"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Wie werden Nachzahlungen aus Entgeltersatzleistungen bewertet?  (Gelesen 1668 mal)

rainer1411

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 53

Guten Morgen zusammen

Frage:

Wie wird die Nachzahlung bewertet? Als Einkommen im Monat der Auszahlung, oder als Einkommen verteilt über die Monate für die die Nachzahlung erfolgte?

Sachverhalt:

Meine Regelinso ist eröffnet. Zur Zeit erhalte ich ALG II und kann somit weder meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, noch ist Geld für die Inso übrig.

In 01/2009 erwarte ich eine Nachzahlung des DRVB, weil ich ab diesem Zeitpunkt meine abgebrochene Umschulung wieder fortsetzen kann.
Für den Zeitraum der Unterbrechung zahlt der DRVB den Unterschiedsbetrag zum ALG II nachträglich in einer Summe aus.

Wäre die Zahlung gleichmäßig über die Monate erfolgt und nicht nachträglich als Einmalzahlung, so hätte ich meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen können, es wäre aber kein Geld mehr für die Inso übrig. Das weiss ich, weil das während der
Umschulung, also vor meiner Unterbrechung so war.

Für Eure Antworten bedanke ich mich schonmal im voraus und solltet ihr sogar noch einen § benennen können, dann wäre das noch besser.

Gruß

rainer1411
Gespeichert
rainer1411
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wie werden Nachzahlungen aus Entgeltersatzleistungen bewertet?
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 21:15:41 »

M.E. ist die Nachzahlung auf die Monate der tatsächlichen Entstehung umzurechnen und dann für jeden Monat der pfändbare Betrag zu berechnen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz