.
Die Kinder Ihres Mannes zählen allerdings nicht.
Ein Nebengewerbe können Sie grundsätzlich anmelden, müssen sich aber eine Zusammenrechnung aller Ihrer persönlichen Einkommen wahrscheinlich gefallen lassen.

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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Tulpe

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Danke für die Antwort,
jetzt kann ich nur mal hoffen, das ich eine ordentliche Umschulung bekomme.

Mit feundlichem Gruß
Tulpe :cheesy:
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