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Autor Thema: Wann ist das Inolvenzverfahren (IN) eröffnet  (Gelesen 2040 mal)

Udang

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Wann ist das Inolvenzverfahren (IN) eröffnet
« am: 09. Juni 2011, 14:43:18 »

Hallo

Ab wann gilt das Insolvenzverfahren als eröffnet? Ab Bentragung- Agabe des Antrages,oder wenn sich das Amtsgericht/Inolvenzverwalter bei mir meldet?
Ich handle mit leichtverderblichen Waren,die eigentlich immer schnellstmöglich verkaufen müßte.d.h ich kann eigentlich nicht warten bis sich jemand meldet.
Der Versand der Ware erfolgt mit einem Logistikunternehmen,sodaß zusätzliche Kosten anfallen.Verkaufe ich aber nicht-verdirbt die Ware.Das selbe Problem besteht in der Benutzung einer Kreditkarte,um Benzin  zu kaufen zum ausliefern der Ware .
Was kann ich tun? Habe bereits beim zuständigen Amtsgericht angerufen,da aber ein Aktenzeichen noch nicht vorliegt konnte mir niemand weiterhelfen.Habe natürlich bedenken,daß ich mich Strafbar mache.
Danke!

Udang
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tomwr

Re: Wann ist das Inolvenzverfahren (IN) eröffnet
« Antwort #1 am: 09. Juni 2011, 14:51:23 »

Wurde im Antrag angegeben, dass es sich um ein laufendes Gewerbe handelt und Vermögenswerte (leicht verderbliche Waren) vorhanden sind ? Dann wird normalerweise innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der die Geschäfte überwacht. Wieviel sind die Waren denn wert ?

Da ja offenbar Erlös von den Waren erzielt wird, würde ich hier ggf. diese Zahlungen bar entgegennehmen und davon den Sprit auch bezahlen und irgendwovon wird man ja auch leben müssen.  :wink:

Achja, eröffnet ist das Verfahren erst durch Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts. Den bekommt der Schuldner in Kopie per Post bzw. vom Insolvenzverwalter auch eine Nachricht. Der dürfte sich dann "vorstellen".
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Udang

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Re: Wann ist das Inolvenzverfahren (IN) eröffnet
« Antwort #2 am: 09. Juni 2011, 14:58:48 »

Hallo Tomwr

Danke für die schnelle Antwort!
Mein Gewerbe wurde bei der Antragsstellung genannt.Hatte den Antrag am Montag weggeschickt und bis heute war er nicht bearbeitet.
Meine Angst ist einfach,daß mir aus dem Weiterverkauf,und die weiter " Produktion" von Rechnungen durch die Spedition,die meine Waren ausliefert,und die ja dann nur entsprechend der Quote bezahlt werden,mich strafbar mache,obwohl ich ja eigentlich Umsatz für das Inolvenzverfahren mache.
Würde ich sofort aufhören zuverkaufen,die Ware kaputtgehen,wäre der Schaden für die Gesammtgläubiger sehr viel größer( oder denk ich da zu logisch?)

Gruß

Udang

   
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tomwr

Re: Wann ist das Inolvenzverfahren (IN) eröffnet
« Antwort #3 am: 09. Juni 2011, 18:00:37 »

Meine Angst ist einfach,daß mir aus dem Weiterverkauf,und die weiter " Produktion" von Rechnungen durch die Spedition,die meine Waren ausliefert,und die ja dann nur entsprechend der Quote bezahlt werden,mich strafbar mache,obwohl ich ja eigentlich Umsatz für das Inolvenzverfahren mache.

Solange das Gericht keine Sicherungsmassnahmen anordnet (§21 InsO), darfst Du natürlich ganz normal weiter wirtschaften.
Und solange es keine Verschwendung ist, das eingenommene Geld nach Antragstellung auch für den Betrieb verwenden und auch für den eigenen Lebensunterhalt.

Bei Insolvenzeröffnung steht dann noch die Entscheidung an, ob der Betrieb saniert werden soll/kann oder eine Eigenverwaltung gewünscht wird oder ggf. eine neue selbständige Tätigkeit ausgeübt werden soll (man kann auch das alte Gewerbe sozusagen auf der grünen Wiese neu aufbauen). Sanierung oder Eigenverwaltung geht natürlich nur mit Zustimmung des Schuldners, niemals gegen dessen Willen.

Auf jeden Fall sollte man bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit vom IV schnellstmöglich eine Freigabe erwirken.
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