herr perez
wer hat die schulden gemacht.
sie oder die th.
es gibt halt regeln an die man sich halten muss.
inso regeln
regeln das der lohn ausbezahlt wird usw.
das sollten sie sich auch mal überlegen.
abhauen bringt nichts.
Hallo allerseits,
Da ich jetzt seit mehreren Nächten nicht so gut schlafe und nur noch überlege, wie ich die ausländerfeindliche Treuhänderin loswerde, hab ich eine allerletzte Frage an euch allen -> ist das hier korrekt?
http://www.brennecke-partner.de/3730/Die-Folgen-der-Versagung-der-Restschuldbefreiung-waehrend-der-WohlverhaltensperiodeDenn ehrlich gesagt, mir ist es lieber ich hab eine Gehaltspfändung und 8 Zwangsvollstreckungen am Hals als diese Treuhänderin länger zu ertragen. Sie betreibt systematisches Mobbing. So habe ich mir das nicht vorgestellt, daß ich in Ruhe Job suche und Vorstellungsgespräche führe.
Deshalb frage ich mich, ob ich denn nun nicht während der WVP bewußt die Versagung der RSB erzwinge, damit sie Treuhänderin mir nicht mehr im Nacken sitzt. Wenn ich genügend Zeit + Geld hätte, würde ich ein Musterprozeß wg. Mobbing gegen sie anfangen.
Und falls einer von euch fragt, mir war schon immer die RSB egal, ich hab als IT-Spezialist einen gewissen Marktwert, der nie unter 40.000 € brutto p.a. (im worst case) fallen wird und ich daher in 2-3 Jahren alles getilgt haben werde. Ich werde doch ned 6 Jahre lang Hartz 4 beziehen.
Insgesamt lohnt sich die Verbraucherinsolvenz für mich im nachhinein gar nicht, denn die Nerven, die mich die Treuhänderin kostet sind erheblich mehr, als wenn ich mich mit 8 Gläubigern auseinandersetzen müßte.
Darf ich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, damit zu einem anderen Insolvenzrecht-Anwalt gehen und ihn umfassend fragen, was die TH darf und was nicht?
edit: die TH sagte mir, falls zufällig die RSB versagt wird, dann bleibt sie trotzdem Insolvenzverwalter und wird mich hart überwachen. Das aber deckt sich nicht mit dem obigen Link: "...Das Amt des Treuhänders wird durch den Beschluss über die Versagung der Restschuldbefreiung beendet. Damit ist der Treuhänder von der Aufgabe, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen, entbunden. Als Folge erlischt die Wirkung der Abtretungserklärung des Schuldners über seine Bezüge und der Schuldner kann wieder selbst über diese verfügen..."
edit 2: endlich kann ich absolut ruhig schlafen, denn diese Zusammenfassung hat mir bisher gefehlt:
http://www.sfz-mainz.de/Dateien/Die_Versagung_der_Restschuldbefreiung_in_der_Insolvenzordnung.pdfOh Mann und ich hab mir solche Sorgen gemacht. Hätt ich des alles vorher gewußt, dann hätt ich doch lieber 8 mal Offenbarungseid vorm Gerichtsvollzieher unterschrieben und müßte jetzt nicht die TH ertragen, bis sie entweder ersetzt wird oder die RSB versagt wird.
edit 3: das hier macht mich am meisten glücklich:
"Im Gegensatz zu einer Versagung der Restschuldbefreiung während der
Wohlverhaltensperiode nach § 295 InsO gibt es bei der Versagung nach § 290 InsO keinerlei
Sperrfrist für die Stellung eines neuen Insolvenzantrages. Unmittelbar nach Rechtskraft der
Versagung kann ( im Verbraucherinsolvenzverfahren natürlich erst nach Absolvierung eines
neuen außergerichtlichen Einigungsverfahrens ) beim Gericht ein neuer Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt werden"
Hätt ich des früher gewußt, hätt ich diese Woche wie ein Baby geschlafen. Unglaublich, daß eine Juristin durch Gestapo-Gehabe einen Diplom-Kaufmann mit Prädikatsexamen um den Schlaf bringen kann. Nicht umsonst stand in der Toilette meiner Ex-Uni geschrieben: "bist du schwul und kannst kein Mathe, studiere Jura, die nehmen jeden"