"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: WHP  (Gelesen 1867 mal)

Gina210

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 49
WHP
« am: 01. November 2007, 13:02:56 »

Hallo liebes Team,

muss mich schlau machen, wegen der WHP.  Nach der Eröffnung, wie lange dauert es bis zur WHP und bekommt man das schriftlich mitgeteilt?

vielen dDank für eine AW

mfg

Gina
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: WHP
« Antwort #1 am: 01. November 2007, 21:39:31 »

im Verbraucherinsolvenzverfahren ca. 1 - 1,5 Jahre.
Und ja es gibt Bescheid über die Ankündigung der Restschuldbefreiung und über die Aufhebung des Verfahrens.

Die 6 Jahre Abtretung rechnen aber bereits ab Eröffnung
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz