"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Was dem IV mitteilen? / Frage zur Ermässigung der Lohnsteuer  (Gelesen 1898 mal)

Erika777

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66

Hallo zusammen :wink:

Vorab zur Info:

RSB erteilt.
Regelinsolvenzverfahren läuft aber noch..

Ich habe nach langer Arbeitslosigkeit nun die mündliche Zusage für einen befristeten Job bekommen.
Wahrscheinlich durch die Arbeitslosigkeit habe ich schon seit 3 oder 4 Jahren keine LSt-Karte mehr erhalten.
Und nun gibt es ja das elektronische Verfahren.

Bei welchem Finanzamt muss ich nun Freibeträge für Behinderung und Werbungskosten eintragen lassen?
Im Netz steht beim Wohnsitzfinanzamt.

Ich bin nach der Insolvenz umgezogen und mein IV hat mir irgendwann mal am Telefon gesagt, dass meine kompletten Steuersachen über das dortige Finanzamt geregelt werden?

Ich habe im Übrigen bisher nicht eine ESt-Erklärung vom IV erhalten.

Muss ich dem IV (noch habe ich nichts schriftlich) die Arbeitsaufnahme noch mitteilen oder nicht?
Ich bin mir da nicht sicher, weil das Verfahren noch läuft, aber die RSB schon erteilt wurde.

Normal hätte ich damit kein Problem, aber so wie der IV sich in der Vergangenheit verhalten hat, befürchte ich, dass er versuchen wird, mir das Gehalt zu pfänden.


« Letzte Änderung: 08. Juni 2013, 20:43:59 von Erika777 »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Was dem IV mitteilen? / Frage zur Ermässigung der Lohnsteuer
« Antwort #1 am: 13. Juni 2013, 17:24:11 »

Zitat
Bei welchem Finanzamt muss ich nun Freibeträge für Behinderung und Werbungskosten eintragen lassen?
Im Netz steht beim Wohnsitzfinanzamt.
Ich denke, da ist was dran.

Zitat
Muss ich dem IV (noch habe ich nichts schriftlich) die Arbeitsaufnahme noch mitteilen oder nicht?
Ich bin mir da nicht sicher, weil das Verfahren noch läuft, aber die RSB schon erteilt wurde.
Ich auch nicht. Zwar fällt der pfändbare Lohn nach dem BGH nicht mehr unter den Insolvenzbeschlag. Andererseits gelten die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten immer noch wegen des lfd. Verfahrens.
Gespeichert
 

Erika777

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Re: Was dem IV mitteilen? / Frage zur Ermässigung der Lohnsteuer
« Antwort #2 am: 15. Juni 2013, 14:46:20 »

Hallo und danke :cheesy:

Ich habe mit einer Antwort schon gar nicht mehr gerechnet.

Die Frage nach dem Finanzamt rührt daher, dass die ESt.-Erklärungen noch beim "alten" Finanzamt laufen.
Habe mal ein bisschen gegoogelt.
Nach meiner Info bleibt das so bis das Verfahren beendet ist.

Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten betreffen doch aber nun nur noch die Insolvenzmasse?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz